Gemeingüter sind Güter, die im Prinzip allen Mitgliedern der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Hierzu gehören Leistungen des Wohlfahrtsstaats, öffentliche Einrichtungen, Verkehrswege, Ressourcen, Zugangsrechte, öffentliche Dienstleistungen von der Müllabfuhr bis zur Bildung. Bestimmte Gemeingüter werden von Gemeinschaften (z.B. Genossenschaften, Vereine) ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellt – etwa Bewässerungsrechte oder der Zugang zu Sporteinrichtungen. Gemeingüter können durch Gebühren oder Regeln gegen Übernutzung geschützt sein (vgl. Ostrom 1990).