Mit dem 2017 in Kraft getretenen Flexirenten-Gesetz haben Arbeitnehmer mehr Gestaltungsspielraum beim Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Vor allem soll es finanzielle Anreize schaffen auch nach dem Renteneintritt weiterhin erwerbstätig zu sein.

Das Gesetz beinhaltete unter anderem folgende Regelungen:

  • Bezieher einer vorgezogenen Altersrente können jährlich bis zu 6.300 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Ein höherer Zuverdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
  • Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch arbeiten, können weiterhin freiwillig Rentenbeiträge einzahlen.
  • Wenn Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, können sie die Rentenabschläge durch eine Sonderzahlung ab dem 50. Lebensjahr ganz oder teilweise ausgleichen.