Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung als Vermittlung oder Qualifizierung durch einen Träger (MAT) erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine individuelle Förderleistung, die ihre passgenaue berufliche Eingliederung unterstützt. Zum förderfähigen Personenkreis gehören Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Arbeitslose sowie Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 39a SGB III fallen.
21. Dezember 2021
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung als Vermittlung oder Qualifizierung durch einen Träger (MAT)
Downloads
Das könnte Sie interessieren...
Mit der im Jahr 2020 eingeführten „Berufsberatung im Erwerbsleben“ (BBiE) unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Menschen bei ihrer beruflichen Orientierung. Eine aktuelle Auswertung des IAB ...weiterlesen
3. Juli 2026 | Bildung und Qualifizierung
Grundsicherung: Knappe Haushaltsmittel und unzureichende Teilzeitangebote erschweren die geförderte berufliche Weiterbildung
Die gezielte Förderung beruflicher Weiterbildung soll Leistungsbeziehenden langfristig stabile Übergänge in den Arbeitsmarkt erleichtern und damit zur Fachkräftesicherung beitragen. Doch eine ...weiterlesen
2. Juli 2026 | Migration und Integration
Wenn Bürokratie zur Hürde wird: Wie Eingewanderte die administrativen Verfahren in Deutschland bewerten
Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, die Anerkennung von Ausbildungs- und Hochschulabschlüssen, der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft: Eingewanderte sind hierzulande mit teils sehr ...weiterlesen