Um das Corona-Virus einzudämmen, hat Deutschland einschneidende Maßnahmen ergriffen und unter anderem Schulen und Kindertagesstätten geschlossen. Die damit verbundenen Arbeitsausfälle sind beträchtlich und dürften das während der Finanzkrise 2008/2009 erreichte Niveau deutlich überschreiten.

Um die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland einzudämmen, haben Bund und Länder ab Mitte März dieses Jahres weitreichende Maßnahmen ergriffen, die zu einem starken Rückgang der geleisteten Arbeitsstunden führen. Dies ergibt sich alleine schon aus einer erhöhten krankheits- oder quarantänebedingten Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Darüber hinaus müssen viele Beschäftigte aufgrund der Schließung von Kindertagesstätten und Schulen ihre Kinder bislang selbst betreuen. Und zum Teil können Beschäftigte aus Nachbarländern wegen der Grenzschließungen ihre Tätigkeit in Deutschland nicht mehr ausüben.

Auf Basis von aktuell verfügbaren Daten und Informationen wird im Folgenden das Volumen der Arbeitsausfälle abgeschätzt, das diese Faktoren bis Ende April verursacht haben. Dabei ist davon auszugehen, dass sich diese Arbeitsausfälle zum Teil noch über mehrere Quartale erstrecken werden. Das Ausmaß der künftig zu erwartenden Arbeitsausfälle hängt insbesondere vom weiteren Verlauf der Eindämmungsmaßnahmen ab, über den bis vor kurzem noch erhebliche Unsicherheit bestand.

Im Folgenden werden nur diejenigen Arbeitsausfälle aufgrund der Corona-Krise betrachtet, bei denen es Beschäftigten nicht möglich ist, ihrer Arbeit weiterhin regulär nachzugehen, die also auf Beschäftigtenseite entstehen. Nicht behandelt werden dagegen Arbeitsausfälle, die in den Betrieben aufgrund von Nachfragerückgängen, Betriebsschließungen oder Ähnlichem verursacht werden und über Kurzarbeiterregelungen oder Kündigungen kompensiert werden. Eine aktuelle Einschätzung zur Lage am Arbeitsmarkt und dem zu erwartenden Ausmaß an Kurzarbeit gibt der Beitrag „Der Arbeitsmarkt in der schwersten Rezession der Nachkriegsgeschichte“ im IAB-Forum.

Schließung von Kindertagesstätten und Schulen

Mitte März wurden Kindertagesstätten und Schulen in Deutschland geschlossen. Ab Mai wurde zumindest schrittweise wieder begonnen, die Schulen zu öffnen. Für die Wiederaufnahme des Kita-Betriebes werden Stufenpläne diskutiert. Die Schließungen der Kindertagesstätten und Schulen ist eine noch nie dagewesene Situation, die viele Eltern vor enorme Herausforderungen stellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes besuchen in Deutschland rund 7,3 Millionen Kinder im Alter von bis zu zwölf Jahren Kitas und Schulen. Bei einer durchschnittlichen Kinderzahl von rund 1,6 je Familie, einer durchschnittlichen Erwerbstätigenquote von Alleinerziehenden von 70 Prozent und einem Doppelverdiener-Anteil von 65 Prozent bei Paarhaushalten betrafen die Schließungen der Kitas und Schulen gut drei Millionen berufstätige Väter oder Mütter.

Wie aktuelle Auswertungen des German Internet Panels (GIP) der Universität Mannheim zeigen, werden ungefähr 95 Prozent der Kinder während der Corona-Krise von einem Elternteil zu Hause betreut. Ein Teil dieser Eltern wechselt sich bei der Kinderbetreuung mit dem Partner ab oder kann im Homeoffice arbeiten. Einer aktuellen Studie von Philipp Grunau, Susanne Steffes und Stefanie Wolter zufolge, deren Ergebnisse jüngst auch in einem Beitrag für das IAB-Forum erschienen sind („Homeoffice in Zeiten von Corona: In vielen Berufen gibt es bislang ungenutzte Potenziale“), lag der Anteil der Beschäftigten, die zumindest gelegentlich von zu Hause aus arbeiteten, im Jahr 2017 noch bei etwa einem Fünftel.  Mit der Corona-Krise dürfte dieser Anteil deutlich gestiegen sein.

