Was passiert, nachdem Menschen arbeitslos geworden sind? Tatsächlich sind die weiteren Erwerbsverläufe höchst unterschiedlich. Der dauerhafte Sprung in eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung gelingt den meisten Betroffenen zunächst nicht. Vielmehr findet sich die Mehrzahl in den ersten vier Jahren nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie befristeter Beschäftigung, Teilzeit, Leiharbeit oder Minijobs wieder, nicht selten unterbrochen von Phasen erneuter Arbeitslosigkeit.

Welche Rolle spielt atypische Beschäftigung für Arbeitslose im weiteren Erwerbsverlauf? Dieser Frage sind die Autor*innen dieses Beitrags in einer aktuellen Studie nachgegangen. Sie haben dazu die Beschäftigungsverläufe von Personen untersucht, die zwischen 2012 und 2015 arbeitslos geworden sind und in dieser Zeit Arbeitslosengeld oder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben. Untersuchungszeitraum waren jeweils die vier Jahre nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Der Fokus der Analysen, deren Ergebnisse im Folgenden zusammengefasst werden, lag auf der Bedeutung, die vier Formen von atypischer Beschäftigung in den Erwerbsverläufen nach Arbeitslosigkeit hatten: befristete Beschäftigung, Leiharbeit, sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung. Die Beschäftigungsverläufe wurden mit Hilfe einer sogenannten Sequenzmusteranalyse in zehn typische Verläufe gruppiert:

  1. Reguläre Vollzeitbeschäftigung: Übergang in stabile reguläre Vollzeitbeschäftigung nach kurzer Arbeitslosigkeit
  2. Befristete Beschäftigung: Übergang in stabile befristete Beschäftigung
  3. Teilzeitbeschäftigung: Übergang in relativ stabile Teilzeitbeschäftigung
  4. Leiharbeit: Übergang in Leiharbeit mit Phasen von befristeter Beschäftigung und wiederkehrender Arbeitslosigkeit
  5. Geringfügige Beschäftigung: Übergang in geringfügige Beschäftigung mit Phasen wiederkehrender Arbeitslosigkeit und Teilzeitbeschäftigung
  6. Instabile reguläre Vollzeitbeschäftigung: Übergang in instabile reguläre Vollzeitbeschäftigung mit Phasen atypischer Beschäftigung und wiederkehrender Arbeitslosigkeit
  7. Instabile befristete Beschäftigung: Übergang in instabile befristete Beschäftigung mit Phasen wiederkehrender Arbeitslosigkeit und regulärer Vollzeitbeschäftigung
  8. Wiederkehrende Arbeitslosigkeit: Instabile Verläufe mit langen Phasen wiederkehrender Arbeitslosigkeit und instabilen Beschäftigungsaufnahmen
  9. Keine Information: Verläufe mit langen Phasen ohne Informationen in den Daten
  10. Langzeitarbeitslosigkeit: Verläufe mit (sehr) langer erster Arbeitslosigkeit und kaum Beschäftigungszeiten.

Atypische Beschäftigungsformen können für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, sowohl mit Chancen als auch mit Risiken verbunden sein. Einerseits eröffnen sie Erwerbslosen, die zunächst keine unbefristete Vollzeitstelle aufnehmen können, eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt. Sie bieten darüber hinaus Flexibilität für Betriebe und potenziell auch für Beschäftigte. Auf der anderen Seite können atypische Beschäftigungen mit einer geringeren Absicherung einhergehen und sich nachteilig auf den weiteren Erwerbsverlauf auswirken.

Vier von fünf Arbeitslosen nahmen zumindest vorübergehend wieder eine Beschäftigung auf

Im Schnitt waren die Personen aus der Stichprobe, die zunächst alle arbeitslos waren, in den vier Jahren nach Eintritt der Arbeitslosigkeit insgesamt 15 Monate arbeitslos. Davon entfielen neun Monate auf die anfängliche Arbeitslosigkeit und sechs Monate auf erneute Arbeitslosigkeit (siehe Abbildung, letzter Balken).

