14. Mai 2025 | Serie „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2021 bis 2024“
Die Angst vor einer Kürzung des Existenzminimums ist unter Grundsicherungsbeziehenden weit verbreitet
Monika Senghaas , Sarah Bernhard , Magdalena Köppen , Stefan Röhrer

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll Leistungsberechtigten ein Leben in Würde ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Jobcenter sie bei der Aufnahme einer Erwerbsarbeit unterstützen und deren Hilfebedürftigkeit verringern. Die Leistungsberechtigten sind im Gegenzug verpflichtet, dabei aktiv mitzuwirken. Die Jobcenter sind gehalten, regelmäßig zu überprüfen, ob die Leistungsberechtigten diesen Mitwirkungspflichten nachkommen.
Im Jobcenter geht es also einerseits um eine Dienstleistung, nämlich Arbeitsmarkt- und Sozialberatung sowie um mögliche Förderleistungen. Andererseits geht es um Mitwirkungspflichten – zum Beispiel die Bewerbung auf offene Stellen – und um etwaige Konsequenzen im Falle mangelnder Mitwirkung. Wie erleben die Leistungsberechtigten die Beratung im Jobcenter in diesem Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle? Ein Schwerpunkt der hierzu im Folgenden präsentierten Befunde liegt darauf, welche Rolle mögliche Kürzungen der Geldleistungen für die Leistungsberechtigten spielen.
Für die Analyse wurden Daten aus zwei unterschiedlichen Befragungen ausgewertet. Im Herbst 2023 hat das IAB in einer standardisierten Online-Befragung (IAB-OPAL) fast 4.500 Leistungsberechtigte gefragt, wie sie die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter einschätzen. Darüber hinaus wurden in ausführlichen qualitativen Interviews mit Leistungsberechtigten Informationen zu deren Erfahrungen mit dem Jobcenter erhoben. In diesem Zusammenhang wurden die Leistungsberechtigten auch gefragt, welche Bedeutung es für sie hat, dass das Jobcenter gegebenenfalls Sanktionen gegen sie verhängen kann (siehe Infokasten „Daten und Methoden“).
Eine Mehrheit der Leistungsberechtigten bewertet die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter eher positiv
Die meisten Befragten machen mit dem Jobcenter nach eigenen Angaben (eher) positive Erfahrungen (siehe Abbildung). Der Aussage, dass das Jobcenter dabei hilft, irgendwann ohne Bürgergeld auszukommen, stimmen Leistungsberechtige mehrheitlich „voll“ oder zumindest „eher“ zu (61 %). Ähnlich viele geben an, im Jobcenter über Probleme reden zu können (62 %) und den Eindruck zu haben, dass die eigene Meinung dort wichtig ist (60 %). Sie haben weiter den Eindruck, dass ihnen dort Glauben geschenkt wird (74 %). Die Mehrheit fühlt sich außerdem vom Jobcenter nicht ungerecht behandelt (73 %). Insgesamt bewertet also mehr als die Hälfte der Betroffenen den Kontakt mit dem Jobcenter positiv oder eher positiv.
Dennoch schätzen immerhin 25 bis 40 Prozent der Leistungsberechtigten, also eine relevante Minderheit, einzelne Aspekte der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter eher kritisch ein. So glauben 40 Prozent der Befragten, dass den Jobcenter-Beschäftigten die Meinung der Leistungsberechtigten nicht wichtig ist. Aus Sicht nicht weniger Leistungsberechtigter könnte die Beratung durch die Jobcenter also durchaus besser sein. Zugleich hat die Mehrheit der Befragten (67 %) Angst vor einer Kürzung des Bürgergeldes. Diese Angst ist nach Angaben der Leistungsberechtigten deutlich weiter verbreitet als Kritik an der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter.
