Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandeln über Löhne und Arbeitsbedingungen. Tarifverträge bieten beiden Seiten ein entsprechendes institutionelles Gefüge. Doch die Tarifbindung der Betriebe und damit ihre Bedeutung für die Beschäftigten geht seit Jahren zurück. In Ostdeutschland ziehen es mehr Betriebe vor, außerhalb des Tarifvertrags zu agieren.

Das deutsche System der Arbeitsbeziehungen wird durch die gesetzlichen Bestimmungen zur Tarifautonomie und zur betrieblichen Interessenvertretung durch Betriebsräte getragen (zu deren Verbreitung finden Sie im IAB-Forum den Beitrag „Ist  die Erosion der betrieblichen Mitbestimmung gestoppt?“ von Peter Ellguth). Überbetriebliche Branchen- oder Flächentarifverträge spielen eine wesentliche Rolle bei der Regelung von Arbeitsbedingungen und bei der Lohnfindung. Sie werden meist für Regionen und Branchen ausgehandelt und sorgen dort für einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei den Arbeitskosten.

Für den einzelnen Betrieb ergibt sich daraus eine gesicherte Planungsgrundlage. Zudem herrscht während der Laufzeit der Verträge Betriebsfrieden, also ein Verbot von Streiks und Aussperrungen. Der mit Tarifverhandlungen verbundene Aufwand fällt bei den Verbänden an, was die Betriebe entlastet.

Löhne und Arbeitsbedingungen können jedoch nicht nur auf Branchenebene über (Flächen-)Tarifverträge geregelt werden, sondern auch auf Betriebs- oder Unternehmensebene (Firmentarifverträge) oder in individuellen Arbeitsverträgen. Individuelle Arbeitsverträge werden vor allem in kleineren Betrieben geschlossen. Für größere Firmen wird der Verwaltungsaufwand schnell zu groß, wenn mit jedem einzelnen Beschäftigten ein Arbeitsvertrag verhandelt werden muss. Für diese Firmen sind deshalb Firmentarifverträge eine interessante Alternative. Im Arbeitsrecht haben Tarifverträge Vorrang gegenüber Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsverträgen. Sie können deshalb auch als Mindestarbeitsbedingungen interpretiert werden.

Weniger im Fokus stehen diejenigen Betriebe, die formal zwar nicht tarifgebunden sind, sich jedoch freiwillig an einem Branchentarifvertrag orientieren. Um die tatsächliche Bedeutung der Flächentarifverträge für die Wirtschaft abschätzen zu können, müssen daher auch diese Betriebe betrachtet werden.

Seit 1996 werden im Rahmen des IAB-Betriebspanels sowohl für West- als auch für Ostdeutschland jährlich Informationen zur Tarifbindung und zur betrieblichen Interessenvertretung erhoben – über alle Wirtschaftszweige und Größenklassen hinweg. Die aktuellen Ergebnisse beruhen auf Angaben von rund 15.300 Betrieben in beiden Landesteilen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die rund 2,1 Millionen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Insgesamt sind in diesen Betrieben knapp 40,6 Millionen Personen beschäftigt.

Seit 1996 ist der Anteil der Beschäftigten im Branchentarif um 21 Prozentpunkte gesunken

Seit Beginn der Erhebung im Jahr 1996 bis Mitte 2008 zeigt die Branchentarifbindung in den alten wie in den neuen Bundesländern eine stark rückläufige Tendenz. In Westdeutschland folgte danach zunächst eine Phase der Stabilisierung bis 2010, während in Ostdeutschland die Reichweite der Tarifbindung mehr oder weniger stetig abnahm – wenn auch nur in sehr kleinen Schritten. Im Westen ist seit 2010 ebenfalls erneut ein Rückgang zu verzeichnen. Im Osten ist in den letzten Jahren immerhin eine gewisse Stabilisierung eingetreten.

In der Gesamtwirtschaft ging der Anteil der Beschäftigten in branchentarifgebundenen Betrieben von 1996 bis 2018 in beiden Landesteilen um 21 Prozentpunkte zurück (siehe Abbildung 1). Diese Entwicklung ist weitestgehend auf den Rückgang der Branchentarifbindung in der Privatwirtschaft zurückzuführen, denn im öffentlichen Sektor blieb diese im betrachteten Zeitraum weitgehend stabil.

Abbildung 1: Flächentraifbindung der Beschäftigten, 1996 - 2018

Tarifabdeckung ist im Westen deutlich höher als im Osten

Im Jahr 2018 arbeiteten hochgerechnet rund 49 Prozent der westdeutschen und etwa 35 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in einem Betrieb, der einem Branchentarifvertrag unterlag. Firmentarifverträge galten für 8 Prozent der westdeutschen und 11 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten.

