Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG) sollen die berufliche Eignung in Bezug auf die angestrebte Tätigkeit feststellen. Die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse können Gegenstand der betrieblichen Maßnahme sein. Betriebliche Maßnahmen können zudem die Orientierung auf dem Arbeitsmarkt unterstützen. Zum förderfähigen Personenkreis gehören von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Arbeitslose sowie Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 39a SGB III fallen.
21. Dezember 2021
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG)
Downloads
Das könnte Sie interessieren...
17. August 2026 | Gesamtwirtschaft
Gestiegene Kreditkosten belasten die Beschäftigungsentwicklung in Teilen des verarbeitenden Gewerbes erheblich
Seit 2024 schrumpft die Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe Deutschlands deutlich. Dies liegt auch an stark gestiegenen Zinskosten. Besonders stark betroffen sind kapitalintensive Branchen mit ...weiterlesen
13. August 2026 | Arbeitsmarktpolitik
Warum die meisten Bundesländer aus der Berufseinstiegsbegleitung ausgestiegen sind
Die Berufseinstiegsbegleitung soll die Arbeitsmarktperspektiven förderungsbedürftiger Jugendlicher verbessern. Das Programm setzt jedoch eine Kofinanzierung durch die Bundesländer voraus, zu der ...weiterlesen
10. August 2026 | Erwerbsbeteiligung, Armut und Sozialpolitik
Generation Z so häufig im Arbeitsmarkt wie junge Leute seit Jahrzehnten nicht
Die Erwerbsbeteiligung junger Menschen ist seit 2015 deutlich gestiegen – ganz anders, als es gängige Klischees über die Generation Z vermuten lassen. Sie hat selbst in jüngster Zeit trotz ...weiterlesen