Die bislang deutlichste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde im Oktober 2022 betraf knapp 20 Prozent der Betriebe in Deutschland. Nach Daten der IAB-Stellenerhebung zeigten sich dabei große Unterschiede zwischen den Wirtschaftszweigen, wobei im Gastgewerbe anteilig am meisten, im Baugewerbe am wenigsten Betriebe betroffen waren. Als Reaktion auf die Anhebung des Mindestlohns erhöhten die Betriebe nach eigenen Angaben am häufigsten die Preise von Produkten und Dienstleistungen. Sie stellten außerdem häufiger Investitionen und Neueinstellungen zurück.

Nach der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro auf 10,45 Euro im Juli 2022 erfolgte im Oktober 2022 die bislang deutlichste Erhöhung auf 12 Euro pro Stunde. Im Rahmen der Quartalsbefragungen der IAB-Stellenerhebung wurden Betriebe befragt, inwieweit sie davon betroffen waren. Demnach haben im zweiten Quartal 2022 19,7 Prozent aller Betriebe mindestens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter (ausgenommen Auszubildende und Personen im Praktikum oder in Leiharbeit) mit einem Brutto-Stundenlohn von weniger als 12 Euro beschäftigt. Sie waren somit von der bevorstehenden Erhöhung unmittelbar betroffen (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1 zeigt den Anteil aller Betriebe im zweiten Quartal 2022, die mindestens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit einem Brutto-Stundenlohn von weniger als 12 Euro beschäftigten und somit von der bevorstehenden Erhöhung betroffen waren, sowie den Anteil der Betriebe an den betroffenen Betrieben, die Löhne bereits vor der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro angehoben haben.

Eine 2023 publizierte Studie von Laura Brunner, Nina Gloger und Christian Hohendanner, die sich auf Daten aus dem IAB-Betriebspanel stützt, hat mit rund 23 Prozent einen etwas höheren Anteil an Betrieben ermittelt, die von der Anhebung des Mindestlohns direkt betroffenen waren. Die Vergleichbarkeit mit den Werten aus der IAB-Stellenerhebung wird jedoch unter anderem durch unterschiedliche Befragungszeitpunkte erschwert. So wurde die Betroffenheit von der Mindestlohnerhöhung im IAB-Betriebspanel retrospektiv erfasst, während sie in der IAB-Stellenerhebung vor der Erhöhung abgefragt wurde.

Zum weiteren Vergleich: Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 waren nach Berechnungen auf Basis des IAB-Betriebspanels knapp 16 Prozent der Betriebe direkt betroffen. Die Erhöhungen in den Jahren 2017, 2019 und 2020 betrafen nach Analysen von Mario Bossler und Koautoren im IAB-Forschungsbericht 9/2022 jeweils rund 12, 9 und 7 Prozent der Betriebe.

Die betriebliche Betroffenheit fiel bei den vergangenen Erhöhungen geringer aus, weil die Entwicklung der gesetzlichen Mindestlöhne bis zu den Erhöhungen im Jahr 2022 hinter der Entwicklung der Tariflöhne und der allgemeinen Lohnentwicklung zurückblieb. Das haben Benjamin Börschlein und Koautoren in einem 2023 für das IAB-Forum verfassten Beitrag gezeigt.

In Antizipation der bevorstehenden Anhebung des Mindestlohns hoben 3,5 Prozent aller Betriebe in Deutschland den Lohn für mindestens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter bereits vor der offiziellen Erhöhung im Oktober auf 12 Euro pro Stunde an. Bezogen auf die Mindestlohnbetriebe (Betriebe, die zum Zeitpunkt der Befragung mindestens eine Person mit einem Stundenlohn von weniger als 12 Euro beschäftigten) waren es rund 18 Prozent (siehe Abbildung 1).

Der Anteil der Betriebe, die angaben, vorher auf den Mindestlohn reagiert zu haben, fällt mit 3,5 Prozent nur halb so hoch aus wie der entsprechende Anteil bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes im Jahr 2015. Damals hatten rund 7 Prozent der Betriebe angegeben, bereits vorher mit Lohnerhöhungen reagiert zu haben (lesen Sie dazu den IAB-Kurzbericht 6/2015 von Lutz Bellmann und Koautoren).