Fast alle Befragten geben an, ihr Bestes zu geben, um den Leistungsbezug zu beenden
Noch deutlich positiver als die Dienstleistungen des Jobcenters sehen die befragten Leistungsberechtigten ihren eigenen Beitrag: Rund 91 Prozent stimmen (eher) der Aussage zu, ihr Bestes zu geben, um ohne Bürgergeld auszukommen. Nur 9 Prozent stimmten zumindest tendenziell nicht zu. Möglicherweise könnten diese Leistungsberechtigten ihre Mitwirkungspflichten besser erfüllen, tun dies aber aus bestimmten Gründen nicht. Womöglich gehen sie davon aus, auf absehbare Zeit in jedem Fall auf finanzielle Unterstützung angewiesen zu sein, beispielsweise weil sie krank sind oder sich um pflegebedürftige Angehörige oder Kinder kümmern.
Die Angst vor Kürzungen betrifft nicht nur formale Sanktionen
In den ausführlichen Interviews mit den Leistungsberechtigten ging es einerseits ganz allgemein um den Kontakt mit dem Jobcenter. Die Befragten berichteten hier nicht nur von den persönlichen und telefonischen Gesprächen, in denen Beratung stattfindet. Der Kontakt zum Jobcenter beinhaltet für sie beispielsweise auch persönliche Vorsprachen am Empfang, telefonische Nachfragen zum Stand ihrer Antragsbearbeitung und Post, die sie vom Jobcenter erhalten.
Andererseits wurde nach Erfahrungen mit Sanktionen und dem Erleben der eigenen Sanktionierbarkeit – also der Möglichkeit, sanktioniert zu werden – gefragt. Magdalena Köppen und andere präsentieren im IAB-Forschungsbericht 4/2025 ausführliche Analysen zur Sicht von Leistungsberechtigten auf (mögliche) Sanktionen. Ein wichtiges Ergebnis ist, dass die Befragten im Zusammenhang mit Sanktionen nicht nur über die gesetzlich normierten Sanktionsanlässe sprechen, also über Terminversäumnisse und eine Verletzung der Mitwirkungspflichten.
Auch wenn das Jobcenter beispielsweise bei einer nicht abgesprochenen Ortsabwesenheit (zum Beispiel wegen eines mehrtägigen Besuchs bei Verwandten, der im Vorfeld nicht mit dem Jobcenter abgestimmt wurde) kein Geld zahlt, eine Rückzahlungsforderung stellt oder es Verzögerungen bei der Bewilligung von Anträgen gibt, bezeichnen Befragte dies mitunter als Sanktion. Leistungsberechtigte erleben diese Situationen ebenfalls als eine Kürzung. Möglicherweise fallen zeitweise sogar existenzsichernde Leistungen vollständig weg.
Ein Befragter erläutert beispielsweise, er habe immer „Stress bekommen“, wenn er einen Weiterbildungsantrag stellen musste, und gespürt, dass das Jobcenter „Macht“ darüber habe, wie sein Leben ablaufe.
Die relativ weit verbreitete Angst vor einer Kürzung der materiellen Leistungen, die sich in der standardisierten Befragung zeigt, bezieht sich also vermutlich nicht nur auf Sanktionen infolge von Terminversäumnissen und Pflichtverletzungen. Sie kann auch daraus resultieren, dass Zahlungen des Jobcenters sich aus anderen Gründen verzögern, ausbleiben oder niedriger als erwartet ausfallen.
Auch wenn Sanktionen im Jobcenter nicht besprochen werden, wissen Leistungsberechtigte, dass das Jobcenter Geld kürzen kann
Wenn die Befragten in den Interviews über mögliche Sanktionen sprechen, gehen sie kaum auf deren Höhe oder Dauer ein. Auch die mit Sanktionen verbundenen Abläufe und Entscheidungen im Jobcenter spielen für sie eine untergeordnete Rolle. Sie sprechen in der Regel eher allgemein darüber, dass ein verpasster Termin im Jobcenter „zu Sanktionen führen kann“ oder dass „Sanktionen kommen“, wenn man nicht tut, was das Jobcenter sagt.
Mitunter wissen die Befragten nicht, unter welchen konkreten Voraussetzungen das Jobcenter Leistungen kürzen würde. Doch grundsätzlich ist ihnen sehr wohl bewusst, dass das Jobcenter bestimmte Forderungen stellt und dass es für sie negative finanzielle Konsequenzen haben kann, wenn sie diesen nicht nachkommen.
