Unterbrochene (diskontinuierliche) unbefristete Verträge sind in Spanien bei saisonalen Tätigkeiten wie beispielsweise im Tourismus weit verbreitet. Außerhalb ihrer aktiven Zeiten haben Beschäftigte Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.