Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung als Vermittlung oder Qualifizierung durch einen Träger (MAT) erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine individuelle Förderleistung, die ihre passgenaue berufliche Eingliederung unterstützt. Zum förderfähigen Personenkreis gehören Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Arbeitslose sowie Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 39a SGB III fallen.
21. Dezember 2021
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung als Vermittlung oder Qualifizierung durch einen Träger (MAT)
Downloads
Das könnte Sie interessieren...
Die berufliche Rehabilitation leistet viel, aber weniger, als sie könnte. Die Fragmentierung des Systems führt zu Zeitverzögerungen und Schwierigkeiten beim Zugang und der Weiterleitung von ...weiterlesen
16. März 2026 | Arbeit und Gesundheit
Digitalisierung der Arbeitswelt – Fluch und Segen zugleich
Prof. Dr. med. Dr. disc. pol. Andreas G. Franke , Prof. Dr. Elisabeth Hildt
Die Arbeitswelt unterliegt seit einigen Jahren einer rasanten Digitalisierung. Damit sind sowohl Chancen als auch Risiken für die psychische Gesundheit der Beschäftigten verbunden. Zudem ergeben ...weiterlesen
12. März 2026 | Digitale Transformation
IAB-Monitor Arbeitskräftebedarf 4/2025: Die Zahl der offenen Stellen konsolidiert sich auf niedrigerem Niveau
Prof. Dr. Nicole Gürtzgen , Dr. Alexander Kubis , Dr. Martin Popp
Das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot beläuft sich im vierten Quartal 2025 insgesamt auf 1,26 Millionen Stellen. Damit liegt die Zahl der offenen Stellen um 146.100 oder rund 10 Prozent niedriger ...weiterlesen
