Als Kurzschuljahr wird ein Schuljahr bezeichnet, das kürzer als ein Kalenderjahr dauert, weil der Termin für den Schuljahreswechsel verlegt wurde. So wurden in Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zwei Kurzschuljahre durchgeführt: vom 1. April bis 30. November 1966 und vom 1. Dezember 1966 bis 31. Juli 1967.