Arbeitslose laut Definition der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 16 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Die Altersabgrenzung dafür ist zwischen 15 und 67 Jahren. Auch Personen mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 15 Stunden zählen als arbeitslos, wenn sie eine Beschäftigung suchen.
Das könnte Sie interessieren...
Vor 20 Jahren begann alles mit einer einfachen Idee: die ganze Bandbreite der wissenschaftlichen Arbeiten des IAB auch für die Fachöffentlichkeit besser sichtbar zu machen – mit einem kompakten, ...weiterlesen
15. Januar 2026 | Arbeit und Gesundheit
Psychische Erkrankungen sind unter Arbeitslosen weit verbreitet
Prof. Dr. med. Dr. disc. pol. Andreas G. Franke , Dr. rer. biol. hum. Kirsi Manz , Dennis Jepsen , Dr. Irene Moor , Dr. Gabriele Lotz-Metz
Dass zwischen Arbeitslosigkeit und psychischen Beeinträchtigungen grundsätzlich ein Zusammenhang besteht, ist seit langer Zeit bekannt. Eine aktuelle Studie des Ärztlichen Dienstes in ...weiterlesen
8. Januar 2026 | Bildung und Qualifizierung
Die unterschätzte Ressource: Geringqualifizierte als Fachkräfte von morgen
Geringqualifizierte sind bezüglich ihrer Kompetenzausstattung eine äußerst heterogene Gruppe. Für einen nicht unerheblichen Teil wurden hohe oder sogar höchste Kompetenzwerte festgestellt. Viele ...weiterlesen
