Als niedrig entlohnt gilt, wer weniger als zwei Drittel des Medianlohns verdient. Dieser Wert (Niedriglohnschwelle) wird nur für Vollzeitbeschäftigte berechnet, da bei Teilzeitbeschäftigungen größere Arbeitszeitschwankungen vorliegen.
12. Januar 2021
Niedriglohnbereich
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