Es war die einschneidendste Reform des deutschen Arbeitsmarkts seit der Agenda 2010: die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2015. Seinerzeit überboten sich Wissenschaft und Praxis gleichermaßen in teils diametral gegensätzlichen Einschätzungen zu dessen Wirkungen. Mittlerweile liegen hierzu zahlreiche empirisch belastbare Daten und Studien vor. Der Ökonom Oliver Bruttel, der die Geschäftsstelle der paritätisch besetzten, mithin ideologisch unverdächtigen Mindestlohnkommission in Berlin leitet, hat die wichtigsten Ergebnisse in einem englischsprachigen Beitrag für das Journal for Labour Market Research zusammengefasst. Hier das Wichtigste in Kürze:

Insgesamt waren vier Millionen beziehungsweise 11,3 Prozent aller Beschäftigten von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns betroffen. Denn deren Lohnniveau lag vor der Reform noch unterhalb des 2015 in Kraft getretenen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro. Dabei war der prozentuale Anteil im Osten mit 20,7 Prozent weitaus höher als im Westen mit 9,3 Prozent.

Die Stundenlöhne für Geringverdiener sind dank Mindestlohn deutlich gestiegen, nicht jedoch die Monatslöhne

Unter Ökonomen besteht Einigkeit, dass deren Stundenlöhne dank des Mindestlohns beträchtlich gestiegen sind. Zwischen 2014 und 2016 – in der Zeit also, in welcher der Mindestlohn in Kraft trat – lag dieser Zuwachs für die betroffenen Beschäftigten laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Mindestlohnkommission im Schnitt bei rund 14 Prozent. Zum Vergleich: Zwischen 1998 und 2014 legten deren Stundenentgelte innerhalb von jeweils zwei Jahren durchschnittlich nur um 1 Prozent zu. Davon profitierten insbesondere Frauen, Geringqualifizierte, Beschäftigte kleinerer Unternehmen und Minijobber – ganz überwiegend im Dienstleistungsbereich.

Allerdings zeigen die Befunde, dass sich die höheren Stundenlöhne nicht oder nur in begrenztem Umfang in höhere Monatslöhne übersetzen. Eine mögliche Erklärung ist Bruttel zufolge, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in vielen Fällen zu einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten führte.

Mindestlohn hat die Zahl der „Aufstocker“ und der Menschen unterhalb der Armutsgrenze kaum reduziert

Die Zahl der Aufstocker, also der Beschäftigten, die zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen, sank durch den Mindestlohn kaum. Denn der gesetzliche Mindestlohn war mit 8,50 Euro pro Stunde so bemessen, dass ein alleinstehender Vollzeitbeschäftigter kein Arbeitslosengeld II (umgangsprachlich als Hartz IV bezeichnet) mehr benötigt. Allerdings leben in vielen Hartz-IV-Haushalten auch Kinder, die weiterhin Sozialleistungen erhalten. Zudem fällt die wöchentliche Arbeitszeit von Aufstockern vielfach gering aus. Ein weiterer Grund sind die hohen Mieten in den Städten. Auch gegen das Armutsrisiko ist der gesetzliche Mindestlohn kein Allheilmittel. Denn nur ein geringer Anteil der Menschen, die von Armut bedroht sind, ist in Arbeit und kann daher von höheren Löhnen profitieren.

Etwas weniger Minijobs, aber keine größeren Auswirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Zahlreiche Studien haben sich mit der Frage befasst, wie sich der Mindestlohn auf die Beschäftigung auswirkt. Zwar ist die empirische Evidenz hier uneinheitlich. Weitgehende Einigkeit besteht aber darin, dass der Mindestlohn die Zahl der Minijobber gesenkt, die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hingegen allenfalls in geringem Maße beeinflusst hat. Insofern erscheint es eher nachrangig, dass sich die von Bruttel ausgewerteten Studien darin unterscheiden, ob der letztgenannte Effekt leicht positiv oder leicht negativ beziehungsweise überhaupt statistisch signifikant ist.

Reaktion der beziehungsweise Folge für die Betriebe: Arbeitszeitreduzierung, Preiserhöhung und Gewinnrückgang

Rund 12 Prozent der Betriebe hatten vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Beschäftigte mit Stundenverdiensten unter 8,50 Euro. Diese Betriebe haben in Reaktion auf den Mindestlohn besonders häufig die Arbeitszeit der betroffenen Beschäftigten reduziert. Zudem wurden mitunter die Preise erhöht, ohne dass dies jedoch einen nennenswerten Einfluss auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau gehabt hätte. Schließlich war die Gewinnentwicklung der betroffenen Betriebe schlechter als die der nicht betroffenen Betriebe. Gesamtwirtschaftlich hat dies jedoch nicht zu einer Erhöhung der Gewerbeabmeldungen oder der Insolvenzen geführt.

Einschränkend weist Bruttel in seiner Überblicksstudie darauf hin, dass der Mindestlohn in einem konjunkturell günstigen Gesamtumfeld eingeführt wurde. Ob die Effekte in einem weniger günstigen Umfeld anders ausgefallen wären, ist daher eine offene Frage, ebenso welche längerfristigen Effekte des Mindestlohns sich angesichts der fortschreitenden Automatisierung und Digitalisierung ergeben. Schließlich könne die Forschung nur in dem Maße Effekte des Mindestlohns nachweisen, indem dieser von den Unternehmen auch umgesetzt wird – nicht aber die Effekte, die eingetreten wären, wenn sich alle Unternehmen gesetzestreu verhielten. Denn die empirischen Daten legen aus Sicht von Bruttel nahe, dass die Zahl der Unternehmen, die den Mindestlohn umgehen, nicht gänzlich zu vernachlässigen ist. Die Sicherstellung der Einhaltung des Mindestlohns dürfte daher auch politisch weiterhin von Bedeutung sein.

 

Redaktion

 

Literatur

Bruttel, Oliver (2019): The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence. In: Journal for Labour Market Research, 53:10, S. 1-13.

(2019): Vier Jahre gesetzlicher Mindestlohn – die wichtigsten Forschungsbefunde im Überblick, In: IAB-Forum 31. Oktober 2019, https://www.iab-forum.de/vier-jahre-gesetzlicher-mindestlohn-die-wichtigsten-forschungsbefunde-im-ueberblick/, Abrufdatum: 28. March 2024