Menschen, die zwischen 2013 und 2016 nach Deutschland geflüchtet sind, ist die Integration in den Arbeitsmarkt schneller gelungen, als dies bei früher Geflüchteten der Fall war. Das zeigen im IAB-Kurzbericht 4/2020 veröffentlichte aktuelle Analysen. Herbert Brücker und Yuliya Kosyakova haben wichtige Fragen und Antworten rund um die zusammen mit Eric Schuß verfasste Studie zusammengestellt.

Die Angaben im IAB-Kurzbericht 4/2020 beruhen auf einer Stichprobe der Geflüchteten, die zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2016 nach Deutschland zugezogen sind, sowie deren Haushaltsangehörigen. Die Erwerbstätigenquoten steigen mit der Aufenthaltsdauer: Waren in den ersten Jahren nach dem Zuzug nur wenige Geflüchtete erwerbstätig, so steigt dieser Anteil schrittweise bis fünf Jahre nach dem Zuzug auf 49 Prozent (siehe Abbildung). Diese Zahlen sind ein wichtiger Indikator für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und werden entsprechend breit diskutiert. Uns hat auch persönlich eine Reihe von Zuschriften erreicht. Für ein besseres Verständnis der Zusammenhänge haben wir die wichtigsten Fragen, die uns zum Thema gestellt wurden, beantwortet.

Abbildung: Erwerbstätigenquoten der seit 2013 zugezogenen Geflüchteten nach Geschlecht und Jahren seit dem Zuzug nach Deutschland

Sind die Befragungsergebnisse repräsentativ?

Ja. Die Stichprobe der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten (nähere Informationen zu diesem Datensatz finden Sie auf der FDZ-Website) wurde aus dem Ausländerzentralregister gezogen, in dem alle Ausländer aus Drittstaaten erfasst werden. Das Ausländerzentralregister enthält Informationen über den Aufenthaltsstatus und das Zuzugsdatum der Personen. Dort werden auch alle Geflüchteten, die einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben, erfasst. Aus dieser Grundgesamtheit wurde eine Stichprobe aller erwachsenen Geflüchteten gezogen, die vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2016 nach Deutschland zugezogen sind. Befragt werden zudem die weiteren Haushaltsmitglieder, so dass in der Stichprobe auch Geflüchtete enthalten sind, die davor oder danach zugezogen sind.

Im IAB-Kurzbericht 4/2020 wurden alle Personen, die vor dem 1. Januar 2013 zugezogen sind, von der Analyse ausgeschlossen. Dagegen wurden Geflüchtete, die als Haushaltsmitglieder befragt wurden und nach dem 31. Dezember 2016 zugezogen sind, in die Analysen einbezogen. Dank entsprechender Gewichtungsverfahren können repräsentative Aussagen über die Grundgesamtheit getroffen werden.

Im Zuge der Befragung wurde sichergestellt, dass jeder Geflüchtete die gleiche Chance hat, an der Befragung teilzunehmen. Sie wurde demgemäß in jeder Form von Unterkünften durchgeführt. Zudem wurde durch die Übersetzung des Fragebogens in die Muttersprachen der Betroffenen sichergestellt, dass Sprachbarrieren nicht die Wahrscheinlichkeit einer Teilnahme an der Befragung verringern. Bei Bedarf wurden zusätzlich Sprachmittler eingesetzt. Darüber hinaus wurden spezielle Erhebungsinstrumente entwickelt, um auch Analphabeten befragen zu können. Die Interviews erfolgten persönlich und computergestützt. Dank dieser Voraussetzungen ist es möglich, repräsentative Aussagen über die Grundgesamtheit der Geflüchteten zu treffen, die vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2016 nach Deutschland zugezogen sind. Dasselbe gilt für deren Haushaltsmitglieder.

Insgesamt wurden in allen Befragungswellen 7.960 Geflüchtete befragt. Die im IAB-Kurzbericht 4/2020 veröffentlichten Analysen zur Erwerbstätigkeit stützen sich auf die dritte Befragungswelle mit 4.265 Personenbeobachtungen. Der Stichprobenfehler ist auf dieser Grundlage recht klein: Die Grenzen des 95-Prozent-Konfidenzintervalls belaufen sich für den Mittelwert der Erwerbstätigenquote in der Stichprobe auf +/- 1,37 Prozentpunkte. Die Stichprobe ist mithin groß genug, um repräsentative Aussagen treffen zu können.

