In der Corona-Krise nimmt nicht nur der betriebliche Bedarf an Arbeitskräften ab. Auch die bis dato wachsende Zahl an potenziellen Arbeitskräften sinkt, denn viele Erwerbspersonen ziehen sich aus dem Arbeitsmarkt zurück. Wenn dieser Rückzug von Dauer ist, könnte das Erwerbspersonenpotenzial früher und stärker schrumpfen als bisher erwartet, insbesondere wenn auch Zuzüge aus dem Ausland weiterhin ausbleiben.

Wegen der Corona-Krise fürchten sich nicht wenige Beschäftigte vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes. Die unsicheren Wirtschaftsaussichten halten zudem viele Firmen derzeit davon ab, neues Personal einzustellen (lesen Sie dazu auch den Beitrag zu den aktuellen Ergebnissen der IAB-Stellenerhebung im IAB-Forum).

Doch nicht nur der betriebliche Bedarf an Arbeitskräften sinkt in der Krise. Zwischen März und Juni 2020 haben sich 523.000 Menschen aus dem deutschen Arbeitsmarkt zurückgezogen. Viele potenzielle Arbeitskräfte stellen wegen der schlechten Arbeitsmarktlage die Jobsuche auch ganz ein – darunter viele geringfügig Beschäftigte.

Langfristig ist entscheidend, ob diejenigen, die dem Arbeitsmarkt nun verlorengegangen sind, sich dauerhaft zurückziehen oder nicht. Denn ist die Rezession erst einmal überwunden, benötigt der deutsche Arbeitsmarkt eine möglichst hohe Erwerbsbeteiligung, damit auch künftig genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Andernfalls könnte es vor allem aufgrund des demografischen Wandels in naher Zukunft zu gravierenden Engpässen kommen.

Die Angebotsseite des Arbeitsmarktes: das Erwerbspersonenpotenzial

Seit 2006 stieg die Erwerbstätigkeit in Deutschland nahezu kontinuierlich an. Zeitgleich sank die Erwerbslosigkeit kräftig und auch die sogenannte Stille Reserve nahm ab. Im Jahr 2006 zählten noch 1,7 Millionen potenzielle Arbeitskräfte zur Stillen Reserve. Für das Jahr 2019 schätzt das IAB den Umfang der Stillen Reserve auf unter eine Million. Dabei handelt es sich um Personen, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen oder sich entmutigt vom Erwerbsleben zurückgezogen haben. Zu beachten ist, dass die Stille Reserve nicht bei den amtlichen Erwerbspersonen erfasst wird. In der Summe ergibt sich aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen, die zusammen als Erwerbspersonen bezeichnet werden, und der Stillen Reserve das Erwerbspersonenpotenzial. Es lag im Jahr 2019 im Jahresdurchschnitt bei etwa 47,5 Millionen Personen.

Bislang ist das Erwerbspersonenpotenzial über Jahre hinweg trotz des negativen demografischen Trends gestiegen. Zum einen, weil die Erwerbsbeteiligung von Frauen und auch Älteren stark zugenommen hat, zum anderen, weil mehr Menschen aus dem Ausland zugezogen sind als in das Ausland abgewandert sind. Die Covid-19-Pandemie setzt diesem Trend nun allerdings ein zumindest vorläufiges Ende.

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Erwerbspersonenpotenzial

Mit Beginn der Corona-Krise ist der Arbeitsmarkt eingebrochen. Seither sinkt die Beschäftigung, die Arbeitslosigkeit steigt. Vor allem aber haben viele Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Auch Kurzarbeiter zählen als Erwerbstätige und damit zum Erwerbspersonenpotenzial, selbst wenn die Kurzarbeit bei 100 Prozent liegt. Insofern hat Kurzarbeit bislang nicht nur das Einkommen der betroffenen Arbeitskräfte, sondern auch die Arbeitsmarktzahlen stabilisiert. Auf der anderen Seite können Firmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, während dieser Zeit keine Neueinstellungen vornehmen. Die dadurch verursachte geringere Personalnachfrage verschlechtert die Arbeitsmarktchancen für Erwerbslose noch weiter.

Gleichzeitig sind wegen der Grenzschließungen zur Eindämmung der Pandemie deutlich weniger Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland eingereist. Die amtliche Statistik weist bislang allerdings nur Wanderungszahlen bis März 2020 aus. Der Wanderungssaldo, berechnet aus Zu- und Fortzügen, wird mit 7.600 Personen für März angegeben. Verglichen mit dem Vorjahresmonat ist dies weniger als ein Viertel. Dieser niedrige Wert, der in Vor-Corona-Zeiten etwa der Nettozuwanderung einer Woche entsprach, war aufgrund der Grenzschließungen im März zu erwarten. Für den April berichtet das Statistische Bundesamt mit minus 2.400 Personen sogar einen leicht negativen Wanderungssaldo. Für die Monate Mai und Juni dieses Jahres ist von einer ähnlich niedrigen Nettozuwanderung auszugehen. Das Erwerbspersonenpotenzial wurde somit durch Wanderungen aus dem Ausland zuletzt kaum positiv beeinflusst.

Das Erwerbspersonenpotenzial ist zu Beginn der Pandemie stark zurückgegangen

Für den Juni 2020 meldet das Statistische Bundesamt 368.000 Erwerbspersonen weniger als im Februar. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen konnten zudem zahlreiche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht mehr durchgeführt werden. Nach eigenen Berechnungen mit Daten der Statistik der BA ging die Anzahl der Maßnahmeteilnehmer, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind, saisonbereinigt um 155.000 Personen zurück. Das statistisch erfassbare Erwerbspersonenpotenzial aus Erwerbspersonen und Maßnahmeteilnehmern ist in diesem kurzen Zeitraum folglich um 523.000 gesunken – entgegen dem bisherigen Trend (siehe Abbildung 1). Im Juni stabilisierten sich die Zahlen auf niedrigem Niveau.

Allerdings ist dieser Rückgang nicht ausschließlich der Covid-19-Pandemie geschuldet. Denn etwa 115.000 Arbeitskräfte wären dem Arbeitsmarkt in den Monaten März bis Juni 2020 aufgrund der demografischen Alterung ohnehin verloren gegangen. Wenn man außerdem davon ausgeht, dass es seit Beginn der Pandemie keine größeren wanderungsbedingten Änderungen beim Erwerbspersonenpotenzial gab, folgt daraus, dass sich rund 410.000 Arbeitskräfte infolge von Corona aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben.

Abbildung 1: Statitisch erfasstes Erwerbspersonenpotenzial. Das Linieniagramm zeigt, dass das Potenzial an Erwerbspersonen in Deutschland zwischen Januar 2018 und Februar 2020 von 46,9 auf fast 47,6 Millionen gestiegen und bis JUni 2020 wieder auf 47 Millionen gefallen ist. Die Abbildung ist im IAB-Forum vom 12. August 2020 erschienen. Quelle: Eigene Berechnungen mit Daten des Statistischen Bundesamtes und der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. © IAB

Der Effekt der Krise ist sogar noch höher als diese Zahlen zeigen, denn ohne Corona wäre die Erwerbsbeteiligung deutlich gestiegen. Die Herbstprognose 2019 des IAB beziffert den Verhaltenseffekt, der aus zunehmenden Erwerbsquoten resultiert, für den Jahresdurchschnitt 2020 auf 160.000 Personen. In den vier betrachteten Monaten der Pandemie ist die Erwerbsbeteiligung damit nicht wie damals prognostiziert um 53.000 Erwerbspersonen (1/3 von 160.000) gestiegen, sondern um die genannten 410.000 Personen gesunken.

Aber warum haben sich mehr als 400.000 Personen vom Arbeitsmarkt zurückgezogen – und ist dies ein Rückzug auf Dauer? Es ist anzunehmen, dass ein Teil dieser Personen in die sogenannte Stille Reserve im engeren Sinn eingemündet ist. Sie könnten also die Arbeitsuche aktuell aufgegeben oder die Suche gar nicht erst begonnen haben. Dies muss allerdings kein Rückzug auf Dauer sein: Bei besserer Arbeitsmarktlage könnten sie wieder eine Tätigkeit aufnehmen oder zumindest suchen. Tatsächlich kommen Tobias Hartl und Kollegen in einer aktuellen Analyse zu dem Ergebnis, dass nicht nur die Stellenmeldungen und Neueinstellungen stark zurückgegangen sind, sondern auch die Intensität der Stellensuche abgenommen hat.

Wegen der Kontaktbeschränkungen gab es weniger Abmeldungen aus der Arbeitslosenstatistik

Zudem zeigt sich ein klares Muster bei denjenigen, die aus der Arbeitslosenstatistik herausfallen. Vergangenes Jahr wurden im Zeitraum von April bis Juni fast 180.000 Arbeitslose wegen mangelnder Verfügbarkeit oder fehlender Mitwirkung aus der Statistik abgemeldet. Mit Beginn der Covid-19-Pandemie halbierte sich diese Zahl auf knapp 90.000. Die Statistik der BA erklärt das mit der geringeren Kontaktdichte des Personals in den Jobcentern zu den sogenannten Bestandsarbeitslosen, unter anderem aufgrund von Kontaktbeschränkungen.

Gleichzeitig ist die Zahl der bei der BA gemeldeten offenen Stellen eingebrochen, weshalb die Vermittler weniger Vermittlungsvorschläge machen konnten. Werden mit den schrittweisen Lockerungen der Corona-Maßnahmen die Kontaktbeschränkungen wieder abgebaut, könnte die Zahl der Abmeldungen wieder zunehmen. Es ist deshalb möglich, dass der aktuelle Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials schon bald noch stärker ausfällt als in Abbildung 1 dargestellt.

Insbesondere die Zahl der Minijobber dürfte in der Corona-Krise gesunken sein

Zumindest zeitweise könnten sich ausschließlich geringfügig Beschäftigte auch deswegen zeitweise vom Arbeitsmarkt zurückziehen, weil sie keine Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung oder Kurzarbeitergeld haben. Beispiele dafür sind geringfügig beschäftigte Schüler, Studierende oder Rentner. Tatsächlich ist die geringfügige Beschäftigung im Mai nach ersten Hochrechnungen der Statistik der BA gegenüber dem Vorjahr um 383.900 Personen oder 8,3 Prozent gesunken. Von den ausschließlich geringfügig Beschäftigten gibt etwa jeder zweite an, auf diesen Verdienst angewiesen zu sein. Dies geht aus einer 2013 erschienenen Studie von Thomas Körner und anderen hervor. Die Betroffenen dürften demnach erneut eine Beschäftigung aufnehmen, sobald entsprechende Jobs wieder angeboten werden.

Allerdings ist dabei der Haushaltskontext zu beachten. Oft ergänzt das Einkommen von geringfügig Beschäftigten das des – zumeist männlichen – Hauptverdieners (lesen Sie dazu auch einen 2018 erschienenen Beitrag von Ulrich Walwei mit Vorschlägen zur Reform der bestehenden Minijob-Regelungen im IAB-Forum). Wenn nun aufgrund der coronabedingten Kita- und Schulschließungen ein Elternteil zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben muss, so dürfte dies in solchen Konstellationen eher die minijobbende Ehefrau als der hauptverdienende Ehemann sein. Auch dies könnte dazu beigetragen haben, dass Minijobs durch die Krise wahrscheinlich besonders stark unter Druck geraten sind.

Möglicherweise ziehen sich nicht wenige Personen infolge der Corona-Krise auch auf Dauer vom Arbeitsmarkt zurück. Dieses Verhaltensmuster dürfte umso häufiger auftreten, je länger die Krise anhält. Insbesondere in Fällen, in denen ein Minijob eher ein Zuverdienst ist, könnten ehemals Beschäftigte darauf verzichten, sich wieder eine bezahlte Arbeit zu suchen.

Die Corona-Krise begünstigt den vorzeitigen Erwerbsausstieg älterer Arbeitskräfte

In den letzten Jahren ist die Erwerbsbeteiligung Älterer zwar stark gestiegen. Dennoch gingen viele Menschen bereits vor Corona, also unter vergleichsweise guten Bedingungen am Arbeitsmarkt, vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand. Angesichts der Arbeitsmarktkrise könnten viele Beschäftigte, die – wenn auch mit Abschlägen – rentenberechtigt sind, noch früher und damit meist auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Das gesundheitliche Risiko an Covid-19 zu erkranken, dürfte diese Entscheidung zusätzlich begünstigen. Die vorzeitige Verrentung würde viel stärker auch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte betreffen und keineswegs nur Minijobber.

Im Übrigen geht der bereits erwähnte, vom IAB im letzten Herbst prognostizierte positive Verhaltenseffekt, der sich aus einer steigenden Erwerbsbeteiligung ergibt, ausdrücklich von einem verlängerten Erwerbsleben aus, also von einem späteren Renteneintritt. Das steigende Renteneintrittsalter ist sogar für einen nicht unbeträchtlichen Teil dieses Effekts verantwortlich. Von den 160.000 Personen, um die die Erwerbsbeteiligung laut IAB-Prognose im Jahr 2020 eigentlich steigen sollte, hat sich nun bereits ein Drittel, also 53.000 Personen, vom Arbeitsmarkt zurückgezogen. Dauert die Krise noch länger an, dürfte sich diese negative Entwicklung fortsetzen.

Mit den bislang vorliegenden Daten ist zwar noch keine abschließende Aussage möglich, wie viele Arbeitskräfte am Ende dauerhaft aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sein werden. Allerdings dürften zumindest die älteren Arbeitskräfte, die bereits in Rente gegangen sind, dem Arbeitsmarkt weitgehend nicht mehr zur Verfügung stehen. In diesem Umfang werden Zuwächse beim Erwerbspersonenpotenzial schwächer ausfallen.

Fazit

Die Analyse belegt einen heftigen Einbruch beim statistisch erfassten Erwerbspersonenpotenzial. Derzeit ist jedoch offen, ob die Personen, die von März bis Juni 2020 ausgeschieden sind, dem Arbeitsmarkt nur kurzzeitig oder auf Dauer verloren gehen. Verbessert sich die Situation am Arbeitsmarkt und steigt die Zahl der offenen Stellen wieder an, ist durchaus zu erwarten, dass zumindest ein Teil der in der Arbeitsmarktstatistik nicht mehr erfassten Personen wieder Arbeit sucht. Eine Voraussetzung dafür dürfte sein, dass die gesundheitlichen Risiken eingedämmt und Schulen und Kindertagesstätten zunehmend geöffnet werden können.

Wenn die Pandemie in Deutschland überwunden ist, werden sich die längerfristigen Trends wieder deutlicher zeigen. So zum Beispiel die Alterung der Bevölkerung, die das Erwerbspersonenpotenzial in den kommenden Jahren immer stärker verringern wird. Gebremst werden kann diese Entwicklung nur durch eine höhere Erwerbsbeteiligung und Migration.

Dass aufgrund des Shutdowns weniger Menschen zugewandert sind, wird auf längere Sicht eher wenig Einfluss auf das Arbeitskräfteangebot haben. Vermutlich wird sich das Wanderungsgeschehen nach der Pandemie wieder normalisieren. Allerdings könnte es einen einmaligen Effekt auf das Ausgangsniveau des künftigen Erwerbspersonenpotenzials geben. Die Größe dieses Effekts hängt davon ab, ob die Arbeitskräfte, die wegen Corona am aktuellen Rand nicht nach Deutschland zugezogen sind, ihren geplanten Zuzug nur verschieben oder nunmehr gänzlich darauf verzichten. Angesichts der stark schwankenden Wanderungsströme sollte das aber nicht allzu stark ins Gewicht fallen. Entscheidender dürfte sein, wie schnell und gut die für Deutschland typischen Herkunftsländer aus der Krise herauskommen werden. Dies bestimmt sowohl den Zeitpunkt als auch den Umfang künftiger Wanderungsströme.

Darüber hinaus kommt es für die weitere Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials darauf an, dass potenzielle Arbeitskräfte nicht völlig entmutigt werden, sondern eine möglichst enge Arbeitsmarktbindung erhalten bleibt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Erwerbsbeteiligung über einen längeren Zeitraum nicht so stark ansteigt, wie dies aus demografischen Gründen notwendig wäre. Dies kann nur gelingen, wenn der Arbeitsmarkt wieder anzieht und die Unternehmen wieder stärker einstellen. Daher sollte auch die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in der Krise gestärkt werden (lesen Sie dazu auch einen Gastbeitrag von Christian Merkl und Enzo Weber in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung).

Literatur

Bauer, Anja; Fuchs, Johann; Hummel, Markus; Hutter, Christian; Klinger, Sabine; Wanger, Susanne; Weber, Enzo; Zika, Gerd (2019): IAB-Prognose 2019/2020: Konjunktureller Gegenwind für den Arbeitsmarkt, IAB-Kurzbericht Nr. 18.

Hartl, Tobias; Hutter, Christian; Weber, Enzo (2020): Neueinstellungen in der Krise. In: Makronom vom 18.6.2020.

Körner, Thomas; Meinken, Holger; Puch, Katharina (2013): Wer sind die ausschließlich geringfügig Beschäftigten? Eine Analyse nach sozialer Lebenslage. In: Wirtschaft und Statistik, 01, S. 42–61.

Kubis, Alexander (2020): IAB-Stellenerhebung 2/2020. In: IAB-Forum, 4.8.2020.

Merkl, Christian; Weber, Enzo (2020): Es ist Zeit für Einstellungszuschüsse. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30.6.2020.

Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2020): Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt– Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, Nürnberg, Juni 2020.

Walwei, Ulrich (2018): Raus aus der Minijob-Falle! Sieben Ansatzpunkte für Reformen. In: IAB-Forum, 8.2.2018.

Fuchs, Johann; Weber, Enzo; Weber, Brigitte (2020): Rückzug vom Arbeitsmarkt? Das Angebot an Arbeitskräften sinkt seit Beginn der Corona-Krise stark, In: IAB-Forum 12. August 2020, https://www.iab-forum.de/rueckzug-vom-arbeitsmarkt-das-angebot-an-arbeitskraeften-sinkt-seit-beginn-der-corona-krise-stark/, Abrufdatum: 16. April 2024