Nicht wenige Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, befinden sich in einer Lebenssituation, in der eine kurzfristige Vermittlung in Erwerbsarbeit kaum möglich ist. Ihr Leistungsbezug richtet sich nach dem Haushalt, in dem sie leben – der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Indem Vermittlungsfachkräfte der Jobcenter die Lebensverhältnisse der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft in die Beratung und Vermittlung einbeziehen, können sie Arbeitsuchenden eine mittel- und langfristige Perspektive am Arbeitsmarkt eröffnen.

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht, abgesehen von Single-Haushalten, aus erwerbsfähigen Personen, die mit anderen in einem gemeinsamen Haushalt leben und deren gesamte Einkünfte die im Sozialgesetzbuch II festgelegte Bedürftigkeitsgrenze nicht überschreiten. Bedarfsgemeinschaften können sehr komplex und heterogen sein. Es kann sich um ein Elternpaar oder eine Patchworkfamilie mit Kindern ebenso handeln wie um ein kinderloses Ehepaar, um zusammenlebende nicht verheiratete Partner, eine Lebenspartnerschaft oder um Alleinerziehende. In all diesen Formen des Zusammenlebens sind individuelle Biografien und Lebensentwürfe miteinander verknüpft, und das Handeln einer Einzelperson ist meist von Bedeutung für das Leben der jeweils anderen.

Sozialrechtlich wird davon ausgegangen, dass die in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen auch materiell füreinander einstehen, wie Wolfgang Spellbrink in einem 2007 publizierten Beitrag ausgeführt hat. Damit wird die Bedarfsgemeinschaft zu einer Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft, etwa wenn bei Verstößen eines Haushaltsmitglieds gegen die Verpflichtungen des „Förderns und Forderns“ Sanktionen verhängt werden. Diese treffen durch die Kürzung von Geldleistungen letztlich die jeweilige Bedarfsgemeinschaft als Ganzes. Das Jobcenter ist jedoch nicht nur in dieser Funktion ein steter „Dritter im Bunde“ des Zusammenlebens einer Bedarfsgemeinschaft. Sein Ziel ist auch, durch Beratung und Vermittlung der jeweiligen erwerbsfähigen Personen dazu beizutragen, dass die gesamte Bedarfsgemeinschaft ihren Lebensunterhalt teilweise oder ganz aus eigenen Mitteln bestreiten kann.

Die enge Verbindung von Individuum und Bedarfsgemeinschaft stellt nicht nur das Zusammenleben innerhalb von Bedarfsgemeinschaften, sondern auch die Beratung und Vermittlung arbeitsuchender Personen aus einer Bedarfsgemeinschaft durch die Jobcenter vor besondere Herausforderungen. Wie gehen die Bedarfsgemeinschaften auf der einen Seite und die Jobcenter auf der anderen Seite damit um? Antworten auf diese Frage geben zwei Kooperationsprojekte des IAB: In einem laufenden Forschungsprojekt von Andreas Hirseland in Zusammenarbeit mit der Universität Augsburg wird anhand qualitativer Fallstudien die Lebenswirklichkeit von Bedarfsgemeinschaften untersucht, in denen auch Kinder und Jugendliche leben. In einem abgeschlossenen Forschungsprojekt hat das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) gemeinsam mit Holger Bähr (IAB) das Beratungs- und Vermittlungshandeln von Jobcentern mit qualitativen und quantitativen Methoden analysiert.

Viele Bedarfsgemeinschaften befinden sich in einer schwierigen Lebenssituation

Sowohl qualitative Studien, wie die genannten Forschungsprojekte, als auch quantitative Analysen, wie eine 2020 veröffentlichte Untersuchung von Katrin Hohmeyer und Torsten Lietzmann, zeigen, dass sich viele Menschen, die in einer Bedarfsgemeinschaften leben, in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Die erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder sind arbeitslos oder das Einkommen reicht trotz Erwerbstätigkeit für den Lebensunterhalt nicht aus.

Arbeitsuchende Personen aus Bedarfsgemeinschaften haben häufig schlechte Chancen am Arbeitsmarkt, weil sie keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss vorweisen können, unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden oder bereits ein Alter erreicht haben, in dem die Jobsuche problematisch wird. Des Weiteren können eine bereits länger andauernde Arbeitslosigkeit, die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen die Arbeitsvermittlung erschweren. Insbesondere Alleinerziehenden ist es oft allein schon zeitlich nicht möglich, Kinderbetreuung und eine bedarfsdeckende Erwerbsarbeit gut miteinander zu vereinbaren.

