Da die Zahl der Arbeitslosen im Jahr 2017 weiterhin rückläufig war, sanken in diesem Zeitraum auch die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit, die sich aus Transferzahlungen sowie Mindereinnahmen an Steuern und  Sozialversicherungsbeiträgen ergeben. Insgesamt beliefen sich die Kosten auf 53,1 Milliarden Euro – ein Minus von 4,5 Prozent. Sie betragen damit 1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. 2016 waren es noch 1,76 Prozent.

Die Arbeitslosigkeit sank im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 5,9 Prozent auf gut 2,5 Millionen Personen. Die Zahl derjenigen, die Arbeitslosengeld I beziehen, ging leicht um 33.000 auf 855.000 Personen zurück, während beim Arbeitslosengeld II ein stärkerer Rückgang um 192.000 auf 1.677.000 Personen zu verzeichnen war. Dabei ist zu beachten, dass seit Januar 2017 Personen, die ergänzend zum Arbeitslosengeld aus dem Versicherungssystem auch Arbeitslosengeld II beziehen, vermittlerisch von der Agentur für Arbeit und nicht mehr vom Jobcenter betreut werden. Dadurch erhöhte sich die ausgewiesene Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld I um rund 60.000.

Staatliche Ausgaben

Direkte Kosten der Arbeitslosigkeit entstehen durch die Transferzahlungen für Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Im Jahr 2017 betrugen diese Zahlungen einschließlich der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge 28,5 Milliarden Euro und damit knapp 54 Prozent der Gesamtkosten.

Die Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) lag bei 10,4 Milliarden Euro, das sind knapp 20 Prozent der Gesamtkosten. Davon entfielen 6,0 Milliarden auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes I und 4,4 Milliarden auf die Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, die für die Arbeitslosen abgeführt wurden.

Weitere direkte Kosten entstehen durch das Arbeitslosengeld II und damit zusammenhängende Sozialleistungen wie die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung. Im Jahr 2017 beliefen sich diese Kosten auf 18,1 Milliarden Euro, das sind 34 Prozent der fiskalischen Gesamtkosten (siehe Abbildung 1).

Abb. 1: Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit 2017

Mindereinnahmen der öffentlichen Haushalte

Die Arbeitslosigkeit verursacht nicht nur höhere staatliche Ausgaben, sie führt wegen des niedrigeren Steueraufkommens und der geringeren Sozialbeiträge auch zu Mindereinnahmen bei den Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) sowie den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung (Rentenversicherung, Kranken- und Pflegekassen, Bundesagentur für Arbeit). Diese indirekten Kosten betrugen im Jahr 2017 insgesamt 24,6 Milliarden Euro und damit etwa 46 Prozent der Gesamtkosten. Bei der Berechnung dieser Mindereinnahmen wird von einem modifizierten durchschnittlichen Einkommen ausgegangen, das die Arbeitslosen bei einer Beschäftigung erzielen könnten.

Bund, Länder und Gemeinden mussten wegen der Arbeitslosigkeit im Jahr 2017 Steuerausfälle in Höhe von insgesamt 9,1 Milliarden Euro hinnehmen, was etwa 17 Prozent der Gesamtkosten entspricht. Sie haben dabei aufgrund der Ausfälle bei den Arbeitseinkommen 7,5 Milliarden Euro weniger an Lohn- und Einkommensteuern eingenommen. Das Aufkommen der indirekten Steuern wie der Umsatzsteuer war um 1,6 Milliarden geringer, denn die Privathaushalte schränken in der Regel ihre Konsumausgaben ein, wenn ihr Budget durch Arbeitslosigkeit geschmälert wird.

Die Sozialversicherungsträger mussten im Jahr 2017 durch die Arbeitslosigkeit verursachte Mindereinnahmen in Höhe von 15,5 Milliarden Euro, also 29 Prozent der Gesamtkosten, in Kauf nehmen, da die abgeführten Beiträge für arbeitslose Leistungsempfänger geringer sind als jene, die aus einem Arbeitseinkommen entrichtet würden. Die Arbeitslosenversicherung muss sogar komplett auf Einnahmen verzichten, da vom Arbeitslosengeld I und II keine Beiträge abgeführt werden.

