In manchen Fällen reicht Arbeitslosengeld nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. In solchen Fällen können Arbeitslose zusätzlich Arbeitslosengeld II (ALG II; umgangssprachlich: Hartz IV) beziehen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bezeichnet arbeitslose Erwerbsfähige, die zur Existenzsicherung beide Leistungen beziehen, als Aufstocker.

Die alltagssprachliche Verwendung dieses Begriffs weicht davon ab: Vielfach werden Erwerbstätige „Aufstocker“ genannt, wenn ihr Lohn nicht für den Lebensunterhalt reicht und sie darum zusätzlich Arbeitslosengeld II erhalten. Die BA bezeichnet diese Leistungsempfänger als Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Synonyms:
Ergänzer