Vor der Corona-Krise war die Zahl der Arbeitslosen im Jahr 2019 noch einmal gesunken. Die Kosten der Arbeitslosigkeit, also die Belastung der öffentlichen Haushalte durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen infolge von Arbeitslosigkeit, legten aber im Vorjahresvergleich leicht um 1,6 Prozent zu. Sie beliefen sich insgesamt auf 51,3 Milliarden Euro.

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent auf 2.267.000 Personen gesunken. Dabei war nur bei den Arbeitslosengeld-II-Beziehern ein Rückgang um 98.000 auf 1.440.000 Personen zu verzeichnen. Die Zahl der Arbeitslosengeld-I-Bezieher stieg leicht um 25.000 auf 827.000 Personen.

Die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit betrugen 2019 insgesamt 51,3 Milliarden Euro (+1,6 %) und damit 1,49 Prozent des Bruttoinlandprodukts (2018: 1,50 %). Seit 2009 sind die fiskalischen Kosten um fast einen Prozentpunkt der Wirtschaftsleistung gesunken, seit 2004 sogar um rund 2,7 Prozentpunkte. Damit haben im Berichtsjahr 2019 die Kosten der Arbeitslosigkeit in Relation zur Wirtschaftskraft vorerst ein Minimum erreicht, denn mit der Covid-19-Pandemie wird es 2020 zu erheblichen Kostensteigerungen vor allem durch die höhere Zahl von Empängern von Arbeitslosengeld I und II kommen. Zudem wird der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit durch die Zahlungen von Kurzarbeitergeld stark beansprucht werden.

Staatliche Ausgaben für Transferleistungen

Die gesamten fiskalischen Kosten setzen sich aus Versicherungsleistungen, Sozialleistungen sowie Mindereinahmen an Steuern und an Sozialversicherungsbeiträgen zusammen. Direkte Kosten der Arbeitslosigkeit entstehen durch die Transferzahlungen an Arbeitslosengeld-I- und Arbeitslosengeld-II-Beziehende. Im Jahr 2019 betrugen diese einschließlich der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge 27,3 Milliarden Euro und damit 53 Prozent der Gesamtkosten.

Dabei zahlte die Bundesagentur für Arbeit (BA) 11,2 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen (etwa 22 % der Gesamtkosten), wovon 6,5 Milliarden Euro auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes I und 4,7 Milliarden auf die Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entfielen, die für die Arbeitslosen abgeführt wurden.

Weitere direkte Kosten entstehen durch das Arbeitslosengeld II und damit zusammenhängende Sozialleistungen wie die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung. Diese bildeten auch im Jahr 2019 mit 16,1 Milliarden Euro und einem Anteil von gut 31 Prozent den größten Block der gesamtfiskalischen Kosten (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1 zeigt die Aufteilung der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2019, die sich insgesamt auf 51,3 Milliarden Euro beliefen. Den größten Kostenblock mit 31,5 Prozent machen die Ausgaben für die Sozialleistungen im SGB II aus, gefolgt von den Mindereinnahmen an Sozialbeiträgen mit 28,6 Prozent der Gesamtkosten. Es folgen die Ausgaben für die Versicherungsleistungen im SGB III mit 21,9 Prozent und die Steuermindereinnahmen mit 17,9 Prozent. Quelle: IAB; eigene Berechnungen

Mindereinnahmen der öffentlichen Haushalte

Die Arbeitslosigkeit verursacht nicht nur höhere staatliche Ausgaben. Sie führt wegen des niedrigeren Steueraufkommens und der geringeren Sozialbeiträge auch zu weniger Einnahmen bei den Gebietskörperschaften und den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung. Diese indirekten Kosten betrugen im Jahr 2019 insgesamt 23,9 Milliarden Euro und damit 47 Prozent der Gesamtkosten. Bei der Berechnung dieser Mindereinnahmen wird von einem durchschnittlichen Einkommen ausgegangen, das die Arbeitslosen theoretisch erzielen könnten, wenn sie beschäftigt wären.

Die Gebietskörperschaften mussten im Jahr 2019 Steuerausfälle in Höhe von insgesamt 9,2 Milliarden Euro hinnehmen, was etwa 18 Prozent der Gesamtkosten entspricht. Dabei haben sie aufgrund der Ausfälle bei den Arbeitseinkommen 7,6 Milliarden weniger an Lohn- und Einkommensteuern eingenommen. Das Aufkommen der indirekten Steuern wie der Umsatzsteuer war um 1,6 Milliarden geringer, denn die Privathaushalte schränken in der Regel ihre Konsumausgaben ein, wenn ihr Budget durch Arbeitslosigkeit geschmälert wird.

Die Sozialversicherungsträger (Rentenversicherung, Kranken- und Pflegekassen sowie die Bundesagentur für Arbeit) mussten im Jahr 2019 durch die Arbeitslosigkeit verursachte Mindereinnahmen in Höhe von 14,7 Milliarden Euro (knapp 29 % der Gesamtkosten) in Kauf nehmen, da die abgeführten Beiträge für arbeitslose Leistungsempfänger geringer sind als jene, die aus einem Arbeitseinkommen entrichtet würden. Die Arbeitslosenversicherung muss bei Arbeitslosen komplett auf Einnahmen verzichten, da vom Arbeitslosengeld I und II keine Beiträge abgeführt werden.

