Zwischen 2015 und 2017 fand ein noch nie da gewesener Zuzug von Geflüchteten in die Bundesrepublik statt. Die größte Gruppe stammte aus Kriegs- und Krisengebieten, vor allem aus Syrien und dem Irak. Eine Integration in den Arbeitsmarkt ist aus unterschiedlichen Gründen meist erst verzögert möglich. Geflüchtete erhalten daher nach Prüfung und Anerkennung ihrer Asylanträge häufig zunächst Leistungen der Grundsicherung. Eine der großen Herausforderungen ist und wird es weiterhin sein, möglichst viele von ihnen in eine bedarfsdeckende Beschäftigung zu vermitteln.

Insgesamt 1,7 Millionen Geflüchtete aus Kriegs- und Krisengebieten lebten im Juli 2020 in Deutschland. Circa eine Million von ihnen bezogen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Damit hat sich die Zahl der geflüchteten Leistungsbeziehenden seit 2016 nahezu verdoppelt. Die starke Zuwanderung stellt das System der Grundsicherung vor große Herausforderungen.

In diesem Beitrag werden Analysen zur Arbeitsmarktintegration von syrischen und irakischen Geflüchteten, die in den IAB-Kurzberichten 23/2017 und 05/2019 publiziert wurden, erneut aufgegriffen und die Ergebnisse anhand neuer Befragungsdaten des Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) aus den Jahren 2016 und 2017 aktualisiert. Im Mittelpunkt stehen zentrale arbeitsmarktrelevante Faktoren und Aktivitäten wie Sozialstruktur, Arbeitsmarkthemmnisse und Arbeitsuchstrategien sowie die Arbeitsmarktintegration von syrischen und irakischen Geflüchteten, die seit 2015 in den Grundsicherungsbezug übergegangen sind. Insbesondere die Analysen zu den Übergängen in den Arbeitsmarkt wurden jetzt auf der Basis neuer Befragungsdaten aktualisiert.

Der Anteil der Geflüchteten, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, geht seit 2019 zurück

Wie sich zentrale Kennwerte zum Bezug von SGB-II-Leistungen und zur Arbeitsmarktintegration in Deutschland zwischen 2014 und 2020 entwickelt haben, zeigen Daten des IAB-Zuwanderungsmonitors (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1 zeigt, wie sich der Bezug von SGB-II-Leistungen und die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus Kriegs- und Krisenländern zwischen 2014 bis 2020 entwickelt hat. Die Zahl der geflüchteten Menschen hat vor allem zwischen 2014 bis 2017 deutlich, danach etwas verhaltener zugenommen. Der Anteil der Geflüchteten, die SGB-II-Leistungen beziehen, hat zwischen 2014 und 2020 ebenfalls deutlich zugenommen: Die SGB-II-Hilfequote stieg um 20 Prozentpunkte. Seit 2019 ist jedoch eine abnehmende Tendenz zu beobachten. Im Juli 2020 bezogen rund 59 Prozent aller Geflüchteten Leistungen der Grundsicherung. Quelle: IAB-Zuwanderungsmonitor. © IAB

Die Zahl der geflüchteten Menschen aus den hier betrachteten Kriegs- und Krisengebieten (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) hat in den Jahren 2014 bis 2017 deutlich zugenommen. So kamen alleine in den vier Monaten von September bis Dezember 2015 670.000 Flüchtlinge neu nach Deutschland.

Nach der Prüfung und einer Anerkennung ihrer Asylanträge erhalten Geflüchtete in Deutschland häufig zunächst Leistungen der Grundsicherung, da eine Integration in den Arbeitsmarkt aus unterschiedlichen Gründen meist erst verzögert möglich ist. Der Anteil der Geflüchteten, die SGB-II-Leistungen beziehen, hat zwischen 2014 und 2020 ebenfalls deutlich zugenommen: Die SGB-II-Hilfequote stieg um 20 Prozentpunkte. Seit 2019 ist jedoch eine abnehmende Tendenz zu beobachten. Im Juli 2020 bezogen rund 59 Prozent aller Geflüchteten Leistungen der Grundsicherung.