Die höchsten Beitragsausfälle verzeichnete mit 8,4 Milliarden Euro die Rentenversicherung. Den Krankenkassen sind durch die Arbeitslosigkeit Einnahmen in Höhe von 4,7 Milliarden entgangen, bei der Arbeitslosenversicherung waren es 1,7 Milliarden, bei der Pflegeversicherung 0,8 Milliarden.

Abbildung 2 zeigt die Verteilung der Kosten auf die verschiedenen öffentlichen Haushalte. Den größten Anteil der Kosten schultern der Bund mit 35 Prozent  und die BA mit 23 Prozent.

Abbildung 2: Verteilung der Kosten der Arbeitslosigkeit auf die öffentlichen Haushalte 2017

 

Im Jahr 2017 waren die Kosten für alle Kostenarten mehr oder weniger stark rückläufig (siehe Abbildung 3). In dem Jahr kam es zugleich zu Verschiebungen zwischen den unterschiedlichen Kostenträgern (siehe Abbildung 4). So ging der Kostenanteil der Gemeinden deutlich zurück, da der Bund seither einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft trägt.

Abbildung 3: Veränderung der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit bis 2017 gegenüber 2015 nach Kostenarten

 

Abbildung 4: Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit - Entwicklung nach öffentlichen Budgets, 2005 bis 2017

Arbeitsmarktpolitik

In Deutschland werden erhebliche Mittel für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik ausgegeben. Diese zielt darauf ab, Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zumindest die Dauer solcher Zeiten zu verkürzen. Sie besteht insbesondere aus Beratung und Unterstützung der Vermittlung, Förderung der beruflichen Erstausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen sowie beschäftigungsbegleitenden und Beschäftigung schaffenden Maßnahmen.

Die Kosten der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden aus systematischen Gründen nicht zu den gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit gezählt. Zum Teil refinanzieren sich diese Ausgaben durch Einsparungen bei den Kosten der Arbeitslosigkeit. Die Summe der aktiven Maßnahmen beziehungsweise Leistungen der BA wird im Folgenden als Arbeitsmarktpolitik verstanden.

Die Leistungen der Arbeitsmarktpolitik entwickeln sich überwiegend antizyklisch und stabilisieren so die konjunkturelle Entwicklung und den Arbeitsmarkt. Dementsprechend erreichten die Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik innerhalb der letzten zehn Jahre ihren Höhepunkt mit knapp 22 Milliarden Euro im Rezessionsjahr 2009, um sich bis zum Jahr 2017 auf unter 11 Milliarden mehr als zu halbieren. Insbesondere die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld haben sich von 5,2 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf jährlich etwa 0,6 Milliarden seit 2012 drastisch verringert.

Fazit

Die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit hatten mit 53,1 Milliarden Euro im Jahr 2017 zwar eine erhebliche Größenordnung; sie erreichten aber zugleich einen neuen Tiefstand. Im Zuge des Arbeitsmarktaufschwungs sind diese Kosten von 4,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2004 auf mittlerweile 1,6 Prozent gefallen. Damit sind finanzielle Mittel in großem Umfang für eine anderweitige Verwendung verfügbar geworden. Hätte sich der BIP-Anteil seit 2004 nicht reduziert, wären im Jahr 2017 Kosten von rund 138 Milliarden Euro angefallen.

Angesichts der besonders deutlich gesunkenen Kosten der Bundesagentur für Arbeit konnten vor allem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung stark gesenkt werden: von 6,5 Prozent im Jahr 2006 auf 3,0 Prozent seit 2011 und zuletzt ab Januar dieses Jahres noch einmal um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.

 

 

Weber, Enzo; Hausner, Karl Heinz; Engelhard, Heidemarie (2019): Die Kosten der Arbeitslosigkeit erreichen einen neuen Tiefstand, In: IAB-Forum 12. Februar 2019, https://www.iab-forum.de/die-kosten-der-arbeitslosigkeit-erreichen-einen-neuen-tiefstand/, Abrufdatum: 25. April 2024