Zusammengefasste Schulden eines Staates, also die vom Staat an Dritte geschuldeten Verbindlichkeiten. Die Staatsverschuldung wird dabei in der Regel brutto betrachtet, das heißt, die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten werden nicht um die Forderungen des Staates gegenüber Dritten vermindert ausgewiesen. Verwandt mit dem Haushaltsdefizit ist der Begriff der Neuverschuldung. Er bezeichnet den über Kredite finanzierten Teil des laufenden Staatshaushalts. Zu unterscheiden sind hier die Brutto- und Nettoneuverschuldung.
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