Die Beschäftigungsquote der Geflüchteten ist seit 2016 deutlich gestiegen

Als Indikator für die Arbeitsmarktintegration stellt die Beschäftigungsquote im Gegenzug den Anteil der Beschäftigten unter den Geflüchteten insgesamt dar. Die starke Flüchtlingsmigration im Jahr 2015 wird zeitversetzt zunächst in einem Rückgang der Beschäftigungsquote sichtbar. Denn die meisten Geflüchteten, die neu nach Deutschland gekommen waren, standen dem Arbeitsmarkt zunächst noch nicht zur Verfügung. Das gleiche Phänomen gilt übrigens auch für die SGB-II-Hilfequote, weil neu zugewanderte Asylbewerber während des Asylverfahrens keine Leistungen nach dem SGB II, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Die Beschäftigungsquote der Geflüchteten ist seit 2016 deutlich gestiegen. Sie lag im Juli 2020 bei fast 36 Prozent. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit hatten knapp 360.000 der über 420.000 erwerbstätigen Flüchtlinge Mitte 2020 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, alle anderen waren geringfügig beschäftigt.

Um Unterschiede bei arbeitsmarktrelevanten Merkmalen und Aktivitäten der Geflüchteten untersuchen zu können, wurden mit den PASS-Daten zunächst die 2016 in den SGB-II-Leistungsbezug neu zugegangenen Personen betrachtet. Hierbei wurden Leistungsbeziehende, die aus Syrien und dem Irak zugezogen waren (im Weiteren Geflüchtete genannt), mit allen anderen Neuzugängen mit und ohne Fluchthintergrund verglichen. Bei einem knappen Fünftel der Vergleichsgruppe handelt es sich um Personen, die ebenfalls als Flüchtlinge oder Asylbewerber nach Deutschland gekommen waren. Sie stammen in der Regel jedoch aus anderen Herkunftsländern als Syrien und dem Irak und sind schon vor 2015 zugewandert.

Die Gruppe der Leistungsbeziehenden aus Syrien und dem Irak unterscheidet sich deutlich von den anderen Neuzugängen. So befinden sich unter den Geflüchteten häufiger Männer und Jüngere. Des Weiteren steht – anders als bei den anderen Zugängen – der Gruppe der niedrig Gebildeten (24 %) auch ein großer Anteil an Personen mit hohem schulischen Bildungsabschluss (51 %) gegenüber.

Vor allem mangelnde Deutschkenntnisse und fehlende Schulabschlüsse können die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren

Es ist unumstritten, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auch die gesellschaftliche Integration fördert. Erwerbstätigkeit bedeutet zudem einen wesentlichen Schritt in die ökonomische Selbstständigkeit und kann den Ausstieg aus dem Leistungsbezug ermöglichen.

Bisherige Forschungsergebnisse, beispielsweise von Juliane Achatz und Mark Trappmann aus dem Jahr 2011 oder von Jonas Beste und Mark Trappmann aus dem Jahr 2016, zeigen allerdings, dass individuelle Merkmale von SGB-II-Beziehenden der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit entgegenstehen können. Insbesondere fehlende Berufs- und Schulabschlüsse, geringe Deutschkenntnisse, ein Alter ab 50 Jahren, Krankheit oder die Betreuung von Kindern erschweren den Einstieg in eine bedarfsdeckende Erwerbstätigkeit.

Wie die im IAB-Kurzbericht 23/2017 publizierten Befunde zeigen, wiesen im Jahr 2016 Geflüchtete unter allen Neuzugängen in den Leistungsbezug mehr solcher Arbeitsmarkthemmnisse auf: Von sieben möglichen Hemmnissen fanden sich durchschnittlich zwei bei Geflüchteten und 1,4 bei den anderen Zugängen. Bei geflüchteten Frauen lag der Durchschnittswert mit durchschnittlich 2,4 Hemmnissen zudem signifikant höher als bei geflüchteten Männer mit 1,8 Hemmnissen.