Der Anteil der von Kita- oder Schulschließungen betroffenen Eltern, die Homeoffice nutzen, dürfte nach unseren Schätzungen bei etwa 25 Prozent liegen. Dies bestätigen zum Beispiel die Daten des GIP: Demnach arbeitet knapp ein Viertel der Erwerbstätigen derzeit im Homeoffice. Letztlich konnten beziehungsweise können über 1,7 Millionen Erwerbstätige ihre Tätigkeit nicht ausüben, weil sie ihre Kinder betreuen mussten beziehungsweise müssen.

Der gesamte Arbeitsausfall aufgrund von Kita- und Schulschließungen beläuft sich bei diesen Eltern bis Ende April auf geschätzte 55,8 Millionen Arbeitstage. Das entspricht rund 1,2 Arbeitstage je Erwerbstätigem. Allerdings dürfte ein Teil der Eltern krankheits- oder quarantänebedingt oder wegen Kurzarbeit ohnehin freigestellt sein. Für Sorgeberechtigte mit Kindern unter zwölf Jahren, die keine anderweitige Betreuung organisieren können und etwaige Zeitguthaben sowie Urlaubstage ausgeschöpft haben, besteht seit Anfang April Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies sieht eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor.

Krankheits- oder quarantänebedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz

Anfang März dieses Jahres, also noch vor dem sprunghaften Anstieg der Zahl der Corona-Erkrankten in Deutschland, belief sich der Krankenstand der Beschäftigten nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit auf 4,5 Prozent, einen für diesen Monat vergleichsweise niedrigen Wert. Die Corona-Pandemie dürfte mit einer deutlich erhöhten krankheits- oder quarantänebedingten Abwesenheit vom Arbeitsplatz einhergehen. Davon ist allerdings nur ein sehr geringer Teil auf tatsächliche Corona-Erkrankungen zurückzuführen.

Um Arztpraxen zu entlasten und die Verbreitung des Virus zu verringern, wurde das übliche Verfahren der Krankschreibung zeitweise gelockert: Ein Arzt konnte bei Atemwegserkrankungen bis zu 14 Tage auch telefonisch krankschreiben. Laut BKK-Gesundheitsreport geht ganz generell ein beachtlicher Teil der Krankmeldungen auf Atemwegserkrankungen zurück: So war im Jahr 2018 ein Drittel aller Arbeitsunfähigkeitsfälle auf Atemwegserkrankungen zurückzuführen. Dies macht ein Sechstel aller Arbeitsunfähigkeitstage aus. Gemessen am März-Wert entspräche das 0,8 Prozentpunkte des Krankenstands. Da den Beschäftigten empfohlen wird, sich bereits bei leichten Krankheitssymptomen krankzumelden, um Kolleginnen und Kollegen zu schützen, ist davon auszugehen, dass die Zahl dieser Arbeitsunfähigkeitstage aktuell um etwa die Hälfte höher ausfällt als üblich. Insgesamt könnte der Krankenstand im April einen neuen Höchstwert erreichen und damit über dem bisherigen Rekordwert von 7,1 Prozent liegen.

Die Zahl der durch das Robert Koch-Institut bestätigten Corona-Infektionen lag Ende April bei 160.000. Der Anteil der aktuell Erkrankten liegt nach Abzug der Personen, die genesen oder verstorben sind, mit knapp 30.000 um einiges niedriger. Etwa 70 Prozent der Erkrankten befinden sich im erwerbsfähigen Alter.

Angesichts einer durchschnittlichen Erwerbstätigenquote von 80 Prozent dürften Ende April ungefähr 20.000 Erwerbstätige aufgrund von Corona erkrankt sein. Dies würde einer zusätzlichen Krankenstandsquote von knapp 0,05 Prozentpunkten durch Corona-Infektionen entsprechen.