80 Prozent gelangt es, in dieser Zeit zumindest vorübergehend eine Beschäftigung aufzunehmen (siehe Tabelle 1). Dies weist zwar auf eine rege Arbeitsmarktbeteiligung hin, aber viele Biografien sind instabil: Insgesamt waren die Verläufe nach Beendigung der ersten Arbeitslosigkeit recht unbeständig. Im Schnitt gab es fast vier (3,7) Wechsel zwischen verschiedenen Erwerbszuständen, beispielsweise zwischen registrierter Arbeitslosigkeit und befristeter Beschäftigung.

Mehr als die Hälfte der betrachteten Personen wurde mindestens einmal erneut arbeitslos, ein Viertel sogar noch häufiger. Dementsprechend waren viele Beschäftigungsaufnahmen nicht von Dauer: Mehr als die Hälfte der Betroffenen war innerhalb von vier Jahren mehrmals erwerbstätig.

Atypische Beschäftigung spielt eine große Rolle in den heterogenen Beschäftigungsverläufen

Bei der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit spielte atypische Beschäftigung eine große Rolle: Die Personen aus der Stichprobe waren durchschnittlich neun Monate regulär in Vollzeit tätig und übten 15 Monate eine atypische Beschäftigung aus. 66 Prozent waren mindestens einen Monat lang atypisch beschäftigt und 38 Prozent übten mindestens einmal eine regulären Vollzeitbeschäftigung aus.

Wie bereits erwähnt, sind die Beschäftigungsverläufe sehr heterogen: Auf Basis der Sequenzmusteranalyse lassen sich die oben beschriebenen zehn verschiedene Verlaufstypen ermitteln (siehe Abbildung). Knapp 11 Prozent der betrachteten Personen sind demnach dem Verlaufstyp „Reguläre Vollzeitbeschäftigung“ zuzuordnen: Sie waren nach sehr kurzer anfänglicher Arbeitslosigkeit (im Durchschnitt 3 Monate) hauptsächlich in regulärer Vollzeitbeschäftigung tätig (im Durchschnitt 43 Monate).

Daneben zeigt sich eine hohe Bedeutung atypischer Beschäftigung: Für sieben der zehn typischen Erwerbsverläufe, und damit für 62 Prozent der anfänglich Arbeitslosen, spielte atypische Beschäftigung eine wichtige Rolle. Bei vier dieser sieben Verlaufstypen dominierte sie definitionsgemäß sogar (Teilzeitbeschäftigung, befristete Beschäftigung, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung): Alle Personen, die diesen vier Verlaufstypen zuzuordnen sind, waren mindestens einmal und durchschnittlich über die Hälfte des Beobachtungszeitraums in der jeweiligen atypischen Beschäftigungsform tätig. Auf den Verlaufstyp „Teilzeitbeschäftigung“ entfallen 9,4 Prozent der anfänglich Arbeitslosen, auf den Typ „befristete Beschäftigung“ 6,8 Prozent, auf den Typ „Leiharbeit“ 5,8 Prozent und auf den Typ „geringfügige Beschäftigung“ 4,9 Prozent. Bis zu zwei Drittel der Personen in diesen Verlaufstypen wurden allerdings erneut arbeitslos.

Die Verlaufstypen „Instabile reguläre Vollzeit“ und „Instabile befristete Beschäftigung“ sind durch eine hohe, aber nicht stabile Arbeitsmarktbeteiligung mit im Schnitt mindestens fünf Wechseln zwischen verschiedenen Erwerbszuständen gekennzeichnet. Sie weisen mit 70 beziehungsweise 95 Prozent einen hohen Anteil an Personen auf, die zumindest zeitweilig atypisch beschäftigt waren. Insbesondere beim Typ „Instabile reguläre Vollzeit“ übten sie auch lange eine reguläre Vollzeitbeschäftigung aus.

Die drei Verlaufstypen „Langzeitarbeitslosigkeit“, „wiederkehrende Arbeitslosigkeit“ und „keine Information“ gehen eher mit geringer Arbeitsmarktbeteiligung einher. Langzeitarbeitslose verblieben im Durchschnitt mehr als drei Jahre in der anfänglichen Arbeitslosigkeit,  und nur wenige waren gegen Ende des Beobachtungszeitraums in Beschäftigung.