Fast die Hälfte aller Betriebe im Gastgewerbe war von der Anhebung des Mindestlohns direkt betroffen

Wie stark Betriebe von der Anhebung des Mindestlohns betroffen sind, variiert je nach Wirtschaftszweig. Mit 49,8 Prozent beschäftigte knapp die Hälfte der im Gastgewerbe tätigen Betriebe mindestens eine Person unter 12 Euro pro Stunde. Demnach war das Gastgewerbe stärker betroffen als alle anderen Branchen, gefolgt von der Branche „Ernährung, Textil und Bekleidung“, wo knapp ein Drittel der Betriebe mindestens eine Person mit einem Stundenlohn unter 12 Euro beschäftigte.

In den Wirtschaftszweigen „Kunst, Unterhaltung und Erholung“, „Handel, Instandhaltung und Reparatur“, „Verkehr und Lagerei“ sowie in der Holz-, Papier- und Druckindustrie, der Chemie-, Glas- und Kunststoffindustrie und in der Forst- und Landwirtschaft lag die Betroffenheit jeweils zwischen 25 und 30 Prozent.

Im Gegensatz dazu war die Betroffenheit im Baugewerbe gering: Dort beschäftigten nur etwa 5 Prozent der Betriebe mindestens einen Mitarbeitenden unterhalb eines Stundenlohns von 12 Euro. Im Bergbau und Finanz- und Versicherungswesen betraf die Erhöhung mit einem Anteil von jeweils etwa 7 Prozent ebenfalls nur wenige Betriebe.

Der Betroffenheit entsprechend ist der Anteil der Betriebe, die bereits vor der offiziellen Erhöhung Löhne auf 12 Euro angehoben hatten, im Gastgewerbe mit 10,7 Prozent und im Wirtschaftszweig „Ernährung, Textil und Bekleidung“ mit 5,5 Prozent am größten. In den drei am wenigsten betroffenen Branchen erhöhten jeweils weniger als 1 Prozent der Betriebe die Löhne vorzeitig.

Mit Blick auf die Betriebsgröße zeigt sich die niedrigste Betroffenheit unter Betrieben mit mindestens 1.000 Beschäftigten

Die Betroffenheit variiert nicht nur von Branche zu Branche, sondern auch zwischen Betrieben unterschiedlicher Größe. Über 30 Prozent der Betriebe mit 50 bis 999 Mitarbeitenden beschäftigten mindestens eine Person zu einem Stundenlohn unter 12 Euro und waren somit von der Erhöhung unmittelbar betroffen. Unter den Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten betrug der Anteil 16,8 Prozent und unter denen mit 10 bis 19 Beschäftigten 22,5 Prozent. Am niedrigsten lag der Anteil bei Großbetrieben mit 1.000 und mehr Beschäftigten mit 11,6 Prozent.

Die Unterschiede nach Größenklassen und nach Wirtschaftszweigen entsprechen qualitativ den Ergebnissen von Laura Brunner, Nina Gloger und Christian Hohendanner auf Basis des IAB-Betriebspanels.

Obwohl Betriebe mit 500 bis 999 Beschäftigten ähnlich häufig betroffen waren wie solche mit 50 bis 249 Beschäftigten, erhöhten unter den ersteren nur etwa 1 Prozent Löhne von Mitarbeitenden im Vorhinein. Bei letzteren waren es dagegen fast 10 Prozent.

Nur sehr wenige Betriebe haben mit Entlassungen auf die Anhebung des Mindestlohns reagiert

Im vierten Quartal des Jahres 2022, also kurz nach der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro, wurden Betriebe befragt, welche Maßnahmen sie aufgrund dessen bereits ergriffen haben. Die Frage lautete: „Haben Sie aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12 Euro bereits eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen in Ihrem Betrieb ergriffen?“ (zu den Maßnahmen siehe Abbildung 2).

Diese Frage wurde den Betrieben unabhängig davon gestellt, ob sie von der Mindestlohnerhöhung direkt betroffen waren oder nicht. Denn Betriebe können auch indirekt betroffen gewesen sein, etwa weil sie höhere Löhne bei Neueinstellungen im Niedriglohnbereich antizipiert haben.

Etwa 8 Prozent aller Betriebe gaben an, sich bei Neueinstellungen zurückgehalten zu haben (siehe Abbildung 2). Zugleich lag der Anteil bei den direkt betroffenen Betrieben mit 16,7 Prozent deutlich höher als bei nicht direkt betroffenen (5,6 Prozent).