Wenn eine Beteiligung am Erwerbsleben über viele Jahre Zeit ausbleibt, geraten Bedarfsgemeinschaften in eine Art sozialer Randständigkeit, weil die begrenzten finanziellen Mittel ihre Teilhabe am sozialen Leben stark einengen, sie sich oftmals resigniert zurückziehen oder andere sich von ihnen fernhalten. Dementsprechend sind ihre Verwandtschafts- und Freundschaftsbeziehungen häufig stark eingeschränkt. Kontakte zur Außenwelt beschränken sich in nicht wenigen Fällen auf notwendige Einkäufe, Behördengänge oder – mit Blick auf Kinder und Jugendliche – auf Begegnungen in der Schule oder der Kita. Insbesondere für Jugendliche stellt dies in der für ihre Entwicklung wichtigen Phase des Heranwachsens ein Problem dar, weil sie weniger Möglichkeiten zur Selbstentfaltung haben als ihre Altersgenossen aus besser gestellten Familien.

Besonders in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern können solche Umstände das Zusammenleben belasten. Die Eltern leiden häufiger unter dem Gefühl, ihre Kinder nicht hinreichend zu fördern und am Leben teilhaben zu lassen. Hinzu kommt die Sorge, ihnen keinen hinreichenden Schutz vor Zurückweisungen oder Herabsetzungen im schulischen und sozialen Alltag bieten zu können. Dies wiederum verstärkt Selbstzweifel und Versagensgefühle.

Den Betroffenen ist durchaus bewusst, dass eine für sie und ihre Lebensumstände passende Arbeit einen Ausweg aus der eigenen Hilfebedürftigkeit und der Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft bieten kann. Sie sehen sich als Eltern in der Pflicht, ihren Kindern durch die Erwerbsarbeit ein Vorbild zu sein, verlieren aber als Langzeitarbeitslose das Selbstvertrauen, sich in einer Erwerbstätigkeit bewähren zu können.

Arbeitslosigkeit und schwierige Lebensumstände bedingen sich wechselseitig

Arbeitslosigkeit und schwierige Lebensumstände bedingen sich häufig wechselseitig. Eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung kann diesen Kreislauf aber durchaus durchbrechen. Hinweise darauf geben die Ergebnisse der beiden oben genannten Forschungsprojekte zu Bedarfsgemeinschaften. So gewinnen Personen, die wieder einer Erwerbsarbeit nachgehen, an Selbstbewusstsein und überwinden ihre Niedergeschlagenheit, die sich infolge der Arbeitslosigkeit festgesetzt hatte. Sie sind außerdem wieder offener für soziale Kontakte, aus denen sie sich teilweise oder vollständig zurückgezogen hatten. Lohn und Gehalt verringern oder beseitigen nicht nur ihre materiellen Sorgen, sondern auch das bedrückende Gefühl, auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.

Durch die Aufnahme einer Arbeit wird also nicht nur die Arbeitslosigkeit beendet, sondern meist auch die Lebenssituation insgesamt verbessert. Vermittlungsfachkräfte der Jobcenter können dazu beitragen, indem sie durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen berufliche Fähigkeiten der Betroffenen fördern und durch Beratung und Vermittlung offene Stellen und Arbeitsuchende zusammenführen.

Unter den Arbeitsuchenden gibt es durchaus solche, die „nur eine Arbeit [brauchen] und gut ist‘s“ – wie es eine im Rahmen des Forschungsprojekts befragte Vermittlungsfachkraft knapp und eingängig ausdrückt. Es gibt aber auch viele andere, deren Situation sich schwieriger darstellt. Eine unmittelbare Vermittlung in Erwerbsarbeit kann kaum gelingen, wenn eine Person resigniert hat und nicht daran glaubt, jemals wieder eine Erwerbsarbeit zu finden, wenn sie suchtkrank ist und ihr die Kraft für einen geregelten Alltag fehlt, oder wenn ihr ein Sorgerechtsstreit um ihr Kind die nötige Konzentration für eine Stellensuche nimmt.

In solchen und in anderen schwierigen Lebenssituationen geht es für die Vermittlungsfachkräfte zunächst darum, zu beraten und – mit den Worten einer Vermittlungsfachkraft – „Steine aus dem Weg zu räumen, die den Weg zu einer Arbeitsaufnahme versperren“. Häufig stehen dem Ziel einer Erwerbsintegration größere Hindernisse entgegen, selbst wenn bei den Bedarfsgemeinschaften eine grundsätzliche Erwerbsorientierung und der Wunsch nach einer Erwerbstätigkeit bestehen. Diese verbergen sich allerdings oft hinter Resignation. Zudem bestehen vor allem bei Eltern Vorbehalte, wenn bei ihnen die Aussicht auf eine auskömmliche Erwerbstätigkeit fehlt, die sie von Unterstützungsleistungen unabhängig macht.