Unzureichende Deutschkenntnisse und fehlende Schulabschlüsse traten in der Gruppe der Geflüchteten deutlich häufiger auf als bei den anderen Zugängen. Seltener waren hingegen gesundheitliche Einschränkungen und ein höheres Alter.

Betrachtet man die Entwicklung der zentralen Arbeitsmarkthemmnisse zwischen 2016 und 2019 für die Gruppe der Geflüchteten, die ALG II beziehen, dann sind für einige Hemmnisse deutliche Veränderungen zu erkennen (siehe Abbildung 2). Die unzureichenden Deutschkenntnisse (nach Selbsteinschätzung der Befragten waren die Sprachkenntnisse „einigermaßen“, „(sehr) schlecht“ oder „gar nicht“ vorhanden) verringerten sich sukzessive über die Zeit. Allerdings stieg im selben Zeitraum der Anteil der Geflüchteten ohne Schul- oder Berufsabschluss. Dies ist vorrangig auf die Neuzugänge in den späteren Jahren, die 2018 und 2019 befragt wurden, zurückzuführen. Sie konnten in der eher kurzen Zeit ihres Aufenthalts in Deutschland noch keine Abschlüsse erwerben.

Differenziert man in der Gruppe der Geflüchteten nach Männern und Frauen, fällt besonders auf, dass die sprachlichen Defizite bei beiden Geschlechtern in späteren Jahren abnehmen. Das trifft vor allem für die Männer zu. Dass die Zahl der Geflüchteten ohne Schul- und/oder Berufsabschluss steigt, geht jedoch ebenfalls vor allem auf die Männer zurück.

Im IAB-Kurzbericht 5/2019 wurde die Entwicklung der Arbeitsmarkthemmnisse auf individueller Ebene für den Zeitraum 2016 und 2017 betrachtet. Ungefähr die Hälfte der Personen mit unzureichenden Deutschkenntnissen konnte ihre Sprachkenntnisse von 2016 auf 2017 verbessern. Bei den Bildungsabschlüssen hingegen sind im gleichen Zeitraum kaum Veränderungen festzustellen. Dies ist unter anderen darauf zurückzuführen, dass der Erwerb von Bildungsabschlüssen häufig längere Zeit benötigt und ausreichende Sprachkenntnisse eine Grundvoraussetzung sind. Als positives Zeichen kann gewertet werden, dass sich im Jahr 2017 fast ein Viertel der Geflüchteten, die SGB-II-Leistungen bezogen, in Schule, Studium oder Ausbildung befunden hat.

Der Blick auf die Sozialstruktur und die Arbeitsmarkthemmnisse macht deutlich, dass die besondere Ausgangslage von Geflüchteten, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, eine Integration in den deutschen Arbeitsmarkt und somit auch den Ausstieg aus dem Leistungsbezug erschweren können.

Abbildung 2 zeigt, wie sich zentrale Arbeitsmarkthemmnisse von Geflüchteten im Grundsicherungsbezug zwischen 2016 und 2019 verändert haben. Die unzureichenden Deutschkenntnisse verringerten sich sukzessive über die Zeit. Das trifft für Männer noch stärker zu als für Frauen. Zugleich stieg im selben Zeitraum der Anteil der Geflüchteten ohne Schul- oder Berufsabschluss. Gesundheitliche Einschränkungen spielten über den gesamten Zeitraum nur eine untergeordnete Rolle. Quelle: IAB-Erhebung Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS), Scientific Use File Welle 13, gewichtete Ergebnisse. © IAB

Unter den Geflüchteten haben vor allem Männer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen

Inwieweit ist nun der Gruppe der Geflüchteten dennoch ein Ausstieg aus dem SGB-II-Leistungsbezug und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gelungen? Das zeigen Analysen, in denen beginnend mit dem Jahr 2017 der Austritt aus dem Leistungsbezug von Personen untersucht wird, welche im Jahr zuvor SGB-II-Leistungen bezogen haben und die je nach Gruppe zwischen 2015 und 2017 neu in die Grundsicherung zugegangen sind (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3 zeigt den Anteil der Geflüchteten, die in den Jahren 2017 bis 2019 den Bezug von SGB-II-Leistungen beenden konnten. Zwischen 2016 und 2017 konnten gut 10 Prozent den Leistungsbezug beenden. Diese Zahl stieg im Folgejahr auf 20 Prozent und wuchs 2019 nochmals auf knapp 29 Prozent. Bei den weiblichen Geflüchteten dagegen liegt dieser Wert nur bei 19 Prozent. Gegenüber allen anderen Neuzugängen im Leistungsbezug zeigen sich im selben Zeitraum nur zu Beginn deutliche Unterschiede: In der Vergleichsgruppe konnte 2017 mit 30 Prozent ein deutlich höherer Anteil den Leistungsbezug innerhalb eines Jahres beenden. 2018 schrumpfte der Abstand jedoch spürbar. Quelle: IAB-Erhebung Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS), Scientific Use File Welle 13, gewichtete Ergebnisse. © IAB

Zwischen den Befragungswellen 2016 und 2017, also etwa innerhalb eines Jahres, konnten 10 Prozent der befragten Geflüchteten den Leistungsbezug beenden. Diese Zahl stieg im Folgejahr bereits signifikant auf 20 Prozent und wuchs 2019 nochmals um 9 Prozentpunkte auf knapp 29 Prozent (linke Grafik oben, gelbe Linie). Bei den weiblichen Geflüchteten dagegen liegen diese Werte deutlich niedriger (rechte Grafik oben, gelbe Linie).

Gegenüber allen anderen Neuzugängen im Leistungsbezug zeigen sich im selben Zeitraum nur zu Beginn deutliche Unterschiede: In der Vergleichsgruppe konnte 2017 mit 30 Prozent ein deutlich höherer Anteil den Leistungsbezug innerhalb eines Jahres beenden. 2018 schrumpfte der Abstand jedoch spürbar und ist seitdem auch nicht mehr signifikant (linke Grafik, blaue Linie).

Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass in der Vergleichsgruppe Personen mit geringeren Arbeitsmarktchancen im Leistungsbezug verbleiben. Geflüchtete, die Arbeitsmarkthemmnisse wie mangelnde Deutschkenntnisse aufweisen, welche über die Zeit allmählich abgebaut werden, konnten dagegen ihre Beschäftigungsfähigkeit im Zeitverlauf verbessern.

Ähnlich stellt sich die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit aus dem Leistungsbezug heraus dar (siehe Abbildung 4): Die (Erwerbsaufnahme-)Quoten für Geflüchtete steigen kontinuierlich von 9 Prozent im Jahr 2017 auf 17 Prozent im Jahr 2019 an, wenngleich der Anstieg nicht statistisch signifikant ist (linke Grafik, gelbe Linie). Die Geschlechterunterschiede fallen hier noch größer aus: Die Steigerung geht fast ausschließlich darauf zurück, dass mehr Männer eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben (rechte Grafik). Im Vergleich mit den anderen Neuzugängen im selben Zeitraum zeigt sich ebenfalls eine allmähliche Angleichung: Bereits 2018 lassen sich keine Unterschiede zwischen beiden Gruppen mehr feststellen, die statistisch signifikant wären.

Abbildung 4 zeigt den Anteil der Geflüchteten die 2017 bis 2019 eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufgenommen haben. Dieser steigt kontinuierlich von 9 Prozent im Jahr 2017 auf 17 Prozent im Jahr 2019 an. Die Steigerung geht fast ausschließlich darauf zurück, dass mehr Männer eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben. Deren Anteil stieg von 14 auf 27 Prozent, der Frauen hingegen nur von 1,7 auf 2,5 Prozent. Quelle: IAB-Erhebung Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS), Scientific Use File Welle 13, gewichtete Ergebnisse. © IAB

Gute Deutschkenntnisse sind ein Erfolgsfaktor für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Erste Hinweise, welche Determinanten eine Erwerbsaufnahme aus dem Leistungsbezug begünstigen, wurden im IAB-Kurzbericht 5/2019 dargelegt. Danach haben Geflüchtete mit guten Deutschkenntnissen eine höhere Wahrscheinlichkeit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Ein weiterer zentraler Befund betrifft Geschlechterunterschiede: Bei geflüchteten Frauen sind Erwerbsaufnahmen deutlich seltener. Dies zeigt sich unabhängig von Haushaltsstruktur, Bildungshintergrund oder früheren Erwerbserfahrungen.

