Das Bürgergeld-Gesetz trat im Jahr 2023 in zwei Stufen in Kraft. Es umfasste zahlreiche Einzeländerungen des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II). Damit soll die Arbeitsvermittlung stärker auf Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet und Neuzugänge in den Grundsicherungsbezug finanziell besser abgesichert werden.
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