Die Corona-Pandemie hält Deutschland fest im Griff und wirft lange Schatten auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Noch ist nicht abzusehen, wie lange die Pandemie andauern wird und wie stark sich deren Konsequenzen, insbesondere in Form politischer Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung, letzten Endes auf die Wirtschaftskraft auswirken werden. Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen hat der Bund Soforthilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt. Doch wie viele Betriebe können diese Hilfe in Anspruch nehmen und wie weit reichen die bereitgestellten Mittel?

Bereits jetzt ist klar, dass etliche Betriebe infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage oder gar Existenznot geraten sind und somit auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. Kurzarbeit kann hier sicherlich Engpässe auf der Seite der Arbeitskosten überbrücken und Betriebe an dieser Stelle finanziell entlasten. Dieses Instrument ist jedoch nicht nur zeitlich begrenzt. Es deckt zudem nur einen Teil der betrieblichen Kosten ab. Die Bundesregierung hat deshalb in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Soforthilfeprogramm aufgesetzt, das im Eilverfahren vom Bundestag verabschiedet wurde.

Laut einer aktuellen Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen haben kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe ein Recht auf kurzfristige und unbürokratische finanzielle Unterstützung, sofern sie aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise in Not geraten sind und laufende Betriebsausgaben haben. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einmalig bis zu 9.000 Euro, Unternehmen mit mehr als fünf und bis zu zehn Beschäftigten bis zu 15.000 Euro (für drei Monate). Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt über die Länder, entsprechende Gelder stehen seit dem 30. März dieses Jahres zum Abruf zur Verfügung. Diese Unterstützung wird durch andere Maßnahmen flankiert wie geförderte Kreditprogramme und eine Lockerung der Voraussetzungen für Kurzarbeit.

Auch die Bundesländer helfen mit zusätzlichen Programmen. So haben beispielsweise Bayern, Baden-Württemberg und das Saarland Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten noch vor dem Soforthilfeprogramm der Bundesregierung eingeführt. Zudem stocken wenige Bundesländer den Soforthilfebetrag des Bundes für kleine Unternehmen bis zehn Beschäftigte mit Ländermitteln auf.

Im Rahmen dieses Artikels wird allerdings nur das Soforthilfeprogramm des Bundes betrachtet. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme der Wirtschaftsförderung ergeben sich zwei Fragen:

  • Wie viele Betriebe sind potenzielle Anwärter auf die Soforthilfe des Bundes? Daraus lässt sich ableiten, wie viele Beschäftigte hiervon indirekt profitieren können, und ob die bereitgestellten 50 Milliarden Euro aller Voraussicht nach ausreichen werden.
  • Inwieweit können kleine Unternehmen ihre Betriebskosten (ohne Lohnkosten) durch die Soforthilfemaßnahme der Bundesregierung decken – oder auch nicht? Auf Basis der Antworten auf diese Frage lässt sich abschätzen, für wie viele kleine Unternehmen das Risiko besteht, in Liquiditätsengpässe zu geraten. Ein solcher Engpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten (Sach- und Finanzaufwand) in den folgenden drei Monaten zu zahlen.

Die nachfolgenden Analysen basieren auf Daten des Betriebs-Historik-Panels und des IAB-Betriebspanels, die sich auf das Jahr 2018 beziehen, da aktuellere Daten noch nicht vorliegen (zu den Daten und Methoden siehe Infokasten unten). Da sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Deutschland laut einer Studie von Bauer und Weber vom Januar 2020 bis zuletzt immer noch positiv entwickelt haben, sind die vorliegenden Ergebnisse durchaus auf die Zeit unmittelbar vor der Corona-Pandemie übertragbar.

Bedeutung kleiner Unternehmen im deutschen Wirtschaftsgeschehen

Zu Beginn der Corona-Krise gab es in Deutschland rund 3,5 Millionen Unternehmen. Die Soforthilfen des Bundes sind auf kleine Unternehmen inklusive Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe zugeschnitten. Sie decken deshalb nur einen Teil des gesamten Wirtschaftsgeschehens ab. Die Abgrenzung kleiner Unternehmen auf Basis des Unternehmensregisters ist kaum möglich, da die Einteilung für die Soforthilfen nach Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten erfolgt. Die folgenden Auswertungen stützen sich daher auf Betriebe und deren verpflichtende Sozialversicherungsmeldungen (zur Unterscheidung zwischen Unternehmen und Betrieben siehe Infokasten „Daten und Methoden“).

