Das Startguthaben – als Teil der Idee eines persönlichen Erwerbstätigenkontos – sollen alle Bürgerinnen und Bürger bei Eintritt in das Berufsleben erhalten und im Verlauf des Erwerbslebens für unterschiedliche, klar definierte Zwecke nutzen können. Etwa für die Finanzierung von beruflicher Weiterqualifizierung, die nicht durch die Betriebe übernommen wird, für Existenzgründungen oder den Übergang in eine Selbstständigkeit, für Arbeitsreduzierungen oder Sabbaticals für Erziehung oder Pflege eines Angehörigen oder für den flexiblen Übergang in den Ruhestand.
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12. März 2026 | Digitale Transformation
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