Informationen über etwaige Sanktionen erhalten Leistungsberechtigte zum einen durch das Jobcenter selbst. „Ja, klar, das steht auch in jedem Brief drin“, erklärt ein Interviewpartner auf die Frage, ob das Thema Sanktionen im Jobcenter mit ihm besprochen wurde. Zum anderen werden aber auch der Bekanntenkreis oder die Medien als potenzielle Informationsquellen genannt.
Das Wissen um Sanktionen gehört für Leistungsberechtigte typischerweise zum Grundsicherungsbezug dazu. „Ich weiß es nicht, entweder ich wusste es halt durch andere Leute oder weil ich es einfach gelesen habe, natürlich. Keine Ahnung, weil man es weiß!“ – so antwortet eine Interviewpartnerin beispielsweise auf die Frage, woher sie Kenntnis von Sanktionen hat.
Selbst wenn Sanktionen in Beratungsgesprächen nicht explizit angesprochen werden, wissen Leistungsberechtigte also in der Regel, dass es Sanktionen gibt. Dieses Wissen kann den Kontakt der Leistungsberechtigten mit dem Jobcenter prägen. Nur gegen wenige Leistungsberechtigte werden tatsächlich Sanktionen verhängt. Aber die Möglichkeit, sanktioniert zu werden betrifft alle von ihnen. Dies gilt, wie die qualitativen Interviews nahelegen, unabhängig von der jeweils konkreten gesetzlichen Ausgestaltung der Sanktionsregeln.
Sanktionen werden als Stigma wahrgenommen
Es ist nicht allein der materielle Einschnitt durch eine Sanktion, der die Befragten umtreibt. Vielmehr empfinden die Befragten Sanktionen auch als ein Stigma. Denn sie signalisieren Leistungsberechtigten, gegen soziale und rechtliche Normen verstoßen zu haben und daher keinen legitimen Anspruch auf gesellschaftliche Unterstützung zu haben.
So schildert ein Befragter, wie wichtig es ihm nach seiner Flucht und Ankunft in Deutschland war, sich an Gesetze und Regeln zu halten. „Aber diese Drohung immer mit Sanktionen war einfach ein Druck, dass du hast die Gesetze gebrochen, so ungefähr.“ Diese Konfrontation mit einem Verstoß gegen das Gesetz habe ihn noch stärker belastet als das Wissen um die finanziellen Konsequenzen einer Sanktion.
Sanktionsmöglichkeiten können eine vertrauensvolle Beratungsbeziehung belasten
Mit dem Wissen um die eigene Sanktionierbarkeit gehen Leistungsberechtigte unterschiedlich um. Einerseits erzeugt dieses Wissen Druck. Befragte verweisen darauf, dass die Jobcenter-Beschäftigten „Konsequenzen aussprechen, wenn man nicht funktioniert oder kommt oder macht oder tut“. Sanktionsmöglichkeiten spiegeln, wie im Zitat anklingt, die ungleiche Machtverteilung zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten klar wider.
Wenn Leistungsberechtigte den Forderungen der Jobcenter nicht nachkommen, kann dies bewusst geschehen, etwa aus einem Kosten-Nutzen-Kalkül heraus. Den befragten Leistungsberechtigten ging es jedoch in der Regel darum, Sanktionen zu vermeiden, indem sie tun, was das Jobcenter von ihnen fordert.
Werden Leistungsberechtigte sanktioniert, kann dies auch mit geringer Erfahrung im Umgang mit dem Jobcenter, einer psychischen Erkrankung, Überforderung oder Sprachbarrieren zu tun haben. Diese und ähnliche Faktoren hindern Leistungsberechtigte mitunter nicht nur daran, die Anforderungen des Jobcenters zu erfüllen, sondern auch daran, Jobcenter-Beschäftigten gegenüber transparent zu machen, warum ihnen dies nicht möglich ist.
Gleichzeitig kann das Bewusstsein der eigenen Sanktionierbarkeit auch Unverständnis oder ein Gefühl der Bevormundung hervorrufen. „Wie im Kindergarten“ fühlte sich ein Befragter behandelt, als verbindliche Mitwirkungsplichten und deren Nachweis im Beratungsgespräch schriftlich festgehalten wurden.