Zu Beginn der Corona-Krise gab es in Deutschland rund 3,1 Millionen Betriebe, hinzu kommen etwa 2,1 Millionen Solo-Selbstständige, die nicht in den Sozialversicherungsdaten erfasst werden. Bei all diesen Werten handelt es sich um Schätzungen, da aktuelle Zahlen noch nicht vorliegen. Sie sind dennoch plausibel, da sie auf einer linearen Fortschreibung der Vorjahre beruhen und die jeweilige Entwicklung zwischen 2015 und 2018 bereits sehr stabil verlaufen ist.

Abbildung 1 zeigt, dass die Kleinstbetriebe, die von den Soforthilfemaßnahmen des Bundes profitieren, einen erheblichen Teil der deutschen Betriebslandschaft ausmachen. Dies sind Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, wobei hier und im Folgenden immer Vollzeitäquivalente gemeint sind. Die Werte beziehen sich zwar auf das Jahr 2018, ihre Stabilität über die Vorjahre legt jedoch nahe, dass sie für das Jahr 2020 eine gute Näherung darstellen. 74 Prozent aller Betriebe fallen demnach in die kleinste Größenklasse mit bis zu fünf Beschäftigten. Betriebe mit über fünf und bis zehn Beschäftigten machen zusätzliche 11 Prozent aus. Lediglich 15 Prozent aller Betriebe haben mehr als zehn Beschäftigte.

Abbildung 1: Betriebliche Strukturen nach Größenklassen 2018

Zwar arbeitet ein Großteil der abhängig Beschäftigten in Deutschland in größeren Betrieben. Dennoch ist fast ein Viertel der Beschäftigten in Kleinstbetrieben angestellt, die Mehrheit davon in Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten. Kleinstbetriebe beschäftigen zudem etwas mehr als die Hälfte aller Mini-Jobber in Deutschland. Diese sind von der Corona-Krise besonders betroffen, da für Mini-Jobber kein Kurzarbeitergeld beantragt werden kann. Das Risiko einer Entlassung fällt für diesen Personenkreis daher höher aus als für andere Beschäftigtengruppen. Damit sind insbesondere auch Frauen verstärkt betroffen, die häufiger Minijobs ausüben und außerdem in Kleinstbetrieben überrepräsentiert sind.

Geht man vereinfachend davon aus, dass alle Kleinstbetriebe die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Soforthilfe vollständig in Anspruch nehmen, errechnet sich für die Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten eine Gesamtsumme von rund 21 Milliarden Euro und für die übrigen Kleinstbetriebe eine Gesamtsumme von 5 Milliarden Euro. Hinzu kommen noch die Hilfen für Solo-Selbstständige in Höhe von etwa 20 Milliarden Euro. Das vorgesehene Programmvolumen von 50 Milliarden Euro sollte daher auch bei Inanspruchnahme aller infrage kommenden Unternehmen nicht ganz ausgeschöpft werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Kleinstbetriebe die Soforthilfe tatsächlich beantragen können oder müssen. Zum einen dürfen sie als Voraussetzung für die Soforthilfen nicht bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Dies dürfte aber aufgrund der zuvor guten konjunkturellen Lage nur für die wenigsten Betriebe gegolten haben. In der aktuellsten IAB-Betriebspanel-Befragung von 2019 stuften zum Beispiel nur 4 Prozent der Kleinstbetriebe ihre Ertragslage für 2018 als mangelhaft ein.

Zum anderen muss die Corona-Krise ursächlich für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betriebe sein. Da diese nicht alle gleichermaßen vom derzeitigen Lockdown betroffen sind, wird diese Voraussetzung womöglich nicht von allen Kleinstbetrieben erfüllt. So ist zu vermuten, dass die Umsatzrückgänge in sogenannten systemrelevanten Branchen, für die Ausnahmen für den Lockdown gelten, geringer sind oder teilweise sogar höhere Umsätze erzielt werden als vor der Corona-Krise. Erste Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen ein Umsatzplus im Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren, während die Umsätze im Einzelhandel mit Nichtlebensmitteln eingebrochen sind.

