Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags erfassen dessen Rechtsnormen innerhalb seines Geltungsbereichs auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das bedeutet, der Tarifvertrag ist auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich, die nicht bereits als Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Verbände beziehungsweise Gewerkschaften tarifgebunden sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.