Zudem kann die Drohkulisse der Sanktionierbarkeit Stress und Angst hervorrufen: „Die Angst ist gleich immer von vornerein / die war schon da“, fasst eine Befragte ihre Erfahrungen mit dem Jobcenter zusammen und ergänzt, sie habe diese Angst als „lähmend“ empfunden.
Für die Durchsetzung von Mitwirkungspflichten kann der Druck, den Sanktionsmöglichkeiten hervorrufen, funktional sein. Die Möglichkeit der Sanktionierung erhöht kurzfristig die Übergangsrate in Beschäftigung, wie Markus Wolf im IAB-Kurzbericht 15/2024 zeigt. Doch die Angst vor einer Kürzung des Existenzminimums kann einem gelungenen Beratungsprozess, der Leistungsberechtigte in die Lage versetzt, ihre schwierige Lebenssituation mit Unterstützung des Jobcenters dauerhaft zu überwinden, auch im Weg stehen.
Fazit
Unstimmigkeiten zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern sind nicht der Regelfall. Sie kommen aber in vielen Fällen vor, sodass es aus Sicht der Leistungsberechtigten durchaus Raum für Verbesserungen bei der Beratung gibt. Dies zeigen die hier dargestellten Ergebnisse einer Befragung von fast 4.500 Leistungsberechtigten. Zu einem ähnlichen Befund gelangen auch Bastian Stockinger und Cordula Zabel in einem IAB-Kurzbericht aus dem Jahr 2020.
Gleichzeitig ist die Angst vor einer Kürzung der Geldleistungen weit verbreitet – auch wenn nur wenige Leistungsberechtigte tatsächlich sanktioniert werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie diese Angst im Jobcenter zum Ausdruck bringen und dass die Jobcenter-Beschäftigten diese wahrnehmen. Doch wenn Angst ihren Kontakt mit dem Jobcenter prägt, kann dies ein vertrauensvolles Beratungsverhältnis belasten.
„Angst ist ein schlechter Ratgeber“, so drückt dies der Soziologe Peter Bartelheimer in einem aktuellen Beitrag aus der Perspektive der sozialwissenschaftlichen Dienstleistungsforschung aus. Um eine Beratungsdienstleistung zu erbringen, müssen Jobcenter-Beschäftigte und Leistungsberechtigte eine gemeinsame Problemsicht herstellen, sich über die Ziele und den konkreten Unterstützungsbedarf verständigen und ihr weiteres Vorgehen abstimmen.
Angst, Misstrauen und ein Gefühl der Bevormundung auf Seiten der Leistungsberechtigten können diese Aufgabe erschweren. Wenn Leistungsberechtigte den Jobcenter-Beschäftigten nicht vertrauen, sprechen sie möglicherweise als heikel wahrgenommene Arbeitsmarkhemmnisse seltener an. Und wenn die Unsicherheit über die materielle Absicherung im Vordergrund steht, dürfte dies für eine zielführende Beratung eher kontraproduktiv sein.
In aller Kürze
- 60 bis 75 Prozent der Leistungsberechtigten bewerten verschiedene Aspekte des Kontakts mit dem Jobcenter eher positiv. Diesen positiven Einschätzungen stehen – je nach Aussage – zwischen 25 bis 40 Prozent der Leistungsberechtigten mit (eher) kritischen Einschätzungen gegenüber.
- Trotz der insgesamt positiven Bewertungen geben etwa zwei Drittel der Befragten an, Angst vor möglichen Kürzungen ihrer Leistungen zu haben.
- Leistungsberechtigte erleben nicht nur formale Sanktionen als eine Kürzung der Geldleistungen. Auch wenn es beispielsweise Verzögerungen bei der Antragsbewilligung gibt oder das Jobcenter bei einer nicht abgesprochenen Ortsabwesenheit kein Geld zahlt, haben Leistungsberechtigte zeitweise weniger Geld zur Verfügung.
- Leistungsberechtigte erwerben Informationen über Sanktionen nicht nur im Jobcenter, sondern auch durch persönliche Netzwerke und Medien. Selbst ohne eigene Sanktionserfahrung oder wenn Sanktionen im Jobcenter nicht explizit zur Sprache kommen, prägt die Sanktionierbarkeit für Leistungsberechtigte den Kontakt zum Jobcenter.