Diejenigen Personen, deren weiterer Erwerbsverlauf von wiederkehrender Arbeitslosigkeit geprägt war, wurden mindestens einmal erneut arbeitslos, wobei 81 Prozent kurzzeitig für durchschnittlich elf Monate in Beschäftigung waren. Die übrigen Personen waren kurzfristig nicht beschäftigt, ohne jedoch als arbeitslos registriert zu sein, da sie beispielsweise an einer Maßnahme teilnahmen. Darüber hinaus trat bei diesem sehr volatilen Verlaufstyp mit durchschnittlich 5,6 Übergängen wiederholte Arbeitslosigkeit nicht nur einmal auf. Vielmehr wurde ein Drittel zweimal erneut arbeitslos, ein weiteres Drittel sogar noch öfter.

Beim Verlaufstyp „keine Information“ handelt es sich um Personen, die im Untersuchungszeitraum weder abhängig beschäftigt, noch arbeitslos oder in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme waren. Sie waren also zum Beispiel Teil der Stillen Reserve, in Frührente, selbständig oder verbeamtet.

Nur jeder Fünfte war nach vier Jahren unbefristet in Vollzeit beschäftigt

Insgesamt war über die Hälfte (55,5 %) der Personen in der Stichprobe nach vier Jahren in Beschäftigung – mit deutlichen Unterschieden zwischen den Verlaufstypen. Der Anteil lag bei den Verlaufstypen mit regulärer Vollzeitbeschäftigung sowie atypischer Beschäftigung bei über 70 Prozent. Deutlich geringer war der Anteil bei den übrigen Verlaufstypen mit 28 Prozent bei „Wiederkehrender Arbeitslosigkeit“ sowie gut 14 Prozent bei „Langzeitarbeitslosigkeit“ und „Keine Information“.

Der Anteil derjenigen, die sich nach vier Jahren in einer regulären Vollzeitbeschäftigung befanden, betrug insgesamt 22 Prozent. Bei denjenigen mit atypischen Beschäftigungsverläufen waren es nur zwischen 5 und 16 Prozent – je nachdem, welche Form der atypischen Beschäftigung den Erwerbsverlauf dominierte.

Bei den drei arbeitsmarktferneren Verlaufstypen „Wiederkehrende Arbeitslosigkeit“, „Keine Information“ und „Langzeitarbeitslosigkeit“ hatten nur 2 bis 6 Prozent der betrachteten Personen nach vier Jahren eine reguläre Vollzeitbeschäftigung aufgenommen.

Angesichts der eher geringen Anteile von Personen in den atypischen Beschäftigungsverläufen, die nach vier Jahren in unbefristeter Vollzeitbeschäftigung waren, erscheint das Potenzial für Brückeneffekte von atypischer Beschäftigung in reguläre Vollzeitbeschäftigung eher begrenzt zu sein. Die hier ausgewerteten Daten sind allerdings deskriptiver Natur, bilden also keine kausalen Effekte ab. Der Anteil derjenigen, die nach vier Jahren eine reguläre Vollzeitbeschäftigung ausübten, war außerdem deutlich niedriger als der Anteil derjenigen, die innerhalb des vierjährigen Untersuchungszeitraums bereits einmal in regulärer Vollzeitbeschäftigung waren (22 % versus 37 %). Der Schritt in eine reguläre Vollzeittätigkeit ist also vielfach nicht von Dauer (siehe Tabelle 1).

Individuelle Merkmale und Arbeitsmarktressourcen bestimmen den Verlauf mit

Weitergehende Analysen zeigen, dass die Beschäftigungsverläufe mit den individuellen Merkmalen der Arbeitslosen und ihren Arbeitsmarktressourcen zusammenhängen. Atypische Beschäftigung konzentriert sich nicht auf Personen mit besonders ungünstigen Merkmalen unter den Arbeitslosen: So sind atypisch Beschäftigte in der Regel qualifizierter und haben mehr Arbeitsmarkterfahrung als Personen, die in Arbeitslosigkeit verbleiben. Im Vergleich zu Personen, die eine reguläre Vollzeitbeschäftigung aufnehmen, verfügen sie jedoch tendenziell über weniger Arbeitsmarkterfahrung und sind weniger qualifiziert als diese.

