Der Königsteiner Schlüssel wird angewendet, um bei gemeinsamen Finanzierungen der Bundesländer die Verteilung auf die einzelnen Länder zu bestimmen. Ursprünglich wurde er zur Finanzierung von wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen eingeführt. Er wird jedes Jahr neu berechnet und richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungsanzahl. Inzwischen wird der Königsteiner Schlüssel für unterschiedliche Verteilungsfragen zwischen den Ländern eingesetzt, zum Beispiel bei der Erstverteilung von Asylbewerberinnen und -bewerbern auf die Bundesländer.