Dabei handelt es sich um diejenigen gemeldeten Personen, die im Berichtsjahr individuelle Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz wünschen und deren Eignung geklärt bzw. deren Voraussetzung dafür gegeben ist.