Können die Antworten der Befragten falsch sein?

Die Befragungsergebnisse beruhen – ähnlich wie andere große statistische Erhebungen wie die Volkszählungen oder der Mikrozensus – auf Selbstangaben der Befragten. Dies hat in vielen Zuschriften zu der Frage geführt, ob die Selbstangaben zuverlässig sind und nicht systematischen Verzerrungen unterliegen – etwa, weil sich die Befragten an unangenehme Ereignisse oder Misserfolge nicht gerne erinnern. Tatsächlich gibt es in der Sozialforschung kaum Hinweise darauf, dass Tatsachenfragen, die nicht lange hinter dem Befragungszeitpunkt zurückliegen, systematischen Verzerrungen unterliegen. Bei weiter zurückliegenden Ereignissen kann es dagegen häufiger zu einem „Recall-Bias“, also einer unvollkommenen Erinnerung an unangenehme Erfahrungen, kommen.

Da nicht nur nach der Beschäftigung gefragt wird, sondern auch nach dem Verdienst, der Art der Berufstätigkeit, der Stellung im Beruf, der Unternehmensgröße, dem Arbeits- und Kollegenumfeld und vielem anderen mehr, müssten die Befragten eine vollständige Legende erfinden, wenn sie Angaben zu einer real nicht existierenden Beschäftigung machen wollten. Das ist wenig wahrscheinlich. Es würde auch den Interviewern auffallen. Etwaige Inkonsistenzen und andere Abweichungen würden spätestens bei der Auswertung der Daten sichtbar. Das IAB untersucht mit statistischen Verfahren die gesamte Stichprobe auf statistische Auffälligkeiten, um zum Beispiel unregelmäßig durchgeführte Interviews und Ähnliches zu identifizieren.

Schließlich können in vielen Fällen Befragungsdaten mit den Registerdaten der Bundesagentur für Arbeit verknüpft und so die Zuverlässigkeit der Angaben überprüft werden. Diese Daten enthalten Angaben zur Beschäftigung der betroffenen Personen, die aus den Meldungen der Betriebe an die Sozialversicherungen stammen. Beim Vergleich dieser Daten stimmen die Beschäftigungsdaten aus der Befragung mit den Angaben aus der Beschäftigungsstatistik überwiegend überein, es sind allenfalls in einem kleinen Teil der Fälle kleinere Abweichungen etwa in Hinblick auf das exakte Datum der Beschäftigungsaufnahme zu beobachten. Es ist daher mit sehr hoher Sicherheit davon auszugehen, dass die Angaben zur Beschäftigung und Erwerbstätigkeit  in aller Regel korrekt sind. Für die hohe Validität der Befragungsdaten spricht auch der hohe Grad an Übereinstimmung mit dem Verlauf der Beschäftigungsentwicklung aus den Asylherkunftsländern in der Beschäftigungsstatistik der BA (siehe unten).

Wie ist die Zahl, dass fast die Hälfte der Geflüchteten fünf Jahre nach dem Zuzug erwerbstätig sind, zu interpretieren?

Die Aussage, dass 49 Prozent der Geflüchteten fünf Jahre nach dem Zuzug erwerbstätig sind, bezieht sich zunächst natürlich auf die Personen, die sich bereits fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben. Das waren zum Befragungszeitpunkt überwiegend die im Jahr 2013 zugezogenen Geflüchteten. Die mit einer Aufenthaltsdauer von vier Jahren zum Beobachtungszeitpunkt waren zu 42 Prozent, mit einer Aufenthaltsdauer von drei Jahren zu 37 Prozent erwerbstätig usw. (siehe Abbildung).

