Gemeingüter sind Güter, die im Prinzip allen Mitgliedern der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Hierzu gehören Leistungen des Wohlfahrtsstaats, öffentliche Einrichtungen, Verkehrswege, Ressourcen, Zugangsrechte, öffentliche Dienstleistungen von der Müllabfuhr bis zur Bildung. Bestimmte Gemeingüter werden von Gemeinschaften (z.B. Genossenschaften, Vereine) ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellt – etwa Bewässerungsrechte oder der Zugang zu Sporteinrichtungen. Gemeingüter können durch Gebühren oder Regeln gegen Übernutzung geschützt sein (vgl. Ostrom 1990).
Das könnte Sie interessieren...
19. April 2024 | Arbeitsmarktpolitik
Geringverdienende profitierten während der Pandemie besonders häufig vom erhöhten Kurzarbeitergeld
Während der Covid-19-Pandemie war Kurzarbeit ein intensiv genutztes arbeitsmarktpolitisches Instrument. Für Beschäftigte, die lange und stark von Kurzarbeit betroffen waren, wurden im Zuge der ...weiterlesen
17. April 2024 | Gesamtwirtschaft
Das Arbeitskräftepotenzial ukrainischer Geflüchteter im deutschen Gesundheitssektor
9 Prozent der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland, die vor ihrer Flucht erwerbstätig waren, hatten zuvor in medizinischen Gesundheitsberufen gearbeitet. Um deren Potenzial für den hiesigen ...weiterlesen
15. April 2024 | Internationale und regionale Arbeitsmärkte
Immer mehr Menschen pendeln aus Osteuropa nach Deutschland
Menschen, die vom Ausland aus zum Arbeiten nach Deutschland pendeln, sind hierzulande eine kleine, aber wachsende Gruppe von Beschäftigten. Sie kamen bis 2011 hauptsächlich aus Westeuropa. Heute ...weiterlesen