Die höchsten Beitragsausfälle verzeichnete mit 7,9 Milliarden Euro die Rentenversicherung. Den Krankenkassen sind durch die Arbeitslosigkeit Einnahmen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro entgangen, bei der Arbeitslosenversicherung waren es 1,4 Milliarden, bei der Pflegeversicherung 0,9 Milliarden Euro. Den größten Ausgabenblock trug der Bundeshaushalt mit 31 Prozent der Gesamtkosten, gefolgt von der Bundesagentur für Arbeit mit 25 Prozent und der Rentenversicherung mit 15 Prozent (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2 zeigt die Verteilung der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit auf die öffentlichen Haushalte im Jahr 2019. Den größten Anteil trägt der Bund mit 31 Prozent, gefolgt von der Bundesagentur für Arbeit mit 25 Prozent und der Rentenversicherung mit 15 Prozent. Betroffen sind auch die Gemeinden mit 11 Prozent, die Krankenversicherung mit 9 Prozent, die Länder mit 7 Prozent und die Pflegeversicherung mit 2 Prozent. Quelle: IAB; eigene Berechnungen.

Im Jahr 2019 sind nur die Kosten für die Sozialleistungen zurückgegangen, die anderen Kosten sind gestiegen (siehe Abbildung 3). Seit 2005 reduzierten sich insbesondere die Kosten der Bundesagentur für Arbeit, sie betrugen im Jahr 2019 nur noch etwa 40 Prozent der Kosten des Jahres 2005 (siehe Abbildung 4). Der deutliche Anstieg bei den Kosten der Pflegeversicherung ist insbesondere der Beitragssatzerhöhung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent zum 1. Januar 2019 geschuldet.

Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit nach Kostenarten von 2005 bis 2019. Es zeigt sich, dass die Ausgaben für alle Kostenarten in dieser Zeit stark zurückgegangen sind. Im Durchschnitt gingen die Kosten um etwa 43 Prozent zurück. Der stärkste Rückgang ist mit etwa 50 Prozent bei den Versicherungsleistungen zu verzeichnen, der geringste Rückgang um gut 35 Prozent bei den Sozialleistungen. Quelle: IAB; eigene Berechnungen.

Abbildung 4 zeigt die Entwicklung der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit nach öffentlichen Budgets von 2005 bis 2019. Im Durchschnitt gingen die Kosten um etwa 43 Prozent zurück. Bis auf die Pflegeversicherung, wo die Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2019 um gut 6 Prozent höher ausfielen als 2005, waren die Kosten in allen anderen Haushalten stark rückläufig, am stärksten bei der Bundesagentur für Arbeit, wo die Kosten um 63 Prozent niedriger lagen als 2005. Quelle: IAB; eigene Berechnungen.

Ausgaben für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

In Deutschland werden erhebliche Mittel für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik ausgegeben. Diese zielt darauf ab, Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zumindest die Dauer solcher Zeiten zu verkürzen. Sie besteht insbesondere aus Beratung und Unterstützung der Vermittlung, Förderung der beruflichen Erstausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen sowie von beschäftigungsbegleitenden und beschäftigungschaffenden Maßnahmen.

Die Kosten der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden aus systematischen Gründen nicht zu den gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit gezählt. Zum Teil refinanzieren sich diese Ausgaben durch Einsparungen bei den Kosten der Arbeitslosigkeit. Die Summe der aktiven Maßnahmen beziehungsweise der Leistungen der BA wird im Folgenden unter Arbeitsmarktpolitik zusammengefasst.

Die Leistungen der Arbeitsmarktpolitik entwickeln sich überwiegend antizyklisch und stabilisieren so die konjunkturelle Entwicklung und den Arbeitsmarkt. Dementsprechend erreichten die Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik innerhalb der letzten zehn Jahre ihren Höhepunkt mit knapp 22 Milliarden Euro im Rezessionsjahr 2009 und halbierten sich bis zum Jahr 2018 auf etwa 10 Milliarden. Im Jahr 2019 wurden für die Arbeitsmarktpolitik 11,2 Milliarden Euro aufgewendet.

Insbesondere die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes hat sich von 5,2 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf 0,6 Milliarden im Jahr 2019 massiv verringert. Dies wird sich im Corona-Jahr 2020 wieder umkehren. So rechnet die BA in ihrer mittelfristigen Finanzeinschätzung vom Oktober 2020 mit Kosten des Kurzarbeitergeldes von annähernd 20 Milliarden Euro für das Jahr 2020.

Fazit

Die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit hatten mit 51,3 Milliarden Euro im Jahr 2019 zwar nach wie vor eine erhebliche Größenordnung, erreichten aber im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) einen neuen Tiefstand. Im Zuge des Arbeitsmarktaufschwungs fielen diese Kosten von 4,2 Prozent des BIP im Jahr 2004 auf nur noch knapp 1,5 Prozent im Jahr 2019. Damit wurden finanzielle Mittel in großem Umfang für anderweitige Verwendungen frei.

Wäre der BIP-Anteil seit 2004 nicht so deutlich zurückgegangen, wären im Jahr 2019 Kosten von rund 145 Milliarden Euro angefallen. So konnten angesichts der besonders stark gesunkenen Kosten der BA die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 Prozent im Jahr 2006 auf 2,4 Prozent im Jahr 2020 abgesenkt werden.

Da die Reserven der BA im Zuge der Corona-Krise komplett aufgebraucht werden, wird sich in den nächsten Jahren aber die Herausforderung stellen, wieder eine Rücklage als Vorsorge für die nächste Rezession aufzubauen.

Weber, Enzo; Hausner, Karl Heinz; Engelhard, Heidemarie (2020): Die Kosten der Arbeitslosigkeit sind 2019 leicht gestiegen, In: IAB-Forum 28. Dezember 2020, https://www.iab-forum.de/die-kosten-der-arbeitslosigkeit-sind-2019-leicht-gestiegen/, Abrufdatum: 20. April 2024