Die Sozialversicherungsträger – Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit – benötigen für die Feststellung der Leistungsansprüche ihrer Versicherten und für die Erfüllung ihrer sonstigen Aufgaben zahlreiche Daten und Informationen (beispielsweise Beschäftigungszeiten und Höhe des Arbeitsentgelts). Vor diesem Hintergrund wurde das einheitliche Meldeverfahren zur Sozialversicherung geschaffen und Arbeitgeber damit betraut, den Krankenkassen alle versicherungsrechtlich relevanten Tatbestände zu melden. Damit auch die anderen Sozialversicherungszweige über die Beschäftigungsdaten verfügen können, leiten die Krankenkassen diese an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) weiter.
Das könnte Sie interessieren...
16. August 2022 | Personengruppen
Ungenutzte Chance: Digitale Weiterbildung im ersten Corona-Lockdown
Teresa Friedrich , Dr. Simon Janssen , Dr. Marie-Christine Laible
Kurzarbeit, angewiesener Urlaub und Freistellungen aufgrund der Covid-19-Pandemie haben im ersten Lockdown nicht zu einer verstärkten Weiterbildungsbeteiligung geführt. Dies gilt auch und gerade ...weiterlesen
11. August 2022 | Arbeitsmarktentwicklung und -prognose
IAB-Stellenerhebung 2/2022: Offene Stellen mit 1,93 Millionen auf erneutem Allzeithoch
Im zweiten Quartal 2022 gab es bundesweit 1,93 Millionen offene Stellen. Damit wurde der im Vorquartal gemessene Rekord nochmals übertroffen. Gegenüber dem ersten Quartal 2022 stieg die Zahl der ...weiterlesen
9. August 2022 | Betriebe und Personalbedarf
Deutschland im demografischen Dilemma: Woher sollen die Arbeitskräfte kommen?
Es ist eine Sorge, die nicht nur Unternehmen umtreibt: Deutschland drohen auf breiter Front die Arbeitskräfte wegzubrechen. Wirtschaft und Gesellschaft stehen vor großen Herausforderungen: Wie kann ...weiterlesen