Der Verwaltungsrat ist das zentrale Organ der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit und besteht in drittelparitätischer Zusammensetzung aus je sieben ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Zu den strategischen Aufgaben des Verwaltungsrats gehört auch die Genehmigung der geschäftspolitischen Ziele als Anstoß des Haushaltsplanungsprozesses sowie die laufende Kontrolle der Erreichung dieser Ziele. Im Zentrum des Interesses des Aufsichtsgremiums der BA steht darüber hinaus die Steuerung der aktiven Arbeitsmarktpolitik und deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das IAB berichtet regelmäßig dem Verwaltungsrat und seinen Ausschüssen zu seinem Forschungsprogramm und seinen Forschungsergebnissen.