Regina Konle-Seidl ist seit April 2000 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsbereich „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“ am IAB. Seit September 2020 ist sie zum Europäischen Parlament abgeordnet. Dort unterstützt sie die Arbeit des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. In ihrer Forschung vergleicht sie aktuell die sozialen Mindestsicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU).

Frau Konle-Seidl, entwickeln sich die sozialen Mindestsicherungssysteme in Europa alle in eine ähnliche Richtung oder gibt es große Unterschiede?

Tatsächlich ist das Spektrum von Mindestsicherungssystemen in Europa sehr breit. Auf EU-Ebene gibt es jedoch Bestrebungen, die Mindestsicherungssysteme in den Mitgliedsstaaten zu stärken. Deshalb führt die EU-Kommission aktuell ein Monitoring durch, unter anderem, um den Mitgliedsstaaten länderspezifische Empfehlungen an die Hand zu geben. Dabei werden drei zentrale Kriterien angelegt: die Angemessenheit von Leistungen, ein universeller Zugang zu Mindestsicherungsleistungen und die Verfügbarkeit von arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Dienstleistungen zur Integration in Arbeit. Langfristiges Ziel ist, die Mindestsicherungssysteme in Europa einander anzugleichen.

Was sind aus Ihrer Sicht die Aufgaben eines Mindestsicherungssystems?

Als soziale Mindestsicherung wird der Teil des Sozialsystems bezeichnet, der mit der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung betraut ist und einer mehr oder weniger breit definierten hilfsbedürftigen Bevölkerung einen Mindesteinkommensstandard zusichert. In Deutschland wird dieser Mindeststandard als sozio-kulturelles Existenzminimum definiert, das nicht nur die unbedingt notwendigen materiellen Bedürfnisse abdeckt, sondern jedem Bürger und jeder Bürgerin eine Teilhabe am politischen, sozialen und kulturellen Leben ermöglichen soll.

In Deutschland und Frankreich bekommt der überwiegende Teil der als einkommensarm definierten Haushalte Mindestsicherungsleistungen.

Werden die Staaten diesem Anspruch gerecht?

Die europäischen Wohlfahrtsstaaten unterscheiden sich erheblich bei der Definition der Armutsschwelle, der Überprüfung der Bedarfe und der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Auch bei der Berechnung von Regelsätzen und dem Verständnis von Fördern und Fordern gibt es erhebliche Unterschiede. Die auf EU-Ebene verwendete Armutsgefährdungsschwelle liegt bei 60 Prozent des nationalen Medianeinkommens. Wird diese Schwelle als Maßstab verwendet, liegt das Niveau der gezahlten Mindestsicherungsleistungen in nahezu allen EU-Staaten darunter.

Unsere Daten zeigen, dass in Deutschland und Frankreich der überwiegende Teil der als einkommensarm definierten Haushalte auch Mindestsicherungsleistungen bekommt. In den ost- oder südeuropäischen EU-Mitgliedsstaaten erhielten in der Vergangenheit dagegen weniger als 30 Prozent der einkommensarmen Personen Mindestsicherungsleistungen. Mit der Einführung einer landesweiten Mindestsicherung  2017 in Griechenland, 2019 in Italien und 2020 in Spanien hat sich die Situation dort aber merklich verbessert.

Was sehen Sie bei diesem Thema als die größte Herausforderung an eine gemeinsame europäische Sozialpolitik?

Angesichts der europäischen Vielfalt dürfte die größte Herausforderung darin bestehen, sich auf einen verbindlichen gemeinsamen Rahmen für die soziale Mindestsicherung zu einigen. Nach dem Subsidaritätsprinzip liegt die Verantwortung für die soziale Mindestsicherung in der EU grundsätzlich bei den Mitgliedsstaaten. Die EU hat also nur begrenzte Kompetenzen, unterstützt aber eine gemeinsame Sozialpolitik durch Empfehlungen und finanzielle Mittel. Mit der Umsetzung der „Europäischen Säule sozialer Rechte“, auf die sich die Mitgliedsstaaten im Mai 2021 in Porto geeinigt haben, wurde ein erster Schritt gemacht. Damit sollen umfassende Reformen der europäischen Arbeitsmärkte und Sozialsysteme angestoßen werden. Die EU-Kommission soll bis Ende 2022 Vorschläge für eine effektive Unterstützung nationaler Mindestsicherungssysteme vorlegen.

Die größte Herausforderung für die EU dürfte darin bestehen, sich auf einen verbindlichen gemeinsamen Rahmen zu einigen.

Wenn Sie den Fokus auf Deutschland richten was macht die besondere Stellung der deutschen Grundsicherung aus?

In Deutschland ist die SGB-II-Grundsicherung, von den meisten Menschen als Hartz IV bezeichnet, nicht nur das letzte soziale Auffangnetz, sondern die dominante Sozialleistung bei Bedürftigkeit und Arbeitslosigkeit. Im Jahr 2020 erhielten knapp 60 Prozent aller Arbeitslosen SGB-II-Leistungen. Mit einem Anteil von über sieben Prozent an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist das Hartz-IV-System umfassender als die meisten anderen Mindestsicherungssysteme in Europa.

Wie bewerten Sie insgesamt die Vorschläge der Parteien zur Reform des deutschen Grundsicherungssystems?

Trotz der unbestreitbaren Erfolge des Hartz-IV-Systems wird die Diskussion um den Reformbedarf befeuert durch Forderungen, Hartz IV durch eine Garantiesicherung oder ein Bürgergeld zu ersetzen. Beispielsweise gibt es die Vorstellung, eine bedingungslose, aber bedarfsgeprüfte Garantiesicherung einzuführen, die Existenzsicherung und Aktivierungspolitik entkoppelt. Damit wird eine der Grundprämissen der Grundsicherung, das Fördern und Fordern, ad acta gelegt. Das dürfte auch von vielen Geringverdienern, die Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen, als unfair erachtet werden. Ziel sollte weiterhin sein, mehr Menschen in existenzsichernde Arbeit zu bringen, statt eine Grundsicherung ohne Vorbedingung zu finanzieren. Erstaunlicherweise scheint ja selbst unter Hartz-IV-Beziehenden die Beibehaltung von Sanktionen mehrheitsfähig.

Eine Alternative wäre, jetzt die Erfahrungen zu prüfen, die mit der Grundsicherung in Pandemiezeiten gesammelt wurden. Damals galten großzügigere Regelungen beim Schonvermögen und die Berechnung der Unterkunftskosten wurde vereinfacht. Hier könnte man Reformen erwägen.

Literatur

Konle-Seidl, Regina: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende im europäischen Kontext. In: Wirtschaftsdienst, Vol. 101, No. 9, S. 719-725.

Keitel, Christiane (2021): Mindestsicherungssysteme in der EU: Was Deutschland von anderen Ländern unterscheidet, In: IAB-Forum 21. Oktober 2021, https://www.iab-forum.de/mindestsicherungssysteme-in-der-eu-was-deutschland-von-anderen-laendern-unterscheidet/, Abrufdatum: 25. April 2024