Diese Zahlen werden jedoch voraussichtlich noch deutlich steigen. So geht eine aktuelle Projektion der Covid-19-Epidemie für Deutschland davon aus, dass im optimistischen Szenario bis zu 200.000, im normalen Szenario bis zu eine Million Menschen zugleich erkranken werden. Dies würde je nach Szenario einer zusätzlichen Krankenstandsquote von 0,25 bis 1,25 Prozentpunkten in der Spitze der Epidemie entsprechen. Die Ausfälle durch Corona-Infektionen und einem mit dem gelockerten Krankschreibungsverfahren verbundenen erhöhten Krankenstand belaufen sich bis Ende April auf ungefähr 6,5 Millionen Arbeitstage.

Zu den bestätigten Corona-Infektionen kommen zusätzliche Ausfälle durch staatlich angeordnete Quarantänemaßnahmen aufgrund des Verdachts auf eine Corona-Infektion. Zu den Personen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, liegen allerdings keine flächendeckenden Zahlen vor, nur vereinzelt veröffentlichen Städte und Landkreise hierzu Daten.

In diesen Angaben fand sich Ende April ein durchschnittliches Verhältnis von 1:3, auf einen aktuell Infizierten kamen also im Schnitt 3 Personen in Quarantäne. Ende März betrug der Anteil noch 1:5. Er dürfte allerdings insbesondere nach dem Ende der Faschingsferien höher gelegen haben, da sich zusätzlich viele Personen freiwillig in häusliche Quarantäne begeben haben, wie zum Beispiel Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Am 10. April trat eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende nach Deutschland in Kraft (ausgenommen  Berufspendler und Lastwagenfahrer).

Im Falle einer vom Gesundheitsamt angeordneten häuslichen Quarantäne haben die Beschäftigten laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Lohnfortzahlung. Beschäftigte im Homeoffice können während der Quarantäne weiterarbeiten, sodass auch hier von einem Anteil von 25 Prozent im Homeoffice auszugehen ist. Hochgerechnet auf den jeweils gemeldeten arbeitstäglichen Bestand an Infizierten entfielen bis Ende April durch die Quarantänemaßnahmen ungefähr 3,5 Millionen Arbeitstage.

Grenzschließungen von EU-Nachbarländern

Auch wenn die Bundesregierung den grenzüberschreitenden Verkehr aus einigen Nachbarstaaten vorübergehend eingeschränkt hat, dürfen Berufspendler weiter ein- und ausreisen. Polen und Tschechien haben jedoch ihrerseits die Grenzen geschlossen. So müssen Berufspendler aus diesen Ländern seit Ende März in eine 14-tägige Quarantäne, wenn sie wieder dorthin einreisen möchten, in Polen zumindest noch bis Mitte Mai. Während es in Tschechien Ausnahmeregelungen für Gesundheitsberufe gibt, ist dies in Polen aktuell nicht der Fall. Insgesamt sind davon ungefähr 100.000 Grenzpendler aus Tschechien und Polen betroffen. Allerdings dürfte ein Teil dieser Pendler sich eine Unterkunft in Deutschland gesucht haben, wir schätzen diesen Anteil auf ein Drittel. Einige ostdeutsche Bundesländer zahlen Arbeitgebern auch Aufwandsentschädigungen für die Unterbringung und Verpflegung von Grenzpendlern.

Da Beschäftigte aus Polen und Tschechien zu fast 40 Prozent als Helfer tätig sind, dürfte der Anteil derjenigen, die auch von zu Hause aus arbeiten könnten, für diese Personengruppe unterdurchschnittlich sein. Bis Ende April belaufen sich die Ausfalltage der Grenzpendler auf circa 1,6 Millionen. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht bei einer generellen Grenzschließung für Pendler nur, wenn die Kurzarbeit vom Arbeitgeber bereits vor der Grenzschließung angemeldet wurde.

Rückgang des Arbeitsvolumens

Die hier beschriebenen Arbeitsausfälle summieren sich bis Ende April auf rund 67,5 Millionen Arbeitstage. Allerdings sind in dieser Zahl noch Überlappungen zwischen den verschiedenen Ausfallmöglichkeiten enthalten. Rechnet man diese heraus, so verbleiben 58,6 Millionen ausgefallene Arbeitstage. Dies entspricht einem geschätzten Ausfallvolumen von 235 Millionen Stunden oder 5,2 Stunden je Erwerbstätigem. Bezogen auf das Arbeitsvolumen des vierten Quartals 2019 würde dies einem Rückgang von 1,5 Prozent gleichkommen, der aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Krise direkt bei den Beschäftigten entsteht. Hinzu kommt dann noch der immense Rückgang, der aufgrund von Nachfrageeinbrüchen und Betriebsschließungen zu erwarten ist und den Rückgang im Jahr der Finanzkrise 2009 von 2,8 Prozent weit übersteigen dürfte.

