Die Massenzustrom-Richtlinie (2001/55/EG) der Europäischen Gemeinschaft wurde im Jahr 2001 als Reaktion auf die großen Flüchtlingsbewegungen durch den Jugoslawienkrieg in den 1990er Jahren beschlossen. Mit dieser Richtlinie soll die temporäre Aufnahme von Flüchtlingen, bis zu drei Jahren, ermöglicht werden, ohne dabei ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In ihr wurden bestimmte Mindestnormen festgehalten. Hierzu zählen eine angemessene Unterbringung, eine Arbeitserlaubnis, Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung sowie zum Bildungssystem und die Möglichkeit der Familienzusammenführung. Die Flüchtenden sollen laut der Richtlinie ausgewogen auf die einzelnen EU-Staaten verteilt werden. Erstmals wurde die Massenzustrom-Richtline am 3. März 2022 zum Schutze der Flüchtlinge aus der Ukraine aktiviert.
18. März 2022
Massenzustrom-Richtlinie
Downloads
Das könnte Sie interessieren...
17. August 2026 | Gesamtwirtschaft
Gestiegene Kreditkosten belasten die Beschäftigungsentwicklung in Teilen des verarbeitenden Gewerbes erheblich
Seit 2024 schrumpft die Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe Deutschlands deutlich. Dies liegt auch an stark gestiegenen Zinskosten. Besonders stark betroffen sind kapitalintensive Branchen mit ...weiterlesen
13. August 2026 | Arbeitsmarktpolitik
Warum die meisten Bundesländer aus der Berufseinstiegsbegleitung ausgestiegen sind
Die Berufseinstiegsbegleitung soll die Arbeitsmarktperspektiven förderungsbedürftiger Jugendlicher verbessern. Das Programm setzt jedoch eine Kofinanzierung durch die Bundesländer voraus, zu der ...weiterlesen
10. August 2026 | Erwerbsbeteiligung, Armut und Sozialpolitik
Generation Z so häufig im Arbeitsmarkt wie junge Leute seit Jahrzehnten nicht
Die Erwerbsbeteiligung junger Menschen ist seit 2015 deutlich gestiegen – ganz anders, als es gängige Klischees über die Generation Z vermuten lassen. Sie hat selbst in jüngster Zeit trotz ...weiterlesen