Die vorhergehenden Befragungswellen zeigen auch, dass die Integrationsverläufe der vorher zugezogenen Kohorten sehr ähnlich sind: So war die Erwerbstätigenquote der 2013 zugezogenen Kohorte im Befragungsjahr 2017 nicht höher als die der 2014 zugezogenen Kohorte im Befragungsjahr 2018. Tatsächlich waren die Erwerbstätigenquoten der später zugezogenen Kohorten im Vergleich sogar geringfügig höher als bei der 2013 zugezogenen Kohorte. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass auch unter den 2014 und 2015 zugezogenen Kohorten fünf Jahre nach dem Zuzug rund die Hälfte erwerbstätig sein werden. Dies gilt zumindest dann, wenn es nicht zu einem generellen Einbruch am Arbeitsmarkt etwa infolge einer schweren wirtschaftlichen Rezession kommen sollte.

Warum wurden die Daten nicht direkt aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen?

Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit beruht auf den Meldungen der Betriebe. Sie enthält zwar Angaben zur Staatsangehörigkeit der Beschäftigten, aber nicht zum Aufenthaltsstatus und zum Zuzugszeitpunkt. Geflüchtete können deshalb in der Beschäftigungsstatistik nicht direkt identifiziert werden. Da außerdem keine Angaben zum Zuzugszeitpunkt vorliegen, können auch für Herkunftsländergruppen keine direkten Schlussfolgerungen zum Stand der Arbeitsmarktintegration nach Zuzugsjahren getroffen werden – etwa, wie viele Personen fünf Jahre nach dem Zuzug beschäftigt sind. Um solche Aussagen treffen zu können, ist die Forschung auf Befragungsdaten angewiesen.

Eine Gesetzesänderung wird in Zukunft eine Verknüpfung der Daten der Beschäftigungsstatistik mit dem Ausländerzentralregister ermöglichen. Dann können die mit dem Ausländerzentralregister verknüpften Daten der Beschäftigungsstatistik auch nach Aufenthaltsstatus und Zuzugszeitpunkt ausgewertet werden.

Lassen sich die Befragungsdaten dennoch mit Angaben aus der Beschäftigungsstatistik vergleichen?

Das IAB und die Bundesagentur für Arbeit werten die Beschäftigungsstatistik auch nach Herkunftsländern aus. In der Gruppe der acht Hauptasylherkunftsländer (Afghanistan, Eritrea, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien),  auch Kriegs- und Krisenstaaten genannt, haben nach Angaben des Ausländerzentralregisters rund 70 Prozent der in Deutschland lebenden Bevölkerung einen Aufenthaltsstatus, der darauf verweist, dass sie als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind. Diese Ländergruppe umfasst ferner rund 70 Prozent aller Schutzsuchenden in Deutschland. Sofern die Beschäftigungsentwicklung dort ähnlich wie bei den anderen Schutzsuchenden ist, kann diese Ländergruppe deshalb als Vergleich herangezogen werden.

Da keine Angaben zum Zuzugszeitpunkt vorliegen, bietet es sich an, den Beschäftigungszuwachs von Staatsangehörigen aus diesen Ländern in einem bestimmten Zeitraum durch den entsprechenden Zuwachs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zu teilen. Damit steht auch auf Basis der Beschäftigungsstatistik ein guter Indikator für die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration zur Verfügung.

Im Zeitraum vom 31. Dezember 2014 bis zum 31. Oktober 2019 beläuft sich das Verhältnis des Beschäftigungszuwachses zum Bevölkerungszuwachs aus den Asylherkunftsländern auf 41 Prozent. Die seit dem 31. Dezember 2014 zugezogenen Geflüchteten haben sich im Durchschnitt etwas weniger als vier Jahre in Deutschland aufgehalten. In der Befragung ergibt sich eine Erwerbstätigenquote der Geflüchteten von 42 Prozent vier Jahre nach dem Zuzug, wobei hier anders als bei den Beschäftigten auch noch die sehr kleine Gruppe der Selbstständigen (rund 2 Prozent der erwachsenen Bevölkerung) berücksichtigt wurde.

Die Angaben sind zwar aufgrund der unterschiedlichen statistischen Abgrenzungen der Gruppen und der Unschärfe aufgrund der fehlenden Angaben zum Zuzugszeitpunkt nur begrenzt vergleichbar. Dennoch spricht dies dafür, dass die Befragung zu sehr ähnlichen Ergebnissen wie die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit kommt.