Abbildung 1 zeigt jedoch, dass der weit überwiegende Teil der Kleinstbetriebe nicht zu den systemrelevanten Branchen gehört, wobei „Systemrelevanz“ an die Definition der KRITIS-Strategie für kritische Infrastrukturen angelehnt ist (siehe Infokasten „Daten und Methoden“). Diese Einteilung ist allerdings nur eine Näherung. Denn es ist davon auszugehen, dass auch Betriebe in systemrelevanten Branchen deutliche Umsatzrückgänge verzeichnen können. Außerdem sind manche Betriebe in nicht systemrelevanten Branchen womöglich aufgrund ihres spezifischen Geschäftsmodells und der Organisationsstruktur vom Lockdown vergleichsweise wenig betroffen. Dennoch legen unsere Ergebnisse nahe, dass weite Teile der Kleinstbetriebe Soforthilfen beanspruchen könnten.

Zuletzt ist zu beachten, dass Unternehmen in öffentlicher Hand keine Soforthilfen beantragen können. Diese wurden in den vorangehenden Analysen nicht ausgeschlossen, da sie in den Sozialversicherungsdaten nicht sauber abgegrenzt werden können. Sie machen jedoch nur einen sehr kleinen Teil der Betriebslandschaft aus, insbesondere unter Kleinstbetrieben, und sollten daher die Ergebnisse kaum beeinflussen.

Inwieweit können Kleinstbetriebe ihre Betriebskosten durch die Soforthilfemaßnahmen der Bundesregierung decken?

Reichen die Fördersummen in Höhe von 9.000 Euro für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten und 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten aus, um die laufenden Betriebskosten – ohne Lohnkosten, welche durch das Kurzarbeitergeld finanziert werden können – zu decken? Eine Gegenüberstellung der Vorleistungen und Fremdkosten der Betriebe im Jahr 2018 anhand des IAB-Betriebspanels mit der Fördersumme für Kleinstbetriebe gibt hierzu näheren Aufschluss.

Unter Vorleistungen und Fremdkosten fallen die Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die von anderen Betrieben bezogen wurden, für Handelsware, Lohnarbeiten, fremde Dienstleistungen, Mieten und Pachten sowie sonstige Kosten (Versicherungsprämien, Bankspesen, Beiträge zu Kammern und Berufsverbänden etc.). Aufgrund der konstant guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland in den vergangenen Jahren ist davon auszugehen, dass sich diese Kosten der Betriebe seit dem Jahr 2018 bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie nicht signifikant verändert haben.

Da viele nicht systemrelevante Betriebe aufgrund der staatlich angeordneten Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie jedoch schließen mussten oder nur noch eingeschränkt ihren eigentlichen Tätigkeiten nachgehen können, dürften sich die variablen Betriebskosten ­– im Gegensatz zu fixen Kosten wie etwa der Miete – teilweise reduziert haben. Der tatsächliche Deckungsgrad der Kosten der Betriebe dürfte deshalb unterschätzt werden.

Auswertungen mit dem IAB-Betriebspanel zeigen, dass lediglich 28 Prozent der Kleinstbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten ihre laufenden Betriebskosten mit der Fördersumme der Bundesregierung von 9.000 Euro komplett decken könnten, wenn man die Höhe der Betriebskosten vor der Krise zugrunde legt. Bei weiteren 22 Prozent dieser Betriebe würde die finanzielle Soforthilfe für zumindest die Hälfte der Kosten ausreichen. Jeder zweite Kleinstbetrieb könnte durch diese Einmalzahlung für drei Monate nur weniger als die Hälfte der laufenden Ausgaben decken.

Schlechter stellt sich die Situation für Kleinstbetriebe mit mehr als fünf und bis zu zehn Beschäftigten dar: Lediglich 11 Prozent könnten ihre laufenden Betriebskosten komplett und 16 Prozent zumindest zur Hälfte decken. Für die übrigen 73 Prozent würde die Fördersumme von 15.000 Euro nur für weniger als die Hälfte der Betriebskosten ausreichen.

