Die Beschäftigungsquote im Rahmen der Beschäftigungsstatistik gibt den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze am Wohnort an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung an. Im Gegensatz zur Erwerbstätigenquote berücksichtigt die Beschäftigungsquote nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, nicht aber beispielsweise Selbständige oder Minijobber; sie ist daher niedriger als die Erwerbstätigenquote.