Beschäftigung schaffende Maßnahmen sind Teil der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Sie sollen zusätzliche Arbeit zur Verfügung stellen, besonders benachteiligten Personen Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen, eine Brücke in  reguläre, aber auch wirtschafts- oder strukturpolitischen Zielen dienen. Dazu zählen unter anderem Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Arbeitsgelegenheiten (AGH, Ein-Euro-Jobs).