Kleinstbetriebe aller Wirtschaftsbereiche können zwar die Soforthilfen der Bundesregierung beantragen, wenn sie infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Jedoch könnten die finanziellen Einbußen bei einem Großteil der Betriebe aus nicht-systemrelevanten Branchen durch die Sofortmaßnahmen nicht hinreichend kompensiert werden. Das könnte letztendlich zu Betriebsschließungen führen.

Eine Unterscheidung zwischen Kleinstbetrieben aus systemrelevanten und nicht systemrelevanten Wirtschaftszweigen zeigt, dass Letztere ihre laufenden Kosten zu einem geringeren Anteil mit der staatlichen Fördersumme von 9.000 beziehungsweise 15.000 Euro ausgleichen können. Nur etwas mehr als ein Viertel der Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten und ein Zehntel derjenigen mit mehr als fünf und bis zu zehn Beschäftigten kann dort die laufenden Betriebskosten komplett decken. Etwa jedem zweiten Betrieb mit bis zu fünf Beschäftigten und gut drei Vierteln der Betriebe mit mehr als fünf und bis zu zehn Beschäftigten in nicht systemrelevanten Wirtschaftszweigen gelingt dies jedoch nicht einmal zur Hälfte (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Deckungsgrad der laufenden Betriebskosten durch Soforthilfen des Bundes

Fazit

Bundesregierung und Bundesländer reagieren mit einer Reihe von Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen oder zu verlangsamen. Diese Maßnahmen können insbesondere für nicht systemrelevante Betriebe bis hin zu einer zeitweisen Schließung reichen. Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen hat der Bund Soforthilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese sollen gewerblichen Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Solo-Selbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten für drei Monate helfen, ihre laufenden Betriebskosten (ohne Lohnkosten) zu decken. Viele dieser Kleinstbetriebe verfügen nicht über umfangreiche Rücklagen und profitieren nur eingeschränkt von Kreditgarantien des Bundes, wenn verlorene Umsätze nach der Corona-Krise nicht aufgeholt werden können.

Die vorliegenden Analysen zeigen, dass 85 Prozent der Betriebe in Deutschland zu den Kleinstbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten gehören. Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten machen damit nur 15 Prozent der Betriebslandschaft aus. Bezüglich der Beschäftigten kehrt sich dieses Verhältnis um: Drei Viertel aller Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.

Die vom Bund bereitgestellten 50 Milliarden Euro reichen nach den hier vorgenommenen Berechnungen selbst dann aus, wenn alle kleinen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe die volle Summe beantragen. Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels legen jedoch nahe, dass die Soforthilfen des Bundes die Betriebskosten nur bei einem geringen Teil der Kleinstbetriebe komplett decken. Für mehr als die Hälfte der Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten und für zwei Drittel der Betriebe mit mehr als fünf und bis zu zehn Beschäftigten reichen sie möglicherweise nur für weniger als die Hälfte ihrer Betriebskosten (ohne Lohnkosten).

Für diese Betriebe ist das wirtschaftliche Überleben weiterhin gefährdet. Dies gilt insbesondere dann, wenn kaum Umsatz erwirtschaftet werden kann, keine ausreichenden Rücklagen zur Verfügung stehen, das Kurzarbeitergeld bis zur Auszahlung nicht vorgestreckt werden kann oder Hürden bei der Kreditbewilligung bestehen. Wenn also die Soforthilfen des Bundes die laufenden Kosten von Betrieben nicht hinreichend decken, sind diese auf weitere finanzielle Unterstützung angewiesen, etwa durch die Bundesländer.

Noch kann der Umfang der Betriebsschließungen durch die Corona-Krise kaum abgeschätzt werden. Er hängt jedoch entscheidend davon ab, in welchen Schritten sich die aktuellen Lockerungen vollziehen werden, wie weit sie gehen und ob diese langfristig bestehen bleiben. Von Bedeutung wird dabei sein, wann Impfstoffe und/oder wirksame Medikamente gegen die Verbreitung des Virus zur Verfügung stehen werden oder auch ob im Zuge einer möglichen zweiten Ansteckungswelle Lockerungen ganz oder teilweise wieder zurückgenommen werden müssen.

