Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben gehören dem Geschäftsbereich eines Bundesministeriums an und werden im Wesentlichen aus Bundesmitteln finanziert. Ressortforschungseinrichtungen erfüllen eine Scharnierfunktion zwischen Politik und Verwaltung einerseits und Wissenschaft andererseits. Der gesetzliche Auftrag zur Wirkungsforschung im SGB II macht das IAB zu einer Ressortforschungseinrichtung des BMAS.