Wohngeld ist  eine Sozialleistung  für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens die Kosten für das Wohnen nicht aus eignen Mitteln bestreiten können. Sie erhalten auf Antrag nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss). Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Anzahl der Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und Höhe der Miete und sonst anfallender Nebenkosten ab.