Arbeiten die Geflüchteten überwiegend als Helfer?

Nein. Nach der Klassifizierung der Bundesagentur für Arbeit können die Berufstätigkeiten in vier Anforderungsniveaus unterschieden werden: Helfer- und Anlerntätigkeiten, Fachkrafttätigkeiten, komplexe Spezialistentätigkeiten und hochkomplexe Expertentätigkeiten. Im zweiten Halbjahr 2018 waren 44 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten als Helfer, 52 Prozent als Fachkräfte, 2 Prozent als Spezialisten und 3 Prozent als Experten tätig (siehe Tabelle T4 im IAB-Kurzbericht 4/2020). Die Abweichung von 100 Prozent ergibt sich durch die Rundung der Werte. Der Helferanteil unter den Geflüchteten ist dennoch deutlich höher als bei den in Deutschland geborenen Personen: Dort arbeiten 13 Prozent als Helfer. Allerdings ist zu erwarten, dass durch den Erwerb von Sprachkenntnissen, Bildungs- und  Ausbildungsabschlüssen und Berufserfahrung die Geflüchteten mit zunehmender Beschäftigungsdauer im Arbeitsmarkt aufsteigen, so dass der Helferanteil schrittweise sinken wird.

32 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten üben eine Tätigkeit aus, die über dem Niveau ihres beruflichen Abschlusses liegt. Bei 40 Prozent stimmen das formale berufliche Qualifikationsniveau und die ausgeübte Tätigkeit überein. 28 Prozent sind unter ihrem formalen beruflichen Qualifikationsniveau tätig. Der hohe Anteil derjenigen, die eine Tätigkeit über dem formalen beruflichen Qualifikationsniveau ausüben, ist darauf zurückzuführen, dass viele Geflüchtete in ihren Heimatländern berufliche Qualifikationen durch „Training on the Job“ und nicht durch eine formelle berufliche Ausbildung wie in Deutschland üblich erworben haben (siehe Tabelle T5 im IAB-Kurzbericht 4/2020).

Verdienen auch die Geflüchteten, die arbeiten, so wenig, dass sie überwiegend von sozialen Transferleistungen abhängig sind?

Nein. Die mittleren Verdienste der Flüchtlinge betragen 55 Prozent der mittleren Verdienste der in Deutschland geborenen Personen. Der Abstand ist allerdings deutlich geringer, wenn für deren Alter kontrolliert wird: So beziehen die 18- bis 24-jährigen Geflüchteten 74 Prozent der mittleren Verdienste der in Deutschland Geborenen gleichen Alters.

Auch wenn die mittleren Verdienste der Geflüchteten deutlich geringer als die mittleren Verdienste der in Deutschland geborenen Personen sind, so ist die große Mehrheit dennoch nicht auf ergänzende Transferleistungen angewiesen: Laut Leistungsbezieherstatistik bezogen 30 Prozent der Beschäftigten aus den acht Hauptasylherkunftsländern, also aus der Bevölkerungsgruppe, die sich überwiegend aus Geflüchteten zusammensetzt, ergänzende Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“). 70 Prozent bezogen keine Leistungen. Daher trifft die Behauptung, dass erwerbstätige Flüchtlinge trotz Arbeit mehrheitlich von sozialen Transferleistungen abhängig sind, nicht zu.

Literatur

Brücker, Herbert; Kosyakova, Yuliya; Schuß, Eric (2020): Fünf Jahre seit der Fluchtmigration 2015: Integration in Arbeitsmarkt und Bildungssystem macht weitere Fortschritte. IAB-Kurzbericht Nr. 4 Nürnberg

Brücker, Herbert; Kosyakova , Yuliya (2020): Was wissen wir über die Erwerbstätigkeit von Geflüchteten in Deutschland? Einige Antworten auf häufig gestellte Fragen, In: IAB-Forum 2. März 2020, https://www.iab-forum.de/was-wissen-wir-ueber-die-erwerbstaetigkeit-von-gefluechteten-in-deutschland-einige-antworten-auf-haeufig-gestellte-fragen/, Abrufdatum: 19. April 2024