Für rund 44 Prozent der westdeutschen und 55 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gab es keinen Tarifvertrag. Rund die Hälfte dieser Beschäftigten in westdeutschen Betrieben und etwa 44 Prozent in ostdeutschen Betrieben wurden jedoch indirekt von Tarifverträgen erfasst, da sich die Betriebe, in denen diese Beschäftigten arbeiten, nach eigenen Angaben an den jeweiligen Branchentarifverträgen orientierten (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Tarifbindung, 2018

Von den Betrieben selbst sind derzeit rund 27 Prozent im Westen und rund 17 Prozent im Osten durch Branchentarifverträge gebunden. Haus- oder Firmentarifverträge galten für 2 Prozent der Betriebe in den alten und etwa 3 Prozent der Betriebe in den neuen Bundesländern. Alle anderen, also etwa 71 Prozent der westdeutschen und sogar 80 Prozent der ostdeutschen Betriebe, sind nicht tarifgebunden.

Etwa 42 Prozent  der nicht tarifgebundenen Betriebe in Westdeutschland und 36 Prozent in Ostdeutschland gaben an, sich in ihren Einzelarbeitsverträgen an bestehenden Branchentarifen zu orientieren. Allerdings lehnt sich nur ein Teil dieser Betriebe auch in allen relevanten Punkten – etwa bei den finanziellen Zusatzleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, den Arbeitszeiten oder der Dauer des Jahresurlaubs – an den jeweiligen Branchentarif an. Im Jahr 2011, aktuellere Daten dazu liegen nicht vor, galt dies im Westen nur für rund 19 Prozent und im Osten für 25 Prozent der nicht tarifgebundenen Betriebe. Nur in diesen Betrieben dürften die Beschäftigten Arbeitsbedingungen vorfinden, die mit denen in branchentarifgebundenen Betrieben annähernd vergleichbar sind.

Tarifbindung variiert stark mit Branche und Betriebsgröße

Das Ausmaß der Tarifbindung variiert je nach Wirtschaftszweig stark. Im Bereich Energie/Wasser/Abfall und Bergbau, im Baugewerbe sowie in der öffentlichen Verwaltung sind überdurchschnittlich viele Betriebe an einen Branchen- oder Haustarif gebunden. In diesen Branchen liegt der Anteil der Beschäftigten, die in tarifgebundenen Betrieben arbeiten, weit über dem Durchschnitt, ebenso bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Im Gegensatz hierzu spielen Branchentarifverträge im Bereich der Information und Kommunikation eine geringe Rolle (siehe Tabelle 1 und 2 in „Daten zur Tarifbindung und betrieblichen Interessenvertretung“)

Zudem steigt der tarifliche Deckungsgrad mit der Betriebsgröße (siehe Tabelle 2). Für beide Landesteile gilt, dass Branchentarifverträge für Kleinbetriebe eine untergeordnete Rolle spielen, während große Betriebe mit über 200 Beschäftigten in Westdeutschland und mit mehr als 500 Beschäftigten in Ostdeutschland mehrheitlich tarifgebunden sind. Ebenso nimmt die Bedeutung von Haus- und Firmentarifverträgen mit steigender Betriebsgröße zu. Insbesondere in den ostdeutschen Großbetrieben spielen Firmentarifverträge eine große Rolle.

Tabelle 2: Tarifbindung der Betriebe nach Betriebsgröße, 2018

Fazit

In Ost- wie in Westdeutschland ist die Tarifbindung seit Jahren rückläufig. Auch wenn dieser Erosionsprozess schleichend verläuft, so ist der Trend als solcher eindeutig und hält zumindest in Westdeutschland nach wie vor an. Obwohl Branchentarifverträge für viele Betriebe nach wie vor als Referenzrahmen bei der Aushandlung der Löhne und Arbeitsbedingungen dienen, fehlt in diesen Betrieben die rechtliche Verbindlichkeit und damit die Sicherheit für die Beschäftigten.

Ein Blick hinter die Zahlen

Das IAB-Betriebspanel ist die einzige repräsentative Datenquelle, die jährlich über alle Wirtschaftszweige und Größenklassen hinweg Ergebnisse zu den Institutionen der Interessenvertretung liefert. Seit 1996 werden dort Informationen zur Tarifbindung und zur betrieblichen Interessenvertretung für Deutschland erhoben, sodass Betriebe auch über einen längeren Zeitraum hinweg verfolgt werden können. Für weitere Informationen zum IAB-Betriebspanel siehe Ellguth et al. (2014).

Literatur

Ellguth, Peter (2019): Ist die Erosion der betrieblichen Mitbestimmung gestoppt? In: IAB-Forum vom 22.05.2019.

Ellguth, Peter; Kohaut, Susanne (2019): Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2018.

Ellguth, Peter; Kohaut, Susanne (2012): Tarifbindung und betriebliche Interessensvertretung: Aktuelle Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2011, in: WSI-Mitteilungen Jg. 65, H. 4, S. 297–305.

Ellguth, Peter; Kohaut, Susanne; Möller, Iris (2014): The IAB-Establishment Panel – methodological essentials and data quality, in: Journal for Labour Market Research Vol. 47, No. 1-2, S. 27–41.

Kohaut, Susanne (2019): Tarifbindung: Weiterhin deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, In: IAB-Forum 22. Mai 2019, https://www.iab-forum.de/tarifbindung-weiterhin-deutliche-unterschiede-zwischen-ost-und-westdeutschland/, Abrufdatum: 26. April 2024