Die Sozialversicherungsträger – Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit – benötigen für die Feststellung der Leistungsansprüche ihrer Versicherten und für die Erfüllung ihrer sonstigen Aufgaben zahlreiche Daten und Informationen (beispielsweise Beschäftigungszeiten und Höhe des Arbeitsentgelts). Vor diesem Hintergrund wurde das einheitliche Meldeverfahren zur Sozialversicherung geschaffen und Arbeitgeber damit betraut, den Krankenkassen alle versicherungsrechtlich relevanten Tatbestände zu melden. Damit auch die anderen Sozialversicherungszweige über die Beschäftigungsdaten verfügen können, leiten die Krankenkassen diese an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) weiter.