Besonders Arbeitslose in der Grundsicherung schaffen den Übergang in eine stabile Vollzeitbeschäftigung nicht

Arbeitslose können Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) erhalten, wenn sie vorher ausreichend lange Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Haben sie keinen (ausreichenden) Anspruch auf Arbeitslosengeld, können sie und ihre Familienmitglieder (sofern sie der gleichen Bedarfsgemeinschaft angehören) bedarfsgeprüfte Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem SGB II (früher Arbeitslosengeld II, seit 2023 Bürgergeld) beantragen.

Etwa die Hälfte der Personen in der Analysestichprobe bezog Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (allein oder ergänzend zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung), als sie arbeitslos wurden (siehe Tabelle 2). Auch wenn die Grundsicherung oft als Leistung für Langzeitarbeitslose wahrgenommen wird, sichert sie ebenfalls viele Kurzzeitarbeitslose ohne ausreichende Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung ab. So zeigen Ergebnisse von Kerstin Bruckmeier und anderen in ihrem IAB-Kurzbericht von 2017, dass knapp 40 Prozent der Zugänge in die Grundsicherung häufig zum Zeitpunkt des Zugangs oder kurz vorher beschäftigt waren.

Die Relevanz der einzelnen Verlaufstypen unterscheidet sich deutlich zwischen den Rechtskreisen SGB II und SGB III (siehe Tabelle 2): Die positiven Verläufe mit stabilen Übergängen in reguläre Vollzeitbeschäftigung treten bei denjenigen, die Arbeitslosengeld beziehen, in knapp einem Fünftel der Fälle auf (19,1 %). Hingegen sind nur knapp 3 Prozent der Grundsicherungsbeziehenden diesem Verlaufstyp zuzuordnen.

Auch die anderen Verlaufstypen mit hoher Erwerbsbeteiligung sind unter den Arbeitslosen im SGB III häufiger zu finden: Etwa 59 Prozent der SGB-III-Arbeitslosen weisen einen solchen Erwerbsverlauf auf. Dagegen sind bei ihnen nur 5 Prozent der Erwerbsverläufe durch wiederkehrende Arbeitslosigkeit und 1,3 Prozent durch Langzeitarbeitslosigkeit geprägt.

Von den Arbeitslosen in der Grundsicherung können immerhin 41 Prozent einem der Typen mit höherer Erwerbsbeteiligung zugeordnet werden. Sie werden allerdings deutlich häufiger langzeitarbeitslos, und einem Fünftel gelingt nur eine kurzzeitige Erwerbsintegration mit wiederkehrender Arbeitslosigkeit.

Fazit

Die meisten Arbeitslosen nehmen nach einer gewissen Zeit zumindest vorübergehend wieder eine Beschäftigung auf. Dies geschieht allerdings größtenteils in Form atypischer Beschäftigungsverhältnisse. Dies ist ein Teilerfolg, denn atypische Beschäftigung kann zumindest teilweise wichtige Funktionen von Arbeit erfüllen. So trägt auch sie potenziell zur Bildung von Humankapital, zur Verhinderung von (Alters-)Armut und zur Förderung von sozialer Teilhabe bei (lesen Sie dazu eine 2014 publizierte Studie von Stefanie Gundert und Christian Hohendanner).

Allerdings erwies sich sowohl atypische Beschäftigung als auch reguläre unbefristete Vollzeitbeschäftigung für die hier betrachteten Fälle als häufig nicht dauerhaft. Viele vormals Arbeitslose wurden während des Beobachtungszeitraums erneut arbeitslos oder nahmen mehrere Jobs auf. Daher sollte arbeitsmarktpolitisch nicht nur kurzfristig die Aufnahme einer Beschäftigung, sondern auch die Beschäftigungsstabilität gefördert werden.

Vor allem Personen mit geringer oder mehr oder weniger veralteter Berufserfahrung, mit niedrigem Bildungsstand oder höherem Alter benötigen tendenziell Unterstützung bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zum Beispiel durch Qualifizierung. Gerade für diesen Personenkreis könnte die Aufnahme einer atypischen Beschäftigung hilfreich sein, um Langzeitarbeitslosigkeit und deren Folgen zu vermeiden.

