In das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) eingetragene Berufsausbildungsverträge, die zwischen 1.10. des Vorjahres und 30.9. des Folgejahres neu abgeschlossen wurden. Das Verzeichnis wird von den Kammern geführt.
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