Diese Ergebnisse aus dem Jahr 2017 sind seitdem durch andere Studien bestätigt worden. So haben Herbert Brücker und andere im IAB-Kurzbericht 3/2019 sowie in einer weiteren Studie aus dem Jahr 2020 auf der Basis von Daten der IAB-BAMF-SOEP-Migrationsstichprobe ebenfalls festgestellt, dass geflüchtete Frauen unabhängig von ihrer Herkunft und dem Bezug von SGB-II-Leistungen seltener eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Forscherinnen und Forscher betonen die Bedeutung von Sprachkenntnissen als Erfolgsfaktor für die Erwerbsaufnahme, die sie über den Abschluss von Sprachkursen messen.

Zerrin Salikutluk und Katrin Menke kommen in einer in diesem Jahr erschienenen Studie mithilfe der gleichen Datenbasis ebenfalls auf eine etwa 30 Prozent geringere Erwerbsaufnahme von weiblichen Geflüchteten.

Fazit

Wie in den Analysen aus den Jahren 2017 und 2019 zeigt sich auch jetzt: Geflüchtete aus Syrien und dem Irak, die im Zuge der Fluchtmigration seit 2015 nach Deutschland gekommen sind und SGB-II-Leistungen beziehen, unterscheiden sich deutlich in ihren Arbeitsmarkthemmnissen von den anderen Neuzugängen im SGB II. Aufgrund ihrer individuellen Bemühungen, der institutionellen Anstrengungen und des Einsatzes der Zivilgesellschaft gelingt es dieser Gruppe, Hemmnisse wie mangelnde Sprachkenntnisse abzubauen. Der Erwerb von schulischen und beruflichen Abschlüssen in Deutschland braucht jedoch Zeit. Ab 2016 nimmt der Anteil fehlender Abschlüsse innerhalb dieser Gruppe von Geflüchteten sogar zu, was auf Änderungen in der Zusammensetzung der Gruppe der Neuzugänge in diesen Jahren hindeutet.

Was den Ausstieg aus dem Leistungsbezug und die Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit betrifft, können die Geflüchteten in den Jahren nach 2016 zu den anderen SGB-II-Zugängen aufschließen. Dabei zeigen sich weiterhin starke Unterschiede zwischen geflüchteten Männern und Frauen. Frauen weisen deutlich häufiger Sprachdefizite auf, was die geringeren Austrittsraten aus dem Leistungsbezug und seltenere Erwerbsaufnahmen erklären kann. Denn diese und andere Studien, die sich damit befassen, welche Faktoren die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beeinflussen, zeigen: Sprache und Geschlecht sind die wesentlichen Determinanten.

Da derzeit aktuelle Befragungsdaten nur bis 2019 vorliegen, werden mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die spezifische Arbeitsmarktgruppe der irakischen und syrischen Geflüchteten noch nicht erfasst. Jüngste Studien, wie diejenige von Theresa Entringer und anderen aus diesem Jahr, legen nahe, dass Geflüchtete von der noch andauernden Krise besonders betroffen sind. Die Frage, ob die Corona-Krise die beobachteten positiven Trends der Arbeitsmarktintegration nachhaltig umkehrt oder nur unterbricht, muss daher künftige Forschung beantworten. Das hier verwendete IAB-Haushaltspanel PASS bietet eine ideale Datenbasis für weitere Analysen.

Infokasten „Daten“

Das Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) ist eine jährliche Haushaltsbefragung mit den Schwerpunktthemen Arbeitsmarkt, Armut und soziale Sicherung (Trappmann et al. 2019). Befragt wird die Wohnbevölkerung in Deutschland, mit besonderer Berücksichtigung der SGB-II-Leistungsempfänger.