Der Wechsel in qualitativ bessere und stabilere Beschäftigungsverhältnisse ist jedoch kein Selbstläufer. Die Arbeitsverwaltung sollte die Betroffenen daher bereits während der atypischen Beschäftigung bei der Suche nach anderen Jobs oder bei entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen. Bei wiederholt instabilen Beschäftigungsverhältnissen kann eine Umorientierung auf Berufe und Branchen mit Aussicht auf mehr Beschäftigungsstabilität gefördert und gegebenenfalls mit Weiterbildung unterstützt werden.

Insgesamt ist über die beste Vorgehensweise im Einzelfall zu entscheiden. Daher ist eine gute individuelle Beratung über die Optionen zwischen Arbeitssuche, allgemeiner und beruflicher Bildung oder Arbeitsvermittlung zentral, um den Weg zu einer dauerhaften Beschäftigung zu ebnen. Um diese qualitativ hochwertige Beratung zu erreichen, benötigen die Arbeitsverwaltungen Handlungsspielraum und Ressourcen. Die Reform der Grundsicherung hin zum Bürgergeld hat mit der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs an diesem Punkt angesetzt und den Spielraum für den Einsatz von Weiterbildung erhöht.

Gleichwohl ist eine Vollzeitbeschäftigung nicht für alle Arbeitslosen kurzfristig eine realistische Option. Dies gilt insbesondere für Personen, die dazu aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder familiären Verpflichtungen nicht in der Lage sind.

In aller Kürze

  • Gegenstand der hier präsentierten Analysen sind die Beschäftigungsverläufe von Personen, die zwischen 2012 und 2015 arbeitslos geworden sind. Dabei liegt der Fokus auf vier Formen von atypischer Beschäftigung: befristete Beschäftigung, Leiharbeit, sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung.
  • Für zwei Drittel der anfänglich Arbeitslosen spielt atypische Beschäftigung in den vier Jahren nach Beginn der Arbeitslosigkeit eine wichtige Rolle.
  • Die Beschäftigungsverläufe nach Beendigung der (ersten) Phase der Arbeitslosigkeit sind typischerweise sehr heterogen. Sie reichen von sehr geringer Arbeitsmarktbeteiligung über die Dominanz atypischer Beschäftigungsverhältnisse bis hin zu stabiler unbefristeter Vollzeiterwerbstätigkeit.
  • Da nur ein geringer Anteil von Personen mit zunächst atypischen Beschäftigungsverhältnissen nach vier Jahren unbefristet in Vollzeit tätig sind, erscheint das Potenzial für Brückeneffekte von atypischer Beschäftigung in reguläre Vollzeitbeschäftigung eher begrenzt.
  • Die Arbeitsmarktpolitik sollte nicht nur kurzfristig die Aufnahme einer Beschäftigung fördern, sondern auch zu einer größeren Beschäftigungsstabilität beitragen.

Daten

Grundlage der Analysen ist eine repräsentative 2%-Stichprobe der administrativen Daten „Integrierte Erwerbsbiografien“ (IEB) des IAB. Daraus wurde eine repräsentative 20%-Stichprobe von Personen, die zwischen 2012 und 2015 in den Zustand der registrierten Arbeitslosigkeit eingetreten sind, gezogen. Mit regulärer Vollzeitbeschäftigung ist eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung außerhalb der Leiharbeit gemeint.

Literatur

Bruckmeier, Kerstin; Hohmeyer, Katrin; Lietzmann, Torsten (2021): Zugänge in die Grundsicherung für Arbeitsuchende: Aus Erwerbstätigkeit kommen mehr Personen als aus dem Arbeitslosengeldbezug. IAB-Kurzbericht Nr. 17.
Gundert, Stefanie; Hohendanner, Christian (2014): Do fixed-term and temporary agency workers feel socially excluded? Labour market integration and social well-being in Germany. Acta Sociologica, 57(2), S. 135–152.
Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin (2024): Unemployed and then? The role of non-standard employment in labour market trajectories after unemployment, International Journal of Social Welfare.

 

Bild: Andrii Lysenko/stock.adobe.com

DOI: 10.48720/IAB.FOO.20250507.01

 

Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin (2025): Arbeitslos – und dann? Die neuen Jobs sind meistens atypische Beschäftigungen, In: IAB-Forum 7. Mai 2025, https://www.iab-forum.de/arbeitslos-und-dann-die-neuen-jobs-sind-meistens-atypische-beschaeftigungen/, Abrufdatum: 8. May 2025

 

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