Die Pflege von Angehörigen und die Betreuung von Kindern beeinflussen die Beratung und Vermittlung

Gerade in Lebenssituationen, in denen der Weg in den Arbeitsmarkt länger und steiniger ist, gewinnt der Blick auf die Bedarfsgemeinschaft als Ganzes an Relevanz für die Beratung und Vermittlung. Oftmals sind es besondere Erfordernisse wie die Pflege und Fürsorge für Kinder oder kranke Bedarfsgemeinschaftsangehörige, die einer Arbeitsaufnahme im Wege stehen.

Der Umgang mit derartigen Vermittlungshemmnissen erfordert häufig besondere Sensibilität in den Beratungs- und Vermittlungsbemühungen. Manchmal genügt es, die Fähigkeiten zur Selbsthilfe realistisch einzuschätzen, wie im Falle einer Frau, der es gelingt, ihrem psychisch kranken Mann mit der Zeit genügend Sicherheit und Zuversicht zu vermitteln, sodass er Beratungsgespräche im Jobcenter überhaupt wahrnehmen kann. In anderen Konstellationen macht erst die Organisation geeigneter Hilfen den Weg in den Arbeitsmarkt frei, etwa wenn sich der Gesundheitszustand eines kranken Familienmitglieds stabilisiert und das Thema „Arbeitsaufnahme“ für das erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wieder Raum gewinnen kann, indem zum Beispiel entsprechende externe Betreuungsleistungen bereitgestellt werden.

Die Notwendigkeit, Angehörige zu pflegen oder Kinder zu betreuen, beeinflusst den Beratungs- und Vermittlungsprozess auch in anderer Hinsicht, weil die Arbeitsuchenden dadurch von vorneherein zeitlich eingeschränkt sind. Denn nur in Teilzeit oder zu bestimmten Tageszeiten verfügbar zu sein, begrenzt die Möglichkeiten, eine Erwerbsarbeit, Ausbildung oder  Weiterbildungsmaßnahme aufzunehmen. Auch eine geringe Mobilität schränkt die Möglichkeiten ein, etwa wenn die betreffenden Personen kein Auto oder keinen Führerschein besitzen und in einer Gegend leben, in der öffentliche Busse und Bahnen selten fahren. Sind Pflege und Betreuung während der Zeiten der Abwesenheit nur unzureichend sicherzustellen, erschweren es Fürsorgepflichten und die Sorge um die Nächsten, sich der Arbeitsuche mit der nötigen Konzentration und Energie widmen zu können. Oft bestehen dann Zweifel, ob die Umstände eine kontinuierliche, dauerhafte Erwerbstätigkeit überhaupt zulassen.

Innerhalb von Bedarfsgemeinschaften sind es häufig die Frauen, die sich um die Pflege von Angehörigen und die Betreuung von Kindern kümmern. Wie Torsten Lietzmann und Corinna Frodermann in einer aktuellen Studie feststellen, sind in Bedarfsgemeinschaften die Ansichten über die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern weniger egalitär ausgeprägt als in der Gesamtbevölkerung. Dort herrscht meist die Vorstellung vor, dass es dem Mann obliegt, durch eine Erwerbsarbeit das materielle Auskommen der Familie als Haupternährer zu sichern, während die Frau für die Kinder und den Haushalt zuständig ist und die Pflege von Angehörigen übernimmt. Dementsprechend wird häufig allenfalls eine Zuverdiensttätigkeit der Frau durch Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung angestrebt.

Die Orientierung am Modell des männlichen Haupternährers macht es vielfach schwerer,  Frauen vollumfänglich in das Erwerbsleben zu integrieren und damit den Hilfebezug zu beenden, falls das Erwerbseinkommen des Mannes nicht ausreicht. Wenn es darum geht, ein verinnerlichtes Rollenverständnis zu verändern, stoßen die Beratungs- und Vermittlungsbemühungen nach Einschätzung der Fachkräfte meist an ihre Grenzen. Einige sehen es auch als unangemessen und nicht in ihrer Zuständigkeit liegend an, Wertvorstellungen der Arbeitsuchenden, die deren Zusammenleben betreffen, verändern zu wollen. Dennoch können sie in Beratungsgesprächen auf vorhandene berufliche Wünsche von Frauen eingehen und ihnen Wege aufzeigen, wie sie diese erreichen können – manchmal auch gegen den Widerstand ihres Partners.

