Prozessdaten sind Daten, die als (Neben-)Produkt des Vollzugshandelns öffentlicher Instanzen anfallen. In der Bundesagentur für Arbeit entstehen sie durch Geschäftsprozesse. Das IAB kann nicht nur Daten nutzen, die durch BA-Geschäftsprozesse entstehen, sondern auch Informationen, die über das Meldeverfahren der Sozialversicherung weitergegeben werden.
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