- Die Angst vor Sanktionen und das damit verbundene Machtgefälle können das Vertrauensverhältnis zwischen Jobcentermitarbeitenden und Leistungsberechtigten belasten und die Beratung beeinträchtigen.
Daten und Methoden
Die Analyse basiert zum einen auf der standardisierten Online-Befragung „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (IAB-OPAL) des IAB (Coban et al. 2024). Fast 4.500 zufällig ausgewählte Personen im Grundsicherungsbezug haben im Herbst 2023 unter anderem angegeben, wie sie die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter bewerten. Dazu konnten sie den Grad ihrer Zustimmung zu mehreren Aussagen auf einer vierstufigen Skala angeben. Die Aussagen bezogen sich auf Erfahrungen und Einschätzungen der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter.
Zum anderen wurden Interviews mit Personen ausgewertet, die Grundsicherung beziehen oder kurz vor dem Interview bezogen haben. Die Interviews wurden zwischen August 2021 und Januar 2024 geführt. Das qualitative Sample umfasste 26 Personen mit und ohne Sanktionserfahrung, die sich auch nach weiteren Merkmalen wie Geschlecht, Alter und Bildungsstand voneinander unterschieden.
Die verschriftlichten Tonaufzeichnungen der Interviews wurden in gemeinsamen Interpretationssitzungen in Anlehnung an die „Dokumentarische Methode“ ausgewertet. Einen Schwerpunkt bildete dabei das Hintergrundwissen, das den erzählten Erlebnissen im Kontakt mit dem Jobcenter zugrunde liegt, beispielsweise Vorstellungen über die Legitimität des Grundsicherungsbezugs oder verallgemeinerte Annahmen über Normabweichungen, die mit Sanktionen verbunden sind.
Wie bei allen standardisierten und qualitativen Befragungen kann das Antwortverhalten der Befragten durch soziale Erwünschtheit beeinflusst worden sein.
Literatur
Bartelheimer, Peter (2024): Fünf Botschaften zur Fallarbeit im Jobcenter. In: Matthias Rübner; Matthias Schulze-Böing (Hrsg.), Gut beraten im Jobcenter? Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 237-252.
Coban, Mustafa; Baisch, Benjamin; Distler, Christine; Schwarz, Stefan; Trappmann, Mark; Weik, Jonas Aljoscha; Wenzig, Claudia; Wilden, Hanna; Zins, Stefan (2024): IAB-OPAL: Mit dem neuen Online-Panel schneller zu belastbaren Befunden kommen. In: IAB-Forum, 11.11.2024.
Köppen, Magdalena; Bernhard, Stefan; Röhrer, Stefan, Senghaas, Monika (2025): Sanktionierbarkeit aus Sicht von Leistungsberechtigten. IAB-Forschungsbericht Nr. 4.
Stockinger, Bastian; Zabel, Cordula (2020): Bewertung der Betreuung und Beratung in den Jobcentern: Leistungsberechtigte bedürften oft besonderer Unterstützung. IAB-Kurzbericht Nr. 23.
Wolf, Markus (2024): Ex-ante-Effekte von Sanktionen in der Grundsicherung: Bereits die Möglichkeit einer Sanktionierung zeigt Wirkung. IAB-Kurzbericht Nr. 15.
Bild: Contrastwerkstatt/stock.adobe.com
DOI: 10.48720/IAB.FOO.20250514.01
Senghaas, Monika; Bernhard, Sarah; Köppen, Magdalena; Röhrer, Stefan (2025): Die Angst vor einer Kürzung des Existenzminimums ist unter Grundsicherungsbeziehenden weit verbreitet, In: IAB-Forum 14. Mai 2025, https://www.iab-forum.de/die-angst-vor-einer-kuerzung-des-existenzminimums-ist-unter-grundsicherungsbeziehenden-weit-verbreitet/, Abrufdatum: 15. May 2025
Diese Publikation ist unter folgender Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0): https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
Autoren:
- Monika Senghaas
- Sarah Bernhard
- Magdalena Köppen
- Stefan Röhrer