Beschäftigung schaffende Maßnahmen sind Teil der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Sie sollen zusätzliche Arbeit zur Verfügung stellen, besonders benachteiligten Personen Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen, eine Brücke in reguläre, aber auch wirtschafts- oder strukturpolitischen Zielen dienen. Dazu zählen unter anderem Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Arbeitsgelegenheiten (AGH, Ein-Euro-Jobs).
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