Auch bei Entlassungen gibt es eine deutliche Diskrepanz: Unter Mindestlohnbetrieben nahmen 7,7 Prozent Entlassungen vor, während unter den anderen Betrieben nur 1,4 Prozent zu dieser Maßnahme griffen. Bezogen auf alle Betriebe reagierten 2,4 Prozent mit Entlassungen auf die Anhebung des Mindestlohns.

Abbildung 2 zeigt die Anteile an Betrieben im 4. Quartal 2022, die eine bestimmte Maßnahme infolge der Mindestlohnerhöhung, wie die Zurückhaltung bei Einstellungen, Entlassungen, die Reduktion der Arbeitszeit, die Erhöhung von Preisen, Auslagerungen, Zurückhaltung bei Investitionen sowie andere Maßnahmen vorgenommen haben. Die Anteile werden jeweils für alle Betriebe sowie getrennt für von der Mindestlohnanhebung betroffene und von der Anhebung nicht betroffene Betriebe dargestellt.

Wie Benjamin Börschlein, Mario Bossler und Nicole Gürtzgen in einem 2022 im IAB-Forum veröffentlichten Beitrag zeigen, haben Betriebe sich als Reaktion auf frühere Mindestlohnanhebungen eher bei Neueinstellungen zurückgehalten, als dass sie verstärkt Personal entlassen hätten. Die oben genannten Zahlen deuten für die Erhöhung auf 12 Euro auf ein ähnliches Muster hin.

Weiterhin reduzierten 7,7 Prozent der Betriebe infolge der Anhebung die Arbeitszeit von Beschäftigten. Mehr als ein Drittel der Betriebe gab an, Preise für Produkte und Dienstleistungen erhöht zu haben. Unter den Mindestlohnbetrieben lag dieser Anteil sogar bei 53,4 Prozent.

Die zweithäufigste Maßnahme war mit rund 17 Prozent die Zurückstellung oder Reduzierung von Investitionen, wobei 14,9 Prozent der nicht direkt betroffenen und 26,5 Prozent der direkt betroffenen Betriebe zu dieser Maßnahme griffen. Nur jeweils rund 3 Prozent aller Betriebe reagierten mit Auslagerungen von Leistungen oder Geschäftsfeldern oder gaben an, andere Maßnahmen ergriffen zu haben.

Grundsätzlich sind diese Ergebnisse jedoch mit der Einschränkung zu versehen, dass viele Betriebe im vierten Quartal des Jahres 2022 aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine beispielweise mit stark gestiegenen Kosten für Energie, Rohstoffe und Vorleistungen konfrontiert waren. Aus diesem Grund lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass die von den Betrieben ergriffenen Maßnahmen nicht nur auf die Anhebung des Mindestlohns zurückzuführen sind.

Die Häufigkeit der Maßnahmen variiert von Branche zu Branche

Wie die Betroffenheit variiert auch die Häufigkeit der bereits ergriffenen Maßnahmen je nach Wirtschaftszweig (siehe Abbildung 3). In der Branche „Verkehr und Lagerei“ erhöhten 54 Prozent der Betriebe infolge der Anpassung des Mindestlohns die Preise von Produkten und Dienstleistungen, im Gastgewerbe waren es sogar 72,6 Prozent. Dort sind auch die Anteile an Betrieben, die Entlassungen und Auslagerungen von Leistungen oder Geschäftsfeldern vornahmen, am größten.

In der Land- und Forstwirtschaft hielten sich prozentual die meisten Betriebe bei Neueinstellungen zurück. Auch der Anteil an Betrieben, die Investitionen reduziert oder zurückgestellt haben, ist mit 41,7 Prozent in der Land- und Forstwirtschaft am größten. Im Wirtschaftszweig „Ernährung, Textil und Bekleidung“ reduzierte ein relativ hoher Anteil der Betriebe die Arbeitszeit. Im Gegensatz dazu wurden in der öffentlichen Verwaltung kaum Maßnahmen ergriffen, um etwaige Folgen der Mindestlohnerhöhung aufzufangen.

Abbildung 3 zeigt die Anteile an Betrieben im 4. Quartal 2022, die eine bestimmte Maßnahme infolge der Mindestlohnerhöhung, wie die Zurückhaltung bei Einstellungen, Entlassungen, die Reduktion der Arbeitszeit, die Erhöhung von Preisen, Auslagerungen, Zurückhaltung bei Investitionen sowie andere Maßnahmen vorgenommen haben. Die Anteile werden für alle Wirtschaftszweige getrennt dargestellt.

