Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung als Vermittlung oder Qualifizierung durch einen Träger (MAT) erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine individuelle Förderleistung, die ihre passgenaue berufliche Eingliederung unterstützt. Zum förderfähigen Personenkreis gehören Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Arbeitslose sowie Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 39a SGB III fallen.
21. Dezember 2021
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung als Vermittlung oder Qualifizierung durch einen Träger (MAT)
Downloads
Das könnte Sie interessieren...
27. Juli 2026 | Beruf, Berufswahl und berufliche Arbeitsmärkte
Überraschender Anstieg der beruflichen Mobilität
Der Anteil der Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres ihren Beruf wechseln, hat zwischen 2013 und 2024 um 13 Prozentpunkte zugenommen. Bei den Männern ist dieser Anstieg mit 16 Prozent ...weiterlesen
20. Juli 2026 | Arbeitslosigkeit
Grundsicherung: Die wahrgenommenen Erfolgsaussichten nehmen mit zunehmender Dauer der Arbeitsuche ab
Eine aktuelle IAB-Befragung zeigt: 63 Prozent derjenigen, die im Frühjahr 2025 Bürgergeld bezogen hatten und mindestens ein Jahr auf Arbeitsuche waren, führten in den letzten vier Wochen vor der ...weiterlesen
Deutschland plant, die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens Anfang 2027 in nationales Recht umzusetzen. Sie soll für Betriebe ab 100 Beschäftigten gelten und dazu beitragen, dass ...weiterlesen