Arbeitslose laut Definition der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 16 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Die Altersabgrenzung dafür ist zwischen 15 und 67 Jahren. Auch Personen mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 15 Stunden zählen als arbeitslos, wenn sie eine Beschäftigung suchen.
Das könnte Sie interessieren...
Mit dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen” soll die Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch eine zweijährige geförderte ...weiterlesen
20. April 2026 | Beruf, Berufswahl und berufliche Arbeitsmärkte
Berufsziele junger Menschen: Die Mehrheit hat einen oder mehrere Berufe im Blick
Prof. Dr. Silke Anger , Dr. Hans Dietrich , Prof. Bernd Fitzenberger, PhD , Anna Heusler , Dr. Duncan Roth , Prof. Dr. Brigitte Schels , Leonie Wicht
Bildungsentscheidungen stellen zentrale Weichen für den weiteren Erwerbsverlauf junger Menschen. Eine neue Befragung des IAB zeigt: Viele Jugendliche haben bereits eine Vorstellung davon, wie es ...weiterlesen
15. April 2026 | Betriebliche Arbeitswelt
Betriebliche Weiterbildung in Krisenzeiten: Die erhoffte Trendwende bleibt aus
Prof. Bernd Fitzenberger, PhD , Dr. Ute Leber , Barbara Schwengler
Nachdem die betrieblichen Weiterbildungsaktivitäten in den ersten beiden Jahren der Corona-Krise massiv eingebrochen waren, haben sie 2022 und 2023 wieder zugenommen. Angesichts der anhaltenden ...weiterlesen