Daten und Methoden

Datengrundlage sind das Betriebs-Historik-Panel (BHP) und das IAB-Betriebspanel. Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen der Meldungen zur Sozialversicherung und der Aufbereitung der Daten selbst stehen beim BHP aktuell Daten zum 30. Juni 2018 zur Verfügung. Für die Bewilligung der Soforthilfen des Bundes stellen Unternehmen die relevante Einheit dar. Zwar lassen sich mit dem BHP keine Unternehmensstrukturen abbilden. Allerdings werden Betriebsstätten, die zu einem Unternehmen gehören, in der gleichen Gemeinde liegen und den gleichen Wirtschaftszweig aufweisen, unter der gleichen Betriebsnummer geführt. Zudem zeigen Statistiken aus dem Unternehmensregister des Statistischen Bundesamts, dass die Mehrheit der Unternehmen mit bis zu neun sozialversicherungspflichtig Beschäftigten keine weiteren Niederlassungen aufweisen (Statistisches Bundesamt 2020a,b). Jedoch werden nicht alle Wirtschaftszweige im Unternehmensregister ausgewiesen (Statistisches Bundesamt 2019). Daten zu Selbstständigen in Deutschland stammen aus dem Mikrozensus (Statistisches Bundesamt 2020c).

Die Berechnung der Vollzeitäquivalente erfolgte für beide Datenquellen wie folgt: Vollzeit-Beschäftigte (inklusive Auszubildende) erhalten den Faktor 1, Teilzeitbeschäftigte den Faktor 0,6 und geringfügig Beschäftigte den Faktor 0,3.

Die Einteilung systemrelevanter Branchen erfolgte nach der Definition „Kritischer Infrastrukturen“, über die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf ihrer gemeinsamen Internetseite informieren. Da es sich hierbei nicht um eine feingliedrige Aufteilung nach Wirtschaftszweigen handelt, wurde für das BHP und das IAB-Betriebspanel die Wirtschaftszweigklassifikation 2008 auf 2-Steller-Ebene verwendet.

Literatur

Bauer, Anja; Weber, Enzo (2020): Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage – Januar 2020, In: IAB-Forum, 30. Januar 2020.

Bundesagentur für Arbeit (2019): Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Die Arbeitsmarktsituation von Frauen und Männern 2018.

Bundesministerium der Finanzen (2020): Mit aller Kraft gegen die Corona-Krise. Schutzschild für Deutschland, BMF-Monatsbericht April 2020, Abruf am 9.4.2020.

Ellguth, Peter; Kohaut, Susanne; Möller, Iris (2014): The IAB Establishment Panel – methodological essentials and data quality. In: Journal for Labour Market Research, Vol. 47, No. 1–2, S. 27–41.

Ganzer, Andreas; Schmidtlein, Lisa; Stegmaier, Jens; Wolter, Stefanie (2020): Betriebs-Historik-Panel 1975-2018. FDZ-Datenreport Nr.  1 (de).

Statistisches Bundesamt (2020a): Unternehmen (Unternehmensregister-System): Deutschland, Jahre, Wirtschaftszweige (Abschnitte), Beschäftigtengrößenklassen, Code: 52111-0001, Abruf Genesis-Online am 7.4.2020.

Statistisches Bundesamt (2020b): Niederlassungen (Unternehmensregister-System): Deutschland, Jahre, Wirtschaftszweige (Abschnitte), Beschäftigtengrößenklassen, Code: 52111-0002, Abruf Genesis-Online am 7.4.2020.

Statistisches Bundesamt (2020c): Selbstständige (Mikrozensus): Deutschland, Jahre, Beschäftigtenzahl, Geschlecht, Code: 12211-0012, Abruf Genesis-Online am 7.4.2020.

Statistisches Bundesamt (Destatis) (2019): Unternehmensregister-System 2018. Qualitätsbericht.

 

Korrekturhinweis: In einer früheren Version dieses Beitrags hatte sich in der Legende von Abb. 2 ein Fehler eingeschlichen. Dieser ist nun behoben.

Dummert, Sandra; Grunau, Philipp; Müller, Dana; vom Berge, Philipp (2020): Wirtschaftsförderung in Zeiten von Corona: Potenzielle Nutzung und Nutzen der staatlichen Soforthilfe, In: IAB-Forum 20. Mai 2020, https://www.iab-forum.de/wirtschaftsfoerderung-in-zeiten-von-corona-potenzielle-nutzung-und-nutzen-der-staatlichen-soforthilfe/, Abrufdatum: 20. April 2024