Der Rückgang des Arbeitsvolumens kann über verschiedene Wege erfolgen, etwa durch einen erhöhten Kranken­stand, Freistellungs- und Urlaubsregelungen oder den Abbau von Arbeitszeit- und Überstundenkonten. Wie sich der Rückgang der geleisteten Arbeitszeit auf diese Kanäle aufteilt, lässt sich angesichts fehlender historischer Erfahrungen auch näherungsweise nur schwer beziffern.

Zu Beginn der Schließungen dürfte zunächst dem Abbau von Urlaubs- und Gleitzeitguthaben eine bedeutende Rolle zugekommen sein. Im weiteren Verlauf dürfte allerdings deren Bedeutung sinken, da diese Guthaben irgendwann aufgebraucht sind. Stattdessen dürften sonstige Freistellungsregelungen verstärkt genutzt werden. Auch der Anstieg der Kurzarbeit dürfte sich zunehmend auf die betroffene Personengruppe auswirken.

Kurzarbeit hat zwar andere Gründe als die in diesem Beitrag behandelten, insbesondere eine schwächere Nachfrage, Lieferausfälle oder Betriebsschließungen. Gleichwohl dürfte ein nicht unerheblicher Teil der Personen, die zunächst etwa aufgrund der Kita- oder Schulschließungen nicht arbeiten konnten, sich früher oder später in der Kurzarbeit wiederfinden. Denn immerhin sind bei der Bundesagentur für Arbeit bis Ende April bereits 751.000 Anzeigen auf Kurzarbeit eingegangen.

Fazit

Vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie lagen die Erwerbstätigkeit und das Arbeitsvolumen in Deutschland auf einem Rekordhoch. In diesem Jahr ist hingegen zu erwarten, dass der Arbeitsmarkt stark unter Druck gerät und das Arbeitsvolumen erheblich schrumpft. Allein aufgrund der hier beschriebenen Arbeitsausfälle durch erhöhten Krankenstand, Quarantänemaßnahmen, Grenzschließungen und insbesondere die Schließungen von Kitas oder Schulen wird die Arbeitszeit bis Ende April um schätzungsweise 235 Millionen Stunden beziehungsweise 5,2 Stunden je Erwerbstätigem abnehmen. Die voraussichtlich sehr massiven Arbeitszeitausfälle durch Kurzarbeit oder Kündigungen sind dabei noch gar nicht inbegriffen.

Der Einbruch des Arbeitsvolumens, der in diesem Jahr aufgrund der Corona-Krise zu erwarten ist, dürfte alles bisher Gemessene deutlich übersteigen. Arbeitszeitreduktionen schmälern zwar die Wirtschaftsleistung. Sie tragen aber zugleich dazu bei, dass sich wirtschaftliche Einbrüche nicht 1:1 in steigende Arbeitslosenzahlen übersetzen, und erleichtern somit den wirtschaftlichen Erholungsprozess nach Ende der Krise.

Entscheidend für das weitere Ausmaß der Arbeitsausfälle in den nächsten Wochen und Monaten wird sein, wie sich das Corona-Virus weiter ausbreitet, wie lange einzelne Eindämmungsmaßnahmen und damit verbundene Einschränkungen noch andauern und ob eine weitere Infektionswelle neue Maßnahmen erfordert.

Erhebliche Arbeitsausfälle sind angesichts der Corona-Krise unvermeidbar. Vielfach werden die damit verbundenen Lohneinbußen durch bestehende oder kürzlich beschlossene politische Regelungen zumindest teilweise abgefedert – etwa über die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder über das Infektionsschutzgesetz im Fall einer Quarantäne. Dennoch könnten sich an einigen Stellen Sicherungslücken auftun. Dies gilt insbesondere für Menschen, die kleine Kinder zu betreuen haben, denn ein baldiger Regelbetrieb der Kitas zeichnet sich derzeit noch nicht ab. Zwar wurde eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettolohns für Eltern eingeführt, die wegen Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Allerdings ist diese Regelung bislang auf sechs Wochen befristet und droht in vielen Fällen bald auszulaufen.