Vermittlungsfachkräfte berücksichtigen die Bedarfsgemeinschaft

Die Betreuung von Kindern und die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ist ein wiederkehrender Gegenstand der Beratung und Vermittlung. Vermittlungsfachkräfte können hier wichtige Anstöße zur Veränderung geben. So wurde in einem Fall beispielsweise vereinbart, dass sich der Mann um die Kinderbetreuung kümmert und es damit seiner jüngeren Frau ermöglicht, in dieser Zeit einen Ausbildungsabschluss nachzuholen. Dies stärkte nicht nur die Arbeitsmarktposition der Frau, sondern motivierte in der Folge auch ihren Mann, ebenfalls eine Weiterbildung anzustreben. Dieses Beispiel zeigt schlaglichtartig, dass es mittel- und langfristig von Vorteil sein kann, wenn sich die Aktivierungsbemühungen der Jobcenter nicht nur an einer einzelnen arbeitsuchenden Person ausrichten, sondern eine Entwicklungsperspektive für die gesamte Bedarfsgemeinschaft in den Blick nehmen.

Auch in anderen Fällen stellen sich die Vermittlungsfachkräfte teils sehr flexibel auf die jeweiligen Umstände der Bedarfsgemeinschaften ein. So etwa bei einem Paar, bei dem sich der Mann in Privatinsolvenz befindet, was die Wahrscheinlichkeit einer Vollzeitbeschäftigung und damit einer Überwindung der Hilfebedürftigkeit verringert. Das Jobcenter akzeptiert die bestehende Teilzeitbeschäftigung des Mannes und fördert seine zukünftige Beschäftigungsfähigkeit durch die Finanzierung eines Führerscheins. Zugleich versucht das Jobcenter, die Frau aus einer geringfügigen Beschäftigung heraus in eine Vollzeiterwerbstätigkeit zu vermitteln.

Fazit

Das rechtliche Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft stellt Personen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, in einen rechtlich geregelten Zusammenhang mit allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Dadurch wird das Prinzip des „Förderns und Forderns“ auf die Bedarfsgemeinschaft ausgeweitet. Damit ist zugleich die individuelle Verpflichtung aller erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder verbunden, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, um die Hilfebedürftigkeit nach Möglichkeit zu beenden.

Für die Beratung und Vermittlung in den Jobcentern bedeutet die Zugehörigkeit von Arbeitsuchenden zu einer Bedarfsgemeinschaft, deren gesamte Lebenssituation in den Blick zu nehmen. Viele befinden sich in schwierigen Lebensumständen, in denen die Chance auf eine Erwerbsaufnahme gering ist. Wie oben beschrieben spielen neben persönlichen Eigenschaften der Betroffenen auch hemmende Umstände innerhalb der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft eine Rolle. Indem Vermittlungsfachkräfte Hindernisse und Chancen, die sich einer Bedarfsgemeinschaft stellen, entdecken und ihre Beratung und Vermittlung daran ausrichten, helfen sie Arbeitsuchenden, die nicht kurzfristig und direkt in eine offene Stelle vermittelt werden können, mittel- oder langfristig wieder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Literatur

Bähr, Holger; Kirchmann, Andrea; Schafstädt, Christin; Sippli, Khira; Späth, Jochen; Boockmann, Bernhard (2019): Bedarfsgemeinschaften im SGB II: Bei individueller Beratung und Vermittlung behalten Jobcenter auch den Haushalt im Blick. IAB-Kurzbericht Nr. 14.

Hirseland, Andreas; Kerschbaumer, Lukas; Küsters, Ivonne; Trappmann, Mark (2019): Langzeitleistungsbeziehende im SGB II: Unerwartete Übergänge in bedarfsdeckende Arbeit. IAB-Kurzbericht Nr. 20.

Hohmeyer, Katrin; Lietzmann, Torsten (2020): Persistence of Welfare Receipt and Unemployment in Germany: Determinants and Duration Dependence. In: Journal of Social Policy, Vol. 49, No. 2, S. 299–322.

Lietzmann, Torsten; Frodermann, Corinna (2021): Gender Role Attitudes and Labour Market Behaviours: Do Attitudes Contribute to Gender Differences in Employment in Germany? In: Work, employment and society, online first, S. 1–21.

Spellbrink, Wolfgang (2007): Die Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 SGB II eine Fehlkonstruktion? In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, 16. Jg., Heft 3, S. 121–127.

Bähr, Holger; Hirseland, Andreas (2021): Bedarfsgemeinschaften: Schwierige Lebenssituationen als Herausforderung für die Beratung und Vermittlung, In: IAB-Forum 7. Juli 2021, https://www.iab-forum.de/bedarfsgemeinschaften-schwierige-lebenssituationen-als-herausforderung-fuer-die-beratung-und-vermittlung/, Abrufdatum: 26. April 2024