Die Massenzustrom-Richtlinie (2001/55/EG) der Europäischen Gemeinschaft wurde im Jahr 2001 als Reaktion auf die großen Flüchtlingsbewegungen durch den Jugoslawienkrieg in den 1990er Jahren beschlossen. Mit dieser Richtlinie soll die temporäre Aufnahme von Flüchtlingen, bis zu drei Jahren, ermöglicht werden, ohne dabei ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In ihr wurden bestimmte Mindestnormen festgehalten. Hierzu zählen eine angemessene Unterbringung, eine Arbeitserlaubnis, Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung sowie zum Bildungssystem und die Möglichkeit der Familienzusammenführung. Die Flüchtenden sollen laut der Richtlinie ausgewogen auf die einzelnen EU-Staaten verteilt werden. Erstmals wurde die Massenzustrom-Richtline am 3. März 2022 zum Schutze der Flüchtlinge aus der Ukraine aktiviert.
18. März 2022
Massenzustrom-Richtlinie
Downloads
Das könnte Sie interessieren...
31. März 2026 | Gesamtwirtschaft
Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage – März 2026
Nachdem im vierten Quartal 2025 die wirtschaftlichen Aktivitäten zugenommen haben, bringen die Auswirkungen des Iran-Krieges einen kräftigen Gegenwind für die beginnende Erholung mit sich. So ...weiterlesen
Beschäftigungsaufnahmen von Leistungsbeziehenden erfolgen meist in Nähe des Wohnorts. Bei einem nennenswerten Anteil ist der Arbeitsort jedoch deutlich weiter entfernt. Dabei zeigen sich ...weiterlesen
24. März 2026 | Gesamtwirtschaft
IAB-Prognose 2026: „Die Konjunktur profitiert von fiskalischen Impulsen, bleibt aber durchwachsen“
Nach mehreren Jahren wirtschaftlicher Schwäche zeichnet sich für 2026 wieder eine leichte konjunkturelle Belebung ab. Gleichzeitig bleibt das Umfeld angesichts geopolitischer Risiken unsicher. ...weiterlesen
