Die Verwaltungsausschüsse überwachen und beraten die Agenturen für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Bei jeder Agentur für Arbeit besteht ein drittelparitätisch mit Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Kommunen besetzter Verwaltungsausschuss. Die Zahl der Mitglieder der Verwaltungsausschüsse setzt der Verwaltungsrat fest.
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