Den betroffenen Eltern Lohnersatz zu zahlen und für Kinder mit Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, eine Notbetreuung anzubieten, greift jedoch zu kurz. Denn Kitas und Schulen haben eine zentrale Rolle bei der (früh-)kindlichen Bildung und Entwicklung, deren hohe Bedeutung allgemein anerkannt ist – auch um bestehende Chancenungleichheiten auszugleichen. Zudem liegt das Potenzial der Erzieherinnen und Erzieher in großem Umfang brach, während zugleich die Arbeitskraft der Eltern in der Wirtschaft fehlt.

Auch wenn eine schnelle vollständige Öffnung der Kitas und Grundschulen aus epidemiologischer Sicht problematisch sein könnte, sollten flexiblere, kleinteiligere kreative Lösungen gefunden werden. Ansatzpunkte könnten bei Kitas kleinere, möglichst stabile Gruppen, weniger Erziehungspersonal pro Gruppe und eine eingeschränkte, zeitversetzte Betreuung sowie eine stärkere Organisation der Angebote im Freien sein. Dabei sind Berufe, Erwerbssituation und familiäre Verhältnisse der Eltern zu berücksichtigen. Insbesondere sollte für alle, die keine andere Möglichkeit haben, möglichst rasch ein Betreuungsangebot bereitgestellt werden.

Literatur

Buch, Tanja; Carstensen, Jeanette; Hamann, Silke; Otto, Anne; Seibert, Holger; Sieglen, Georg (2020): Grenzpendler aus dem Ausland: Immer mehr Beschäftigte in Deutschland mit ausländischem Wohnort, IAB-Kurzbericht Nr. 9.

Bundesministerium für Gesundheit (2020): Zahlen und Fakten zur Krankenversicherung. Mitglieder und Versicherte, Abrufdatum: 13. April 2020.

Donsimoni, Jean Roch; Glawion, René; Plachter, Bodo; Wälde, Klaus (2020): Projektion der COVID19 -Epidemie in Deutschland, Abrufdatum: 13. April 2020.

German Internet Panel (GIP) (2020): Mannheimer Corona-Studie, Abrufdatum: 13. April 2020.

Grunau, Philipp; Steffes, Susanne; Wolter, Stefanie (2020): Homeoffice in Zeiten von Corona: In vielen Berufen gibt es bislang ungenutzte Potenziale, IAB-Forum,  25. März 2020.

Keller, Matthias; Kahle, Irene (2018): Realisierte Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, In: Wirtschaft und Statistik, Nr. 3, Abrufdatum: 13. April 2020.

Rennert, Dirk; Kliner, Karin; Richter, Matthias (2019): Arbeitsunfähigkeit, In: Knieps, Franz; Pfaff, Holger (Hrsg.): Psychische Gesundheit und Arbeit. Zahlen, Daten, Fakten – mit Gastbeiträgen aus Wissenschaft, Politik und Praxis. BKK Gesundheitsreport 2019, S. 55-150. Abrufdatum: 13. April 2020.

Robert Koch Institut (RKI) (2020): COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit, Abrufdatum: 13. April 2020.

Statistisches Bundesamt (2020): Kindertagesbetreuung nach ausgewählten Merkmalen, Abrufdatum: 13. April 2020.

Weber, Enzo; Bauer, Anja; Fuchs, Johann; Hummel, Markus; Hutter, Christian; Wanger, Susanne; Zika, Gerd (2020): Der Arbeitsmarkt in der schwersten Rezession der Nachkriegsgeschichte, IAB-Forum, 24. April 2020.

Wanger, Susanne; Weber, Enzo (2020): Wegen der Corona-Krise können viele Beschäftigte nicht zur Arbeit kommen, In: IAB-Forum 6. Mai 2020, https://www.iab-forum.de/wegen-der-corona-krise-koennen-viele-beschaeftigte-nicht-zur-arbeit-kommen/, Abrufdatum: 19. March 2024