Mithilfe der Rentenformel wird die monatliche Rente auf Grundlage der individuellen Erwerbsbiografie berechnet:
Entgeltpunkte (EP) × Zugangsfaktor (ZF) × Rentenartfaktor (RaF) × Aktueller Rentenwert (AR)
Die Entgeltpunkte ergeben sich aus dem Verhältnis des persönlichen Brutto-Jahreseinkommens zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
Der Zugangsfaktor bestimmt durch den Zeitpunkt des Renteneintritts die Rentenhöhe. Er verringert sich bei einem vorzeitigem Rentenbeginn, während ein Aufschub den Faktor erhöht.
Der Rentenartfaktor bestimmt, wie viel Rente für unterschiedliche Rentenarten gezahlt wird. Für Teilrenten oder Hinterbliebenenrenten ist der Faktor niedriger als bei der regulären Altersrente.
Der aktuelle Rentenwert ist der Euro-Betrag, der einer ungeminderten monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittverdieners für ein Jahr entspricht.