Um die Veränderungen in der SGB-II-Population im Zuge der Fluchtmigration zu berücksichtigen, werden seit der 10. Welle 2016 im Rahmen der Neuzugangsstichprobe auch Haushalte Geflüchteter, darunter insbesondere syrischer und irakischer Nationalität befragt, die Grundsicherungsleistungen bezogen haben. In der Gruppe der Geflüchteten machen Personen aus Syrien und dem Irak mit circa 80 Prozent den überwiegenden Anteil aus. Im Befragungsjahr 2016 wurden erstmalig 637 Personen aus syrischen und irakischen Haushalten, die SGB-II-Leistungen bezogen haben, interviewt. Sie wurden in den Folgejahren wiederholt befragt. Zudem werden jährlich weitere Neuzugänge in das SGB II in die PASS-Befragung integriert.

Für die Analysen wurde die Gruppe der Geflüchteten aus Syrien und dem Irak mit den anderen Neuzugängen mit und ohne Fluchthintergrund im jeweils gleichen Zeitraum verglichen.

Literatur

Bähr, Sebastian; Beste, Jonas; Wenzig, Claudia (2017): Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten im SGB II: Hemmnisse abbauen und Potenziale nutzen. IAB-Kurzbericht Nr. 23.

Bähr, Sebastian; Beste, Jonas; Wenzig, Claudia (2019): Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Syrern und Irakern im SGB II: Gute Sprachkenntnisse sind der wichtigste Erfolgsfaktor. IAB-Kurzbericht Nr. 5.

Brücker, Herbert; Croisier, Johannes; Kosyakova, Yuliya; Kröger, Hannes; Pietrantuono, Giuseppe; Rother, Nina; Schupp, Jürgen (2019): Zweite Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung: Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung. IAB-Kurzbericht Nr. 3.

Brücker, Herbert; Kosyakova, Yuliya; Vallizadeh, Ehsan (2020): Has there been a “refugee crisis”? New insights on the recent refugee arrivals in Germany and their integration prospects. Soziale Welt – Zeitschrift für sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis, 71 (1–2), S. 24–53.

Brücker, Herbert; Kosyakova, Yuliya; Schuß, Eric (2020): Fünf Jahre seit der Fluchtmigration 2015: Integration in Arbeitsmarkt und Bildungssystem macht weitere Fortschritte. IAB-Kurzbericht Nr. 4.

Entringer, Theresa; Jacobsen, Jannes; Kröger, Hannes; Metzing, Maria (2021): Geflüchtete sind auch in der Corona-Pandemie psychisch belastet und fühlen sich weiterhin sehr einsam. DIW Wochenbericht (12), S. 227–233.

IAB (Hrsg.) (2015–2020): Zuwanderungsmonitor. Unterschiedliche Ausgaben. Nürnberg.

Salikutluk, Zerrin; Menke, Katrin (2021): Gendered integration? How recently arrived male and female refugees fare on the German labour market. Journal of Family Research (online first).

Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2021): Tabellenanhang. Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt (Monatszahlen).

Trappmann, Mark; Bähr, Sebastian; Beste, Jonas; Eberl, Andreas; Frodermann, Corinna; Gundert, Stefanie; Schwarz, Stefan; Teichler, Nils; Unger, Stefanie; Wenzig, Claudia (2019): Data Resource Profile: Panel Study Labour Market and Social Security (PASS). In: International Journal of Epidemiology, Volume 48, Issue 5, S. 1411–1411g.

 

Bähr, Sebastian; Beste, Jonas; Wenzig, Claudia (2021): Bis zum Ausbruch der Corona-Krise hatte sich die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten weiter verbessert, In: IAB-Forum 15. Juli 2021, https://www.iab-forum.de/bis-zum-ausbruch-der-corona-krise-hatte-sich-die-arbeitsmarktintegration-von-gefluechteten-weiter-verbessert/, Abrufdatum: 23. April 2024