Wenig überraschend haben Betriebe, die von der Anhebung des Mindestlohns direkt betroffen waren, häufiger Maßnahmen ergriffen als andere Betriebe. In Wirtschaftszweigen mit einem hohen Anteil an Mindestlohnbetrieben, wie dem Gastgewerbe, der Land- und Forstwirtschaft und der Ernährungs-, Textil- und Bekleidungsbranche, gab daher ein relativ hoher Anteil der Betriebe an, eine bestimmte Maßnahme umgesetzt zu haben.

Aber auch in manchen Branchen wie dem Baugewerbe, die von der Erhöhung wenig betroffen waren, kam es zu deutlichen Anpassungsreaktionen: Rund 42 Prozent der Betriebe reagierten mit Preissteigerungen und knapp 23 Prozent mit der Zurückstellung oder Reduzierung von Investitionen. Allerdings ist hier nochmals anzumerken, dass die Auswirkungen des Angriffskrieges gegen die Ukraine ebenfalls dazu beigetragen haben könnten.

Betriebe mit 10 bis 19 Beschäftigten reagierten am häufigsten

Bei der Betrachtung der Maßnahmen nach Betriebsgröße zeigt sich, dass praktisch kaum ein größerer Betrieb mindestlohnbedingte Entlassungen vorgenommen hat (siehe Abbildung 4). Bei Betrieben mit 10 bis 19 Beschäftigten waren es hingegen 3,7 Prozent. In dieser Betriebsklasse griffen prozentual auch die meisten Betriebe zu Preissteigerungen, zur Zurückstellung von Neueinstellungen und Investitionen sowie zu Auslagerungen von Leistungen oder Geschäftsfeldern.

Abbildung 4 zeigt die Anteile an Betrieben im 4. Quartal 2022, die eine bestimmte Maßnahme infolge der Mindestlohnerhöhung, wie die Zurückhaltung bei Einstellungen, Entlassungen, die Reduktion der Arbeitszeit, die Erhöhung von Preisen, Auslagerungen, Zurückhaltung bei Investitionen sowie andere Maßnahmen vorgenommen haben. Die Anteile werden für alle Betriebsgrößenklassen getrennt dargestellt.

Fazit

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde im Oktober 2022 war die bislang deutlichste Erhöhung seit dessen Einführung im Jahr 2015. Nachdem die Anhebungen in den Jahren 2017, 2019 und 2020 hinter der tariflichen und allgemeinen Lohnentwicklung zurückgeblieben waren, führte die Erhöhung auf 12 Euro dazu, dass sehr viel mehr Betriebe direkt davon betroffen waren als zuvor.

Nach Befragungsergebnissen der IAB-Stellenerhebung beschäftigten 19,7 Prozent der Betriebe im zweiten Quartal 2022 noch mindestens eine Person unterhalb eines Brutto-Stundenlohns von 12 Euro. In manchen Wirtschaftszweigen wie dem Gastgewerbe oder der Branche „Ernährung, Textil und Bekleidung“ lag die Betroffenheit erheblich über diesem Wert, während in anderen Wirtschaftszweigen prozentual deutlich weniger Betriebe betroffen waren. Mit Blick auf die Betriebsgröße zeigte sich die stärkste Betroffenheit unter Betrieben mit 50 bis 999 Beschäftigten.

Eine vorzeitige Anhebung des Lohns in Antizipation der bevorstehenden Erhöhung nahmen etwa 3,5 Prozent aller deutschen Betriebe und rund 18 Prozent aller Mindestlohnbetriebe vor, in der Regel vor allem Betriebe in stärker betroffenen Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößenklassen.

Aufgrund der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro erhöhten die Betriebe eigenen Angaben zufolge am häufigsten die Preise für Produkte und Dienstleistungen, gefolgt von der Reduzierung oder Zurückstellung von Investitionen. Beschäftigungsanpassungen erfolgten eher durch Zurückhaltung bei Neueinstellungen als durch Entlassungen.

Vor allem in den Wirtschaftszweigen Gastgewerbe, Land- und Forstwirtschaft, „Ernährung, Textil und Bekleidung“ sowie „Verkehr und Lagerei“ und in der Betriebsgrößenklasse von 10 bis 19 Beschäftigten gaben viele Betriebe an, eine oder mehrere Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Folgen der Mindestlohnerhöhung abzufedern.

Wie stark die am 1. Januar 2024 erfolgte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde die Betriebe betreffen wird, bleibt abzuwarten. Die Anhebung auf 12 Euro im Oktober 2022 entsprach einer Steigerung um rund 15 Prozent gegenüber dem davor geltenden Mindestlohn von 10,45 Euro. Gegenüber dem Mindestlohn, der Anfang 2022 galt (9,82 Euro), betrug sie sogar etwa 22 Prozent. Da der Mindestlohn in diesem Jahr nur um 3,4 Prozent gestiegen ist, dürften die Betroffenheit der Betriebe und etwaige Anpassungsreaktionen geringer ausfallen.

In aller Kürze

  • 19,7 Prozent der Betriebe beschäftigten im zweiten Quartal 2022 noch mindestens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit einem Stundenlohn von weniger als 12 Euro. Sie waren somit von der Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 direkt betroffen.
  • Bei den Betrieben im Gastgewerbe und in der Branche „Ernährung, Textil und Bekleidung“ sowie bei Betrieben, die zwischen 50 und 999 Mitarbeitende beschäftigen, war die Betroffenheit am stärksten.
  • 3,5 Prozent aller Betriebe erhöhten den Stundenlohn für mindestens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter bereits vor der Erhöhung im Oktober auf 12 Euro. Unter den Mindestlohnbetrieben waren es rund 18 Prozent.
  • Als Reaktion auf die Anhebung des Mindestlohns erhöhten die Betriebe nach eigenen Angaben am häufigsten die Preise von Produkten und Dienstleistungen. Nur wenige Betriebe reagierten mit Entlassungen.

Die IAB-Stellenerhebung

Die IAB-Stellenerhebung wird als repräsentative vierteljährliche Befragung vom IAB durchgeführt. In der schriftlichen Hauptbefragung (inkl. Onlineoption) wurden im vierten Quartal 2021 12.815 Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten befragt. Zusätzlich zur Erhebung von Informationen zu offenen Stellen und Neueinstellungen thematisiert ein Teil des Fragebogens Einstellungsprozesse sowie damit zusammenhängende wirtschaftliche Einflüsse.

Im zweiten Quartal 2022 wurden Betriebe im Rahmen der Nachbefragung zu dieser Welle zur Betroffenheit durch die Mindestlohnanhebung befragt. Im vierten Quartal 2022 wurden Informationen über betriebliche Maßnahmen infolge der Mindestlohnanhebung erhoben. Im zweiten Quartal 2022 wurden hierfür 7.539 Betrieb befragt, im vierten Quartal 2022 waren es 5.100.

Bei den Angaben aus der IAB-Stellenerhebung handelt es sich um hochgerechnete Werte aus einer Stichprobe, die mit einer gewissen Ungenauigkeit einhergehen. Bei der Betrachtung kleinerer Substichproben nimmt die Ungenauigkeit zu.

Literatur

Bellmann, Lutz; Bossler, Mario; Gerner, Hans-Dieter; Hübler, Olaf (2015): Reichweite des Mindestlohns in deutschen Betrieben. IAB-Kurzbericht Nr. 6.

Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario; Fitzenberger, Bernd; Popp, Martin (2023): Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung. In: IAB-Forum, 11.12.2023.

Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario; Gürtzgen, Nicole (2022): Die bisherigen Erhöhungen des Mindestlohns haben der Beschäftigung bislang kaum geschadet. In: IAB-Forum, 19.09.2022.

Bossler, Mario; Gürtzgen, Nicole; Börschlein, Erik-Benjamin; Wiemann, Jan Simon (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. IAB-Forschungsbericht Nr. 9.

Brunner, Laura; Gloger, Nina; Hohendanner, Christian (2023): Sonderauswertung zur Situation der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe im Jahr 2022 auf Basis des IAB-Betriebspanels. Studie im Auftrag Mindestlohnkommission.

 

Bild: s-motive/stock.adobe.com

DOI: 10.48720/IAB.FOO.20240404.01

Gürtzgen, Nicole; Vetter, Franka (2024): Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro: Nur wenige Betriebe reagierten eigenen Angaben zufolge mit Entlassungen, In: IAB-Forum 4. April 2024, https://www.iab-forum.de/mindestlohnerhoehung-auf-12-euro-nur-wenige-betriebe-reagierten-eigenen-angaben-zufolge-mit-entlassungen/, Abrufdatum: 29. April 2024