Wirtschaftskrisen hinterlassen Spuren in den Erwerbsbiografien von Beschäftigten. Dies gilt in besonderem Maße für Berufseinsteiger. Angesichts der Covid-19-Krise hat die Bundesregierung das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ aufgelegt, um die Betriebe in ihren Ausbildungsbemühungen zu unterstützen. Das Problem: Viele Betriebe kennen das Programm noch gar nicht oder wissen nicht, ob sie überhaupt förderberechtigt sind. Dies zeigt die aktuelle IAB-Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“.

Für Betriebe ist die Ausbildung eine erhebliche Investition, die sie sich in wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten unter Umständen nicht leisten können. Mitunter ist auch unklar, ob sie ihre Geschäftstätigkeit in Krisenzeiten überhaupt fortführen können. Entsprechend unsicher sind die langfristigen Erträge, die sie von einer Übernahme ihrer Auszubildenden erwarten dürfen.

Um Betriebe auch in der aktuellen Situation in ihrem Ausbildungsengagement zu unterstützen, hat die Bundesregierung das Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ eingeführt. Dieses richtet sich an kleine und mittlere Betriebe, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind und die Zahl ihrer Ausbildungsplätze dennoch halten oder sogar erhöhen. Das Programm soll außerdem dazu beitragen, Kurzarbeit bei Auszubildenden zu vermeiden und die Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben zu erleichtern (siehe Infokasten „Das Förderprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern’“).

Da das Programm erst Ende Juli 2020 bekannt gegeben wurde, lagen bislang kaum Erkenntnisse darüber vor, ob die Betriebe dieses Instrument kennen und wie sie es einschätzen oder nutzen. Kurz nach Beginn des Ausbildungsjahres im September 2020 wurden die Betriebe daher im Rahmen der IAB-Erhebung „Betriebe in der Covid-19-Krise“ hierzu befragt (nähere Informationen zur Erhebung finden Sie in einem aktuellen Beitrag für das IAB-Forum).

Etwa die Hälfte der potenziell anspruchsberechtigten Betriebe kennt das Förderprogramm

Gerade ein neu aufgelegtes Programm kann nur dann wirken, wenn es den Adressaten auch bekannt ist. Dies trifft in diesem Fall auf etwa 44 Prozent aller Betriebe zu (siehe Tabelle 1). Etwas höher liegt der Anteil bei denjenigen Betrieben, die für die Förderung prinzipiell infrage kommen könnten. Berücksichtigt man nur ausbildungsberechtigte Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten, die deutlich negativ von der Krise betroffen waren, erhöht sich der Bekanntheitsgrad auf 51 Prozent. Dabei ist einschränkend festzuhalten, dass die exakten Kriterien der Förderberechtigung mit den vorliegenden Daten nur näherungsweise bestimmt werden können.

Tabelle 1, Erläuterung siehe Text

Diejenigen Betriebe, die angaben, das Programm zu kennen, wurden gefragt, ob sie nach eigener Einschätzung die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Etwa 27 Prozent von ihnen schätzen sich danach als förderberechtigt ein (siehe Tabelle 2). Mit 26 Prozent gibt jedoch ein ebenso großer Anteil zu erkennen, dies nicht beurteilen zu können.

In der eigentlichen Zielgruppe stufen sich hingegen etwa 47 Prozent als förderberechtigt und etwa 26 Prozent als nicht förderberechtigt ein. Zugleich geben aber auch hier etwa 27 Prozent an, dies nicht beurteilen zu können (Kategorie „weiß nicht“). Bei größeren Betrieben ab 50 Beschäftigten ist dieser Anteil mit 14 Prozent deutlich geringer. Diese Ergebnisse legen nahe, dass die Bekanntheit des Förderprogramms und seiner Kriterien in der Zielgruppe, insbesondere bei den kleineren Betrieben, verbessert werden könnte.

Tabelle 2, Erläuterung siehe Text

Fördermittel wurden bislang wenig beantragt

Da das Programm erst seit Kurzem existiert und zudem die negativen Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die betriebliche Ausbildung bisher weniger gravierend sind als vielfach befürchtet, wie auch ein aktueller Beitrag im IAB-Forum aufzeigt, verwundert die derzeit relativ geringe Inanspruchnahme nicht. Unter den Betrieben, die sich als förderberechtigt einschätzen, haben bislang 16 Prozent Fördermittel beantragt (siehe Tabelle 3). 15 Prozent planen, die Förderung erstmals oder erneut zu beantragen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Förderung bei den ersten beiden Programmlinien „Ausbildungsprämie“ und „Ausbildungsprämie plus“ erst nach Ende der erfolgreichen Probezeit gewährt wird (siehe Infokasten „Das Förderprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern’“).

Da die Probezeit bei Auszubildenden bis zu vier Monate beträgt und zwischen dem regulären Ausbildungsbeginn Anfang August und der Befragung ab Mitte September nur knapp zwei Monate lagen, dürften einige der potenziell förderberechtigten Betriebe noch keinen Antrag gestellt haben – auch wenn dies bereits vor Ende der Probezeit möglich wäre. Da derzeit allerdings nur 15 Prozent der befragten Betriebe einen Antrag planen, scheinen viele Betriebe aus der Zielgruppe über die Fördermöglichkeiten noch nicht ausreichend informiert zu sein.

Tabelle 3, Erläuterung siehe Text

Nur eine Minderheit der Betriebe schätzt den administrativen Aufwand als groß ein

Auch wenn Betriebe von den Förderprogrammen profitieren, sind diese mitunter mit beachtlichem administrativen Aufwand bei der Beantragung und laufenden Dokumentation verbunden. Dies könnte ebenfalls die zurückhaltende Inanspruchnahme des Programms erklären. Im Ergebnis zeigt sich auf einer Skala von „(sehr) geringer Aufwand“ über „mittlerer Aufwand“ bis „(sehr) großer Aufwand“ , dass immerhin 30 Prozent der Betriebe, die sich als förderberechtigt einstufen, einen (sehr) geringen Aufwand vermuten, weitere 45 Prozent einen mittleren (siehe Tabelle 4).

Unter den Betrieben, die bereits Mittel beantragt haben, ist der Anteil derjenigen, die einen (sehr) geringen Aufwand angeben, mit 42 Prozent deutlich größer. Diese Angabe ist aufgrund der kleinen Fallzahl zwar mit einer größeren statistischen Unschärfe behaftet. Sie legt jedoch nahe, dass der administrative Aufwand tatsächlich eher geringer sein dürfte als von den meisten Betrieben im Vorfeld angenommen.

Tabelle 4, Erläuterung siehe Text

Die meisten Betriebe, die das Förderprogramm kennen, halten es für wirksam

Schließlich wurden alle Betriebe, welche die Fördermaßnahme kennen, um eine Einschätzung gebeten, ob das Programm aus ihrer Sicht dazu beiträgt, Ausbildungsplätze zu sichern. Dies wird von 56 Prozent der Betriebe bejaht, 17 Prozent antworten mit „weiß nicht“. Von den Betrieben, die bereits eine Förderung beantragt haben oder dies zumindest planen, halten 65 Prozent das Programm für wirksam. Die Angaben in der Kategorie „weiß nicht“ sind hier deutlich geringer (ohne Tabelle).

Fazit

Das neue Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ richtet sich an kleine und mittlere Betriebe und soll deren Ausbildungsaktivitäten während der Corona-Krise fördern. Es soll nicht nur dazu beitragen, den betrieblichen Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs zu decken, sondern auch den Berufseinstieg von Schulabgängerinnen und Schulabgängern erleichtern.

Die große Herausforderung besteht darin, die Förderung nicht nur zielgenau auszugestalten, sondern auch unter der Zielgruppe bekannt zu machen – und zwar innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums. Und an dieser Stelle scheint es noch zu hapern. Zum einen kennen weniger als die Hälfte aller Betriebe und nur etwa die Hälfte der potenziell anspruchsberechtigten Betriebe das Programm. Zum anderen hat die Erhebung ergeben, dass fast ein Drittel der Betriebe nicht weiß, ob sie förderberechtigt sind. Inwieweit auch der mit der Beantragung verbundene administrative Aufwand die Betriebe davon abhält, das Programm zu nutzen, lässt sich derzeit noch nicht klar einschätzen.

Schließlich vertritt die Mehrheit der Betriebe, die das Förderprogramm kennen, die Auffassung, dass damit Ausbildungsplätze gesichert werden können. Allerdings ist es für eine abschließende Beurteilung der Wirksamkeit des Programms auf Basis der bislang vorliegenden Daten und des bisher sehr kurzen Förderzeitraums noch zu früh.

Daten

Die Daten dieser Analysen stammen aus der dritten Erhebungswelle vom 14. bis 25. September 2020 der telefonischen Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“. Die Grundgesamtheit umfasst alle Betriebe Deutschlands mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ohne den öffentlichen Dienst. Jede Niederlassung eines Unternehmens zählt dabei als eigenständiger Betrieb, sofern die einzelnen Niederlassungen unterschiedlichen wirtschaftlichen Betätigungen nachgehen oder in verschiedenen Gemeinden ansässig sind.

Zur Auswahl der Betriebe wurde eine geschichtete Zufallsstichprobe gezogen, in der große Betriebe deutlich überrepräsentiert sind (nähere Informationen zur Erhebung finden Sie in einem aktuellen Beitrag für das IAB-Forum). Auch die Wahrscheinlichkeit der Teilnahme an der Befragung variiert. Beides wurde bei der Bestimmung der Hochrechnungsfaktoren berücksichtigt. Diese geben an, für wie viele Betriebe aus der Grundgesamtheit ein einzelner Betrieb aus der Befragung stellvertretend steht. Abschließend wurden die Hochrechnungsfaktoren anhand von Betriebsgröße, Branche und Region kalibriert, sodass die mit Befragungsdaten hochgerechnete Anzahl der Betriebe in Deutschland der gemeldeten Anzahl vom 28. Februar 2020 laut den administrativen Betriebsdaten der Bundesagentur für Arbeit entspricht.

Das Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten, die von der Corona-Krise betroffen sind.

Mit der Ausbildungsprämie werden KMU gefördert, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch ebenso viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag. Die Ausbildungsprämie plus entspricht der Ausbildungsprämie, richtet sich aber an Unternehmen, welche die Zahl ihrer Ausbildungsverträge sogar erhöhen. Der Zuschuss beträgt hier 3.000 Euro.

Ein Unternehmen gilt als erheblich von der Corona-Krise betroffen, wenn dessen Umsatz im April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist oder wenn der Betrieb im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat.

Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung richtet sich an KMU, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung fortsetzen. Diese Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angezeigt hat.

Schließlich erhalten KMU, die Auszubildende aus einem KMU übernehmen, das infolge der Corona-Krise in die Insolvenz geht, eine einmalige Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro.

Literatur

Bellmann, Lutz; Fitzenberger, Bernd; Gleiser, Patrick; Kagerl, Christian; Kleifgen, Eva; Koch, Theresa; König, Corinna; Leber, Ute; Pohlan, Laura; Roth, Duncan; Schierholz, Malte; Stegmaier, Jens; Aminian, Armin (2020): Betriebliche Ausbildung trotz Erschwernissen in der Covid-19-Krise robuster als erwartet. In: IAB-Forum vom 5. November 2020.

Bellmann, Lutz; Kagerl, Christian; Koch, Theresa; König, Corinna; Leber, Ute; Schierholz, Malte; Stegmaier, Jens; Aminian, Armin (2020): Was bewegt Arbeitgeber in der Krise? Eine neue IAB-Befragung gibt Aufschluss. In: IAB-Forum vom 25. September 2020.

 

 

 

 

 

Bellmann, Lutz; Fitzenberger, Bernd; Gleiser, Patrick; Kagerl, Christian ; Koch, Theresa; König, Corinna ; Leber, Ute; Pohlan, Laura; Roth, Duncan; Schierholz, Malte ; Stegmaier, Jens; Aminian , Armin (2020): Betriebliche Berufsausbildung in der Covid-19-Krise: Viele Betriebe kennen das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern” noch nicht, In: IAB-Forum 24. November 2020, https://www.iab-forum.de/ausbildungsfoerderung-in-der-covid-19-krise-viele-betriebe-kennen-das-bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern-nicht/, Abrufdatum: 18. April 2024