Das Arbeitslosengeld II (alternativ: Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist eine bedarfsgeprüfte, steuerfinanzierte Leistung; Leistungsanspruch, -höhe und -dauer sind unabhängig von etwaiger früherer beitragspflichtiger Beschäftigung. Umgangssprachlich wird das Arbeitslosengeld II auch mit dem Begriff „Hartz IV“ beschrieben. Leistungsberechtigt sind gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) grundsätzlich alle erwerbsfähigen Personen. Als erwerbsfähig gelten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze der Rentenversicherung, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Grundsicherung gewährt ihnen und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Personen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
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