Leistungen der Arbeitslosenversicherung können je nach Art der Leistung von unterschiedlichen Personengruppen beansprucht werden. Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung sind für alle Personengruppen zugänglich